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| Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.08.2022 ist ein neues Nachweisgesetz in Kraft getreten, das zu weitreichenden Änderungen führt, die Arbeitgeber bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen beachten müssen. Diese verschärften Hinweispflichten gelten grundsätzlich nur für neue Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 abgeschlossen werden. Verlangt aber ein Arbeitnehmer, der vor dem 01.08.2022 angestellt wurde eine Neureglung, so müssen Arbeitgeber schon innerhalb von einem Monat, teilweise schon innerhalb von 7 Tagen die Niederschrift ergänzen. Die Vertragsmuster Ihrer Arbeitgeber-Mandanten müssen jetzt dringend angepasst werden! Es ist also Eile geboten! Deshalb haben wir für Ihre Homepage das Erklärvideo „Neues Nachweisgesetz ab dem 01.08.22 – das sind die verschärften Hinweispflichten“ entwickelt, dass Ihre Arbeitgeber-Mandaten umfassend und kompetent über die Schritte, die nun zu tun sind, informiert. | |
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| Das Video informiert in knapp 3 Minuten über die zentralen Fragen für Arbeitgeber: | |
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| Welche weitreichenden Anforderungen verlangt das jetzt gültige Nachweisgesetz an die Niederschrift? Was ist die gravierendste Neuerung und wie ist sie zu erfüllen? Welche Informationen muss die Niederschrift enthalten? Was muss bei Vereinbarung einer Probezeit vereinbart werden? Auf welche wichtigen Punkte muss der Arbeitgeber in der Niederschrift hinweisen? Reicht eine Aushändigung als Kopie oder in digitaler Form? | |
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| Bestellen Sie heute noch Lexplain und unterstreichen Sie mit diesen Videos auf Ihrer Kanzlei-Homepage, dass Sie bei aktuellen Fragen die erste Anlaufstelle für Ihre Mandanten sind. Vorteil des Videos: Sie erreichen Ihre Mandanten viel besser als mit schriftlichen Informationen. Das Video zum Nachweisgesetz könnte schon heute auf Ihrer Webseite sein! Auf Wunsch übernimmt der Deubner Homepage-Service den Einbau. Selbstverständlich kostenlos! Zusätzlich bekommen Sie mehr als 50 weitere Videos zu rechtlichen Dauerbrennerthemen! | |
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| Sie haben 7 Sekunden, um einen Besucher Ihrer Webseite zum Bleiben zu bewegen. | |
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| Wecken Sie in dieser Zeit nicht das Interesse, wird eine Kontaktaufnahme oder gar ein neues Mandat sehr unwahrscheinlich. Überlegen Sie mal: Kein Informationstext auf einer gähnend langweiligen Startseite lockt heute ernsthaft noch jemanden hinter dem Ofen hervor. Bringen Sie Ihre Besucher dazu, Ihrer Homepage eine Chance zu geben, und bleiben Sie positiv in Erinnerung: mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“. Mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ holen Sie sich eine Sammlung professioneller Videos zu häufigen Mandantenanfragen auf Ihre Internet-Seite – einfach erklärt und interessant verpackt. Da bleibt garantiert jeder Besucher kleben – beispielsweise beim Thema „Neues Nachweisgesetz ab dem 01.08.22 – das sind die verschärften Hinweispflichten“ | |
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| Machen auch Sie Ihre Homepage zu einem Besucher-Magneten mit Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage! Testen Sie jetzt „Lexplain“ völlig risikolos für ganze 60 Tage gratis auf Ihrer Internet-Seite. Unsere Techniker bauen die Videos sogar ein – ebenfalls kostenlos für Sie. | |
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| So wird aus einem kleinen Video auf Ihrer Seite ein viraler Effekt für Ihre Kanzlei | |
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| „Lexplain – die Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ ist ein Service, mit dem Ihre Kanzlei aus der Masse hervorsticht und gleichzeitig voll im Trend der Zeit liegt. Mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ holen Sie sich eine Video-Datenbank auf Ihre Homepage, die kontinuierlich aktualisiert und ausgebaut wird. Und so sieht „Lexplain“ beispielsweise auf einer Kanzlei-Homepage aus: | |
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| Erste Erfolge werden Sie schnell sehen: Die Besucherzahlen Ihrer Internetseite steigen. Und was noch viel wichtiger ist – die Mandanten sprechen über Sie, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen. | |
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| | Mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ holen Sie die klassische Mund-zu-Mund-Propaganda ins Internet. Denn über soziale Netzwerke verbreiten sich gerade Videos in Windeseile. Und da die Erklärvideos direkt mit Empfehlungs-Funktionen für Facebook, Twitter und Co. versehen sind, ist die Weiterempfehlung mit einem Klick erledigt. |
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| Der Clou: Sie machen es Ihren Mandanten ganz einfach, Ihre Kanzlei zu empfehlen. Und für die konkreten Anlässe sorgen die Erklärvideos. Das ist nachweislich die effektivste Akquise. Denn 80 % aller Mandate werden nach wie vor durch Weiterempfehlung gewonnen. | |
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| Fakten, warum Erklärvideos so wirkungsvoll sind | |
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| Dass Videos auf Internetseiten wirklich „etwas bringen“ – das meine nicht nur ich. Deswegen habe ich Ihnen hier einige Aussagen international führender Internetexperten zusammengestellt, die auch Sie überzeugen werden: | |
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| Auf Google werden Suchergebnisse 50mal häufiger auf der ersten Seite angezeigt, wenn ein Video enthalten ist. (Forrester Research) | |
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| | 80% der Internetnutzer kehren zu einer Homepage zurück, auf der sie in den letzten 30 Tagen ein Video betrachtet haben. (Online Publishers Association) |
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| 66% der Besucher werden ein Video ein zweites Mal anschauen, wenn es interessante Informationen präsentiert hat. (Internet Retailer) | |
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| | Einkäufer im Internet bleiben im Durchschnitt zwei Minuten länger auf der Homepage, wenn ein Video vorhanden ist. (Comscore) |
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| Ein Erklärvideo mit einer Länge von einer Minute besitzt den Wert von 1,8 Millionen Wörtern. (Forrester Research) | |
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| Lassen auch Sie sich überzeugen und testen Sie noch heute „Lexplain – die Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ – exklusiv und für Sie natürlich kostenlos. | |
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| Weniger zeitraubende Anfragen zu Dauerbrenner-Themen | |
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| Ihre bestehenden und künftigen Mandanten werden sich die Videos immer wieder gerne ansehen. Denn die Videos sind unterhaltsam und beantworten sehr anschaulich Rechtsfragen, auf die Mandanten Sie oft ansprechen. Ein paar Beispiele aus der Video-Datenbank: | |
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| Familienrecht: | Umgangsrecht in Corona-Zeiten | | ABC des Unterhalts - L wie Ledig | | Sättigungsgrenze | | Vater ohne Trauschein - Rechte und Pflichten | | Kann ich vom Staat Unterhalt für mein Kind bekommen? | | Patchworkfalle Erbrecht | | So kann ich mir einen Anwalt leisten! - Beratungshilfe und VKH im Faimilienrecht! | | Volljährig - was ändert sich beim Unterhalt? | | Versorgungsausgleich - die Aufteilung der Rente bei Scheidung | | Betreueungsrecht - was bedeutet das eigentlich? | | Das Kind vor dem Familiengericht | | Scheidungsverfahren für Anfänger. Was Sie wissen müssen | | Unterhalt - wer zaudert, verliert | | Zugewinn - früh geteilt und viel verloren | | Steuerklassen - warum Sie sich nicht an Silvester trennen sollten |
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Arbeitsrecht: | Mindestlohn: Diese Punkte sollten Sie nach der Anhebung prüfen | | Minijobs - das sind die aktuellen Regeln | | Neues Nachweisgesetz ab dem 01.08.22 – das sind die verschärften Hinweispflichten | | Corona - Arbeitsverhältnis in der Insolvenz | | Corona-Krise: Kündigung | | Corona-Krise: Kurzarbeit | | Kündigung erhalten - so geht es weiter | | Der Arbeitsvertrag - das sollten Sie wissen | | Die Abmahnung im Arbeitsrecht - so wehden Sie sich richtig |
Mietrecht: | COVID-19 - Der Gesetzgeber reagiert mit einer Gesetzesänderung zu § 313 BGB auf die Pandemie | | Corona – Diese Gesetzeserleichterungen im Mietrecht sollten Sie kennen | | Eigenbedarfskündigung - so geht es richtig | | Mietminderung - aber richtig! | | Konflikte konstruktiv lösen - Mediation als Chance nutzen! | | Nutzen Sie die Mietpreisbremse – jetzt erst recht |
Verkehrsrecht: | Zu schnell gefahren und geblitzt, was nun? | | Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall erfolgreich durchsetzen | | In welcher Höhe kann nach einem Verkehrsunfall ein Kfz-Schaden geltend gemacht werden? |
Sonstige Rechtsgebiete: | Datenschutzgrundverordnung: Der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten |
