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Mit 91 Stundenkilometer zu viel durch den Citytunnel Posted: 10 Jun 2020 06:07 AM PDT Einen jungen Autofahrer stoppten Beamte des 1. Polizeireviers in der Nacht zum Montag (08.06.20) im Darmstädter Citytunnel. Der noch in der Probezeit befindliche Wagenlenker durchfuhr den Tunnel, in dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gilt, mit 121 Stundenkilometern. Den Raser dürften aufgrund seiner Probezeit erhebliche Konsequenzen erwarten, wie beispielsweise eine kostenintensive Nachschulung. Gemäß Bußgeldkatalog drohen dem Mann 680 Euro Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Zudem wird geprüft, ob unter Umständen auch der Straftatbestand des § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) erfüllt sein könnte. Quelle: Polizeipräsidium Südhessen |
Posted: 10 Jun 2020 05:54 AM PDT Oberbürgermeister Jochen Partsch und Bürgermeister Rafael Reißer haben am Mittwoch (10. Juni 2020) im Eberstädter Mühltalbad darüber informiert, wann und unter welchen Bedingungen Darmstädter Freibäder für die diesjährige Sommersaison öffnen werden. Zudem berichteten sie über den Sanierungsstand im Mühltalbad. Zunächst können ab Montag, 15. Juni 2020, wieder Familienbad und Insel im Woog besucht werden. Anfang Juli folgen dann das Arheilger Mühlchen und das Eberstädter Mühltalbad. Das DSW-Bad, das bereits geöffnet ist, bleibt dem Vereinssport vorbehalten. „Damit ermöglichen wir ein zentrales Freizeitangebot in den Sommermonaten“, betonte Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Schwimmen, Sonnen, Erholen dienen der Gesundheit und machen Freude. Allerdings mit Vernunft und mit Regeln – mit Rücksicht auf die Covid-19-Pandemie. Ich wünsche den Bürgerinnen und Bürgern Spaß im Wasser und an der Luft, zugleich appelliere ich, weiter die Hygiene- und Abstandsgebote zu beachten.“ Zu den Regeln gehört, dass die Zahl der Besucher, die sich gleichzeitig in den Bädern aufhalten, begrenzt bleibt. Deshalb muss man sich fürs Schwimmvergnügen anmelden – Tickets können online auf der städtischen Homepage darmstadt.de oder an Vorverkaufsstellen gebucht werden. Mit dieser Vorgabe soll auch vermieden werden, dass sich Warteschlangen beim Einlass bilden. In Woog, Mühlchen und Mühltalbad stehen zur Buchung jeweils drei Zeitfenster bereit: von 8 bis 10 Uhr, von 11 bis 14.30 Uhr und von 15.30 bis 19.30 Uhr. Somit kann man sich für eine Badedauer zwischen zwei und vier Stunden entscheiden. Die beiden Schließzeiten von 10 bis 11 Uhr und von 14.30 bis 15.30 Uhr sind nötig, um die Badegäste geordnet hinauszulassen um zu reinigen. Das Mühltalbad wird, wie Bürgermeister Reißer mitteilte, in dieser Saison mit verschlossenen Panoramascheiben betrieben. In den zurückliegenden Monaten waren dort wie geplant in Zusammenarbeit von der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft (DSE ) und dem Eigenbetrieb Bäder das Dach der Umkleidekabinen denkmalgerecht renoviert und eine neue Absorberanlage, die dank Sonnenenergie effizient und CO2-neutral das Beckenwasser vorwärmt, als Ersatz für die alte Anlage installiert worden. Bei der Vorbereitung für die Sommersaison sind jedoch Schäden an den Panoramascheiben entdeckt worden. Unter anderem zum Schutz vor Frost bleibt das Becken den gesamten Winter fast vollständig mit Wasser gefüllt und die Scheiben werden zur ungeschützten Caféseite komplett mit mehreren Lagen Dämmung versehen. Als die Dämmung entfernt wurde, zeigte sich, dass im Lauf des Winters drei Scheiben gerissen sind. Zur Sicherheit sollen alle 14 Elemente ausgetauscht werden. Im Spätherbst, so kündigte OB Partsch an, werde eine Konzeption vorliegen, wie das Mühltalbad denkmalgerecht saniert und damit dauerhaft betrieben werden kann – „denn natürlich benötigen wir in Darmstadt dieses großartige und traditionsreiche Freibad.“ Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt |
