Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
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ab dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union anzuwenden. Diese hat u.a. zum Ziel, Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) als Bürgerin oder Bürger in der Europäischen Union zu konkretisieren und praktisch umzusetzen.
Ihr verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet auch die Befugnis, selbst darüber entscheiden zu dürfen, mit wem Sie in Kontakt treten, Wissen und Erfahrungen austauschen und wer Ihre persönlichen Daten nutzen darf.
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