Umgangsrecht und Hartz IV: Jobcenter muss Miete für Kinderzimmer bei Umgangsrecht übernehmen Bei der Ermittlung der „Angemessenheit“ von Mietkosten für Betroffene von Hartz IV nehmen die Jobcenter Vergleichsberechnungen vor. Dabei wird bestimmt, wie viel eine Wohnung, die den Bedürfnissen der Bedarfsgemeinschaft entspricht, durchschnittlich kostet. Bei Ein-Personen-Haushalten bedeutet dies folglich weniger Wohnfläche und Übernahme von Mietkosten in entsprechend geringerer Höhe. Anders ist es jedoch, wenn ein Umgangsrecht für Kinder vorliegt, die einen Bedarf für ein eingenes Zimmer haben, hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. |