Corona-Lockerungen: Hessische Landesregierung beschließt weitere Regelungen Posted: 10 Jun 2020 04:30 AM PDT Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs. „Wir haben das Virus-Geschehen in den vergangenen Wochen aufmerksam beobachtet. Die Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen und nun in einigen Bereichen weitere Anpassungen vornehmen können. Deshalb haben wir zum Beispiel beschlossen, die Kontaktbeschränkungen zu lockern und ein Treffen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Trotzdem muss uns nach wie vor bewusst sein: Das Virus ist noch da. Wir werden weiterhin nach dem Motto ‚Hessen bleibt besonnen‘ vorgehen und beobachten, welche Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen und wo wir einen Schritt in Richtung Normalbetrieb gehen können“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier. Ab dem 11. Juni 2020 gilt folgende neue Regel zu den Kontaktbeschränkungen:
„Die allgemeine Corona-Infektionslage, neue medizinische Erkenntnisse und positive Rückmeldungen aus den Schulen haben uns dazu bewogen, weitere Lockerungsschritte für junge Familien in ganz Hessen in Angriff zu nehmen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Ab dem 22. Juni – und damit noch vor den Sommerferien – können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder an fünf Tagen in der Woche in die Schule gehen.“ Die zurückliegende Zeit sei vor allem für die Jüngsten und ihre Eltern herausfordernd gewesen, und die Rückkehr zum Präsenzunterricht an ein oder zwei Tagen habe nicht für alle Familien die erhoffte Entlastung gebracht, so Lorz. „Wir haben uns daher entschieden, noch vor den Sommerferien einen zweiwöchigen Probelauf mit Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zumindest an den Grundschulen zu starten. Wir würden diesen Schritt nicht machen, wenn wir den mittlerweile vorliegenden wissenschaftlichen Studien und der Einschätzung der Gesundheitsexperten keinen Glauben schenken würden“, ergänzte der Minister. Sie zeigten nicht nur, dass die Zahl der Neuinfektionen rapide gesunken sei und immer mehr Infizierte als geheilt gelten, sondern vor allem, dass sich Kinder deutlich seltener mit dem Virus infizierten als Erwachsene. Auf der anderen Seite könne es ein Nullrisiko nicht geben, machte Lorz deutlich. „Deshalb stellen wir es den Eltern in den verbleibenden zwei Wochen vor den Ferien frei, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder von zu Hause aus weiter lernen wird. Ziel ist es, nach den Sommerferien ab dem 17. August wieder den Normalbetrieb in den Schulen aufzunehmen, sofern das Pandemiegeschehen es zulässt.“ Mit der vollständigen Rückkehr in den Unterricht seien in jedem Fall zahlreiche organisatorische und auch personelle Herausforderungen verbunden, weshalb man heute alle Grundschulen in einem Schreiben über das weitere Vorgehen informiert habe. „Die Kinder werden in ihrer Klasse den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Deshalb ist es entscheidend, die Gruppen nicht zu durchmischen und sie möglichst dauerhaft von derselben Lehrkraft im selben Raum unterrichten zu lassen.“ Das diene dem Selbstschutz der Kinder und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen. „Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, tragen wir mit diesem weiteren Lockerungsschritt dazu bei, dem Recht auf Bildung und Chancengerechtigkeit wieder Geltung zu verschaffen. Und Eltern mit jungen Kindern können Familie und Beruf wieder besser vereinbaren“, hielt der Minister abschließend fest. Folgende neue Regelungen gelten ab dem 22. Juni 2020 für die hessischen Schulen:
Lehrerinnen und Lehrer, die 60 Jahre und älter sind, sind künftig nicht mehr automatisch von der Präsenzpflicht freigestellt, sondern brauchen dafür ein arbeitsmedizinisches Attest. Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat die Hessische Landesregierung außerdem beschlossen, ab dem 6. Juli den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wiederaufzunehmen. „Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen es nun, das Recht von Kindern auf Bildung und Teilhabe in den Vordergrund zu stellen. Kinder und Eltern waren durch das Coronavirus und die dadurch notwendigen Einschränkungen in den zurückliegenden Wochen besonders gefordert, viele sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Allen Familien danken wir, dass sie diese schwierige Zeit so gut bewältigt und dazu beigetragen haben, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu bekämpfen“, so Sozialminister Kai Klose. „Es freut mich, dass wir wie bei der Wiederaufnahme des sogenannten eingeschränkten Regelbetriebs auch diesen Schritt Hand in Hand mit den Kommunen gehen, in deren Verantwortung die Kinderbetreuungseinrichtungen liegen, denn das Land betreibt keine Kitas. Dieser Schritt ist für die frühkindliche Bildung, die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.“ Die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Land bereits eingeräumt habe, führten dazu, dass Kitas schon derzeit viele Kinder zusätzlich aufnehmen konnten. Freie Plätze konnten im Einvernehmen zwischen Kita-Träger und Jugendamt vergeben werden. Mit dem 6. Juli falle nun das Betretungsverbot und damit für die Kitas auch die Notbetreuungsliste weg. Bis dahin bestehe ausreichend Zeit für die Träger, den Regelbetrieb in ihren Kitas vorzubereiten. Seit dem 16. März bestand in Hessen ein grundsätzliches Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen. Ausnahmen bestanden für Angehörige bestimmter Funktionsberufe, aber auch berufstätige Alleinerziehende sowie aus Gründen des Kindeswohls. Es wurden familiäre Betreuungsgemeinschaften zugelassen und seit dem 25. Mai die Betreuung in der Kindertagespflege wieder umfänglich ermöglicht. Seit dem 2. Juni besteht in den Kindertageseinrichtungen der „eingeschränkte Regelbetrieb“. „Ab dem 6. Juli stehen die Kitas grundsätzlich wieder allen Kindern offen, soweit genug Personal verfügbar ist und es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Wir begrüßen, dass die zunehmend strittigen Regelungen zu Notbetreuung und Betretungsverbot in wenigen Wochen auslaufen. Das ist der richtige Weg,“ sagte Dr. Thomas Stöhr, der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Die Städte im Hessischen Städtetag bewerten die ab 6. Juli 2020 angedachte Außerkraftsetzung der Corona-Beschränkungen in Tageseinrichtungen für Kinder positiv. Diese entspricht ebenso der Zielrichtung der Jugenddezernate des Hessischen Städtetages wie die zuvor ergangene Verordnung. Wir konnten aufgrund der bisherigen Regelungen vor Ort schrittweise schon in den Regelbetrieb übergehen“, so Präsident Christian Geselle, Oberbürgermeister von Kassel. „Während der Ferien werden viele Gebietskörperschaften Ferienbetreuungen und Ferienspiele anbieten. Spätestens zum Start des Kindergartenjahres sind wir dann – lässt dies die medizinische und virologische Lage zu – perspektivisch wieder im Normalbetrieb, auf den sich Kinder, Tageseinrichtungen sowie Eltern freuen.“ Auch der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Bernd Woide (Landkreis Fulda), steht hinter den neuen Regelungen: „Wir begrüßen, dass das aktuell niedrige Infektionsgeschehen in Hessen es zulässt, nun einen weiteren großen Schritt in Richtung Regelbetrieb bei der Kinderbetreuung zu gehen. Damit geben wir Eltern und Kindern für die kommenden Wochen eine gute Perspektive. Wichtig ist aber auch, dass wir weiterhin mit geeigneten Hygienemaßnahmen den Gesundheitsschutz in den Betreuungseinrichtungen großschreiben.“ In den hessischen Kitas gelten ab dem 6. Juli 2020 folgende Regelungen:
Für die hessischen Schwimmbäder wurden folgende Lockerungen beschlossen:
„Aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens können unsere Frei- und Hallenbäder ab 15.06.20 unter Beachtung der Fünf-Quadratmeter-Regelung wieder für alle Bürgerinnen und Bürger öffnen. Viele Frei- und Hallenbäder in Hessen sind seit Wochen im Standby-Modus und haben bereits individuelle Hygiene- und Abstandskonzepte erarbeitet, so dass die Öffnung ohne Vorlaufzeit möglich sein wird. Allen Besucherinnen und Besuchern wünschen wir viel Freude, auch wenn der Besuch unserer Badeanstalten in diesem Sommer nicht das unbeschwerte Vergnügen sein wird, wie wir es kennen“, so Innen- und Sportminister Peter Beuth. Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport gilt Folgendes:
„Das ist ein großer Schritt für den Neubeginn des Sports in Hessen. Ab 11. Juni 2020 dürfen bis zu zehn Personen gemeinsam wieder Kontaktsport ohne Mindestabstand ausüben. Körperbetonte Zweikämpfe sind damit wieder möglich. Dennoch gilt es, mit der neuen Situation verantwortungsvoll umzugehen und Hygiene- und Infektionsschutzstandards weiterhin zu beherzigen. Nicht notwendige Handshakes oder Umarmungen sollten zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin unterbleiben. Das sollte in Corona-Zeiten eine Selbstverständlichkeit bleiben“, so Peter Beuth. Weitere Anpassungen:
Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020. Quelle: Hessische Staatskanzlei |
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