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| Lassen Sie Ihre bestehenden und künftigen Mandanten von dieser brandneuen Sammlung wertvoller Rechtstipps profitieren. Bestellen Sie noch heute zum kostenlosen 60-Tage-Test „Lexplain – die Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“. | |
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| 6 Vorteile, von denen Sie schon in den ersten 48 Stunden profitieren: | |
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| | Ihre Internetseite wird besser bei Suchmaschinen gefunden. |
| Sie zeigen, dass Sie Ihre Mandanten über das übliche Maß hinaus informieren – und das auf einfache und unterhaltsame Art. Damit heben Sie sich von anderen Kanzleien ab. |
| Sie werden zum Gesprächsthema bei Ihren Mandanten und zeigen sich als moderne Kanzlei. |
| Über die Weiterempfehlungs-Funktionen können Mandanten Ihre Homepage mit den Videos über Facebook, Twitter oder per Email einfach an Freunde, Bekannte und Kollegen weiterleiten. |
| Die Videos bekommen Sie ohne jeglichen Aufwand. Wir bauen die Videos auf Ihrer Internetseite ein – für Sie ohne zusätzliche Kosten – und kümmern uns darum, dass sie stets aktuell sind. |
| Sie sparen Tausende von Euro gegenüber selbstproduzierten Videos. |
Testen Sie jetzt 60 Tage kostenlos. Unsere Techniker bauen die Videos probeweise in Ihre Homepage ein – ganz bequem und völlig gratis für Sie. | |
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| Der Rundum-Service: Produktion, Technik, Einbau, Aktualität – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! | |
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| „Videos auf der Homepage, schön und gut, aber das kann ich doch gar nicht so nebenbei allein schultern!“ werden Sie jetzt vielleicht sagen. Sie haben recht: Videos sind nicht mal eben an einem Tag produziert. Und man braucht Spezialisten, mit denen die Videos erstellt und eingebaut werden. Deshalb konnten und wollten sich bisher auch nur wenige Rechtsanwälte Videos auf ihrer Kanzlei-Homepage leisten. Mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ nehmen wir Ihnen all diese Probleme ab! Sie bekommen ein Rundum-sorglos-Paket und müssen sich wirklich um nichts mehr kümmern. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt! Und das zum fairen Preis. | |
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| Und das ist drin in Ihrem Rundum-sorglos-Paket: | |
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| | Umfangreiche Video-Bibliothek mit den Dauerbrenner-Themen, die Mandanten immer wieder anfragen. |
| Empfehlungen über Facebook & Co. regen Sie mit den Videos an, denn die Funktionen dafür bringen die Videos direkt mit. |
| Werbeschreiben, mit denen Sie Ihre Mandanten auf die Videos hinweisen und so Weiterempfehlungen in Gang bringen. |
| Komplette Technik: Weder Sie, noch Ihre Mandanten müssen irgendetwas installieren. Die Videos sind zudem auf speziellen Video-Servern gespeichert. Sie selbst brauchen keinerlei Speicherplatz zu kaufen. |
| Kostenloser Einbau: Die Videos lassen sich in jede Homepage integrieren. Unser Technik-Team übernimmt das für Sie. |
| Aktualitätsgarantie: Wir sorgen dafür, dass die Videos immer auf dem aktuellen Rechtsstand sind. Denn nichts ist peinlicher, als veraltete Tipps. Unser Gutachter-Team aus erfahrenen Rechtsanwälten prüft alle Videos. |
| Wünschen Sie sich weitere Themen: Ihnen brennen weitere Themen auf den Nägeln, die Sie noch nicht bei „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ finden? Kein Problem! Nutzen Sie unseren kostenlosen Service. Wir nehmen Ihren Wunsch dann gerne auf. |
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| | Lexplain – die Recht-Erklärvideos Video-Bibliothek mit Weiterempfehlungsfunktion, Monatspreis: ab 19,00 € zzgl. 19 % USt, Gratis-Einbau und –Anpassung an Ihre Homepage. 60 Tage kostenloser Test. Nutzungszeitraum: jeweils 12 Monate mit jederzeitigem Kündigungsrecht zum Ende des Bezugszeitraums. |
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| Mit freundlichen Grüßen Ass.iur. Ulrike Undritz Produktmanagerin Recht Deubner Verlag GmbH & Co.KG P.S. Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ haben, können Sie sich auch gerne persönlich an mich wenden. Schreiben Sie einfach eine E-mail an folgende Adresse: ulrike.undritz@deubner-verlag.de | |
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| Dieser Sondernewsletter ist ein kostenloser Service für Sie. Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten: newsletter@newslettercollector.com Kritik nehmen wir sehr ernst. Wir freuen uns auch über Lob. (Senden Sie uns Lob/Kritik.) | |
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