Deubner Recht & Praxis Sie sehen keine Bilder?
Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht.
 
 
 
HOME SHOP DOWNLOADS NEWS THEMEN SERVICE  
 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hatten Sie auch mal geglaubt, die zivilrechtlichen Fragen rund um den sog. Abgasskandal seien weitgehend geklärt? Ein Trugschluss: Jetzt hat der BGH auf den EuGH reagiert und seine Rechtsprechung geändert: Schadensersatz ist nun auch bei nur fahrlässigem Einbau der Abschaltautomatik möglich. Der BGH hat dies allerdings auf Quotenanteile vom Kaufpreis beschränkt. Das dürfte das Startzeichen für weitere juristische Auseinandersetzungen sein - in unzähligen Fällen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Abgasskandal: Schadensersatz für Minderwert bei Fahrlässigkeit  
 
 

Der BGH hat im Anschluss an die Entscheidung des EuGH seine Rechtsprechung in Dieselfällen zum sog. Thermofenster geändert. Demnach ist auch bei bloßer Fahrlässigkeit beim Einbau der Abschaltautomatik zur Abgasreinigung eine Haftung der Hersteller möglich. Bei der Höhe des Schadensersatzes für den Minderwert geht der BGH von mindestens 5 % und höchstens 15 % des gezahlten Kaufpreises aus.

Mehr erfahren
 
 
 
 
 
  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

BONUS: Deubner Ratgeber „Die 10 häufigsten Fehler in der Zwangsvollstreckung” gratis!

Wir liefern Ihnen die neuen Pflichtformulare für die Zwangsvollstreckung – einfach über das Formular unten kostenlos anfordern und anschließend auf unserer übersichtlichen Download-Seite alle acht Formulare herunterladen. Zusätzlich steht Ihnen dort – ebenfalls gratis – unser Experten-Ratgeber „Die 10 häufigsten Fehler in der Zwangsvollstreckung” als PDF zur Verfügung.

Klicken Sie hier und laden Sie jetzt kostenlos die Amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung herunter!
 
 
 
 
 

- Anzeige -

Neue Zwangsvollstreckungsformulare:
Jetzt Online-Seminarplatz am 13.07.2023 sichern!

Der Countdown läuft: Fristende 30.11.23

Augen auf bei der Zwangsvollstreckung: Schon seit mehr als einem halben Jahr gibt es neue Formulare. Melden Sie sich jetzt zum Online-Seminar und erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten und Risiken der neuen Formulare. Schwerpunkte sind u.a.:

  • Nutzungspflicht und Aufbau der neuen Formulare
  • Übergangsrecht
  • Neu: nur noch ein Formular für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • elektronische Übermittlung
  • Ausfüllhinweise: Gefahren und Risiken erkennen

Ihr Referent Peter Mock navigiert Sie sicher durch den Formular-Dschungel!

Jetzt Online-Seminar mit Peter Mock am 13.07.2023 von 13:00 bis 17:00 Uhr buchen!

 
 
 
 
  Entgeltfortzahlung: Beweiswert der AU-Bescheinigung  
 
 

Wer in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist der Arbeit aufgrund von Bescheinigungen über die Arbeitsunfähigkeit (AU) fernbleibt, kann unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen. Das hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden. Im Streitfall hatte das Gericht den Beweiswert der AU-Bescheinigungen als erschüttert angesehen.

Mehr erfahren
 
 
 
 
 
  Jobcenter muss höhrere Heizkosten übernehmen  
 
 

Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass das Jobcenter die tatsächlichen Heizölkosten übernehmen muss, wenn die höheren Aufwendungen nicht auf unwirtschaftlichem Heizverhalten beruhen, sondern auf den zwischenzeitlich stark gestiegenen Heizölpreisen. Wird der Grenzwert des Heizkostenspiegels überschritten, stellt dies lediglich ein Indiz für eine fehlende Angemessenheit dar.

Mehr erfahren
 
 
 
 
  Elektronischer Antrag bei Vollstreckung von Justizforderungen  
 
 

Der BGH hat entschieden, dass ein Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen als elektronisches Dokument eingereicht werden kann und keinen weitergehenden Anforderungen unterliegt als bei anderen elektronischen Dokumenten. Ausreichend ist entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine einfache elektronische Signatur auf einem sicheren Übermittlungsweg.  

Mehr erfahren
 
 
 
 
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service für Sie.
Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten:
newsletter@newslettercollector.com

Kritik nehmen wir sehr ernst.
Wir freuen uns auch über Lob.
(Senden Sie uns Lob/Kritik.)
 
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG, Oststr. 11, 50996 Köln
Impressum |  AGB |  Abmelden |  Datenschutz