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Forum Elektronische Steuerprüfung

Newsletter Ausgabe 3-2023 vom 6. April 2023



Inhalt:


MAGAZIN

Editorial: Abwehr und Verfolgung von (steuerlichem) Cybercrