, Selbst den Abgeordneten des US-Repräsentantenhauses wird die Marktmacht von Amazon, Apple, Facebook und Google jetzt zu viel. Der Wettbewerbs-Ausschuss des Parlaments stellt unter anderem fest, dass die Konzerne nach eigenem Gutdünken Regeln für die Teilnehmer ihrer Plattformen aufstellen können, sie selbst aber niemandem Rechenschaft schuldig sind. In der EU sind die Probleme mit den Plattformanbietern schon lange bekannt. Durch den globalen Charakter des Internets ist es aber überaus schwierig, Rechtsverstöße ausländischer Unternehmen zu sanktionieren – es sei denn, man würde die Plattformen komplett blockieren. Zudem darf man sich nicht der Illusion hingeben, dass alles in Ordnung wäre, wenn die Unternehmen ihren Hauptsitz in Europa hätten. Das zeigen marktbeherrschende Plattformen wie die Hotelbuchungsportale HRS.de oder Booking.com aus den Niederlanden. Auch gegen sie gab es Vorwürfe wegen unfairer Wettbewerbsbedingungen. Unter anderem wollten sie den Anbietern vorschreiben, dass sie auf ihrer eigenen Homepage keine günstigeren Preise als auf der Plattform anbieten dürfen.
Nicht ganz so brisant ist es mit dem Internet der Dinge, denn hier findet inzwischen viel Datenverarbeitung an der »Edge«, also vor Ort, statt. Die Probleme hier sind eher die Vielzahl der infrage kommenden Plattformen, das Mithalten mit den technischen Trends und die Details der praktischen Umsetzung. Diesen Themenkreisen widmet sich unsere virtuelle »Konferenz Internet of Things« mit den Sessions IoT-Plattformen und Architekturen, Connectivity, Security, KI, Best Practices und Retrofit. Schauen Sie doch mal ins Programm! Ihr Joachim Kroll Chefredakteur DESIGN&ELEKTRONIK |