Sehr geehrte Damen und Herren, hatten Sie auch mal geglaubt, die zivilrechtlichen Fragen rund um den sog. Abgasskandal seien weitgehend geklärt? Ein Trugschluss: Jetzt hat der BGH auf den EuGH reagiert und seine Rechtsprechung geändert: Schadensersatz ist nun auch bei nur fahrlässigem Einbau der Abschaltautomatik möglich. Der BGH hat dies allerdings auf Quotenanteile vom Kaufpreis beschränkt. Das dürfte das Startzeichen für weitere juristische Auseinandersetzungen sein - in unzähligen Fällen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |