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| Newsletter Ausgabe 2-2024 vom 19. Dezember 2024 |
Inhalt:
MAGAZIN
| Editorial: Hunderttausende von Unternehmen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit? | | Aus dem BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 | | Aus dem BMF: FAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht | | Aus dem BMF: Regelungen für Rechnungen von Kleinunternehmen im Jahressteuergesetz 2024 | | Tools: Verzeichnis für Viewer und Validatoren | | Veranstaltungsberichte: E-Rechnungs-Gipfel 2024: Countdown zur E-Rechnungspflicht (Gerhard Schmidt) | | Studien: Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen | | Steuern: ZDH-Flyer: "Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen" | | Digitalisierung: BSI veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland | | Pressespiegel / Linktipps: Aktuell | | Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate |
| SEEBURGER: E-Rechnung ab 2025: So setzen Sie die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums um | | hmd-software: Angebot und Fakturierung für Kleinunternehmen |
| Editorial: Hunderttausende von Unternehmen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit? Im Jahressteuergesetz 2024 (siehe unten) werden alle Kleinunternehmen von der zukünftigen Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen befreit. Wie viele Unternehmen unter diese Regelung fallen, ist schwer zu beziffern. Es gibt sehr unterschiedliche Statistiken zu Kleinunternehmen, je nachdem welcher Kleinunternehmerbegriff zugrunde gelegt wird. Fokussiert auf den umsatzsteuerlichen Begriff hätten statistische Werte aus der Vergangenheit aber nur bedingt eine Aussagekraft, da im Jahressteuergesetz auch die Umsatzgrenzwerte für Kleinunternehmen geändert wurden, so dass es zukünftig mehr davon geben wird. Interessanter als die quantitative Frage ist für mich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Ausnahmeregelung. Offensichtlich will der Staat Kleinunternehmen vor den Widrigkeiten der Digitalisierung schützen. Auf Dauer gelingen wird das nicht. Die gerade erst anlaufende Dynamik eines elektronischen Rechnungsaustauschs quer durch die Wirtschaft wird keinen Bogen um die Kleinunternehmen machen. Im Gegenteil. Gilt doch auch beim Rechnungsaustausch das Prinzip: Wer bezahlt, bestimmt. Der Rechnungsempfänger bestimmt die Art der Rechnungen, die an ihn geschickt werden dürfen. Und das werden elektronische Rechnungen sein, die geschmeidig in dessen Rechnungsprozess einfließen. Er wird also Druck machen gegenüber seinen Lieferanten. Ohne Rücksicht auf Kleinunternehmen. Gerade diese sollten sich daher rechtzeitig auf den Versand von E-Rechnungen einstellen. Diesen Digitalisierungsschritt zu fördern, wäre staatliche Aufgabe, nicht ihn zu verzögern.
Ihr Gerhard Schmidt
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| Aus dem BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 Ab dem 1. Januar 2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Nach dem Entwurf vom Juni dieses Jahres, dem ein breite Verbändeanhörung folgte, ist nun das finale Ein BMF-Schreiben dazu erschienen. Überraschungen waren darin nicht enthalten. Mehr ...
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| Aus dem BMF: FAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht Am 19. November hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) "Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025" veröffentlicht. In diesen FAQ gibt es Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung. Für die detaillierte Verwaltungsauffassung wird auf das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 verwiesen. Mehr ...
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| Aus dem BMF: Regelungen für Rechnungen von Kleinunternehmen im Jahressteuergesetz 2024 Im Jahressteuergesetz 2024 werden neue Regelungen für Rechnungen von Kleinunternehmen getroffen. Kleinunternehmen sind danach Unternehmen, deren maßgebender Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) liegt und im laufenden Kalenderjahr tatsächlich 100.000 Euro nicht übersteigt (bisher 50.000 Euro). Für Kleinunternehmen gilt, dass eine Rechnung immer als sonstige Rechnung übermittelt werden kann. Damit entfällt für Kleinunternehmen die für alle anderen Unternehmen geltende Pflicht, spätestens 2028 an andere Unternehmen elektronische Rechnungen versenden zu müssen. Mehr ...
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| Tools: Verzeichnis für Viewer und Validatoren Das Computer-Systemhaus Spectrum hat auf seiner Homepage ein Verzeichnis für Viewer und Validatoren für elektronische Rechnungen im Kontext der europäischen Rechnungsnorm (XRechnung, Zugferd-XML, etc.) veröffentlicht. Die Übersicht soll kontinuierlich erweitert und gepflegt werden. Mehr ...
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| Veranstaltungsberichte: E-Rechnungs-Gipfel 2024: Countdown zur E-Rechnungspflicht (Gerhard Schmidt) Das gab es noch nie: zwei E-Rechnungsgipfel in einem Jahr. Doch aufgrund der ab dem Jahreswechsel stufenweise zu erfüllenden E-Rechnungspflicht suchen die Unternehmen verstärkt Informationen und Lösungen zur E-Rechnung. Und diese wurden ihnen beim E-Rechnungsgipfel am 21. und 22. Oktober 2024 in Berlin präsentiert. Mit ganz aktuellem Bezug, wurde doch das lange erwartete BMF-Schreiben zur E-Rechnungspflicht wenige Tage vor Veranstaltungsbeginn veröffentlicht. Mehr ...
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| Studien: Weniger als die Hälfte deutscher Unternehmen empfängt E-Rechnungen Obwohl mit Beginn des Jahres 2025 Unternehmen E-Rechnungen in einem bestimmten Format empfangen können müssen, kann dies bisher weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (45 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 1.103 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland befragt wurden. Mehr ...
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| Steuern: ZDH-Flyer: "Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen" Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat - auch im Hinblick auf die ab 2025 geltende E-Rechnungspflicht - einen neuen Flyer veröffentlicht. Er gibt gibt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Rechnungen. Den 12-seitigen Flyer gibt es sowohl in einer PDF- als auch in einer Online-Version. Mehr ...
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| Digitalisierung: BSI veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland Die Sicherheitslage im Cyberraum ist weiterhin angespannt. Zugleich stellen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stärker als bisher auf die Bedrohungen ein und haben ihre Resilienz erhöht. Das geht aus dem aktuellen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland hervor, den Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), am 12. November 2024 vorgestellt haben. Mehr ...
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| Pressespiegel / Linktipps: Aktuell * Rechnungspflicht 2025: Deutsche Unternehmen hinken hinterher (Markt und Mittelstand, 09.12.2024) * Pflicht zur E-Rechnung: Software kann so viel mehr (Deutsche Handwerks Zeitung, 05.12.2024) Welche Auswirkungen hat die E-Rechnung auf die Steuerprüfung? (E-Rechnung einfach und sicher, 21.11.2024) * E-Rechnung: Antworten auf die häufigsten 7 Leser-Fragen (handwerk.com, 28.10.2024) * Die E-Rechnung aus dem Blickwinkel der Außenprüfung (tax&bytes, 02.10.2024) * GoBD: Anpassung bringt neue Standardverfahren für Daten und zusätzliche Dokumentationspflichten (handwerk-magazin.de, 10.08.2024) * Tax Compliance als Schlüssel zur Rechtssicherheit (Haufe, 24.07.2024) Mehr ...
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| Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate * 23.06.-25.06. Berlin: E-Rechnungsgipfel 2025 (Vereon) Mehr ...
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| SEEBURGER: E-Rechnung ab 2025: So setzen Sie die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums um SEEBURGER bietet spezialisierte Lösungen, die Unternehmen dabei helfen, die E-Rechnungspflicht zu erfüllen, die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen und ihre Prozesse effizient zu digitalisieren. So unterstützt SEEBURGER Unternehmen als zuverlässiger Partner und hilft, die Digitalisierung im Rechnungswesen erfolgreich zu gestalten und zukunftssicher aufzustellen. Mehr ... |
| hmd-software: Angebot und Fakturierung für Kleinunternehmen Viele KMU-Unternehmen, in der Größenordnung von bis zu fünf Mitarbeitern, schreiben die Unternehmensrechnungen mit Systemen, die eine mangelhafte Kompatibilität zu Softwaresystemen in der Steuerberatung haben. Word und Excel sind bei diesen Unternehmen keine Ausnahmen bei der Rechnungserstellung. Doch das ist nicht konform zu den GoBD und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben für Rechnungen. Mit den vielfältigen Möglichkeiten von hmd.faktura haben Sie als Unternehmen viele Optionen beim Erstellen von Angeboten und Rechnungen. Nutzen Sie die einfachen, schnellen und sicheren Anwendungen von hmd. Kümmern Sie sich um die Belange des Unternehmens, statt um die Software. Mehr ... |
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Redaktion: Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Fon 030 / 893 45 42 Email redaktion@compario.de Internet www.rechnungsaustausch.org Herausgeber: Compario - Media-Edition-Consult Inh. Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt Mariannenstraße 15a, 12209 Berlin Fon 030 / 893 45 42 Email compario@compario.de, Internet www.compario.de Berlin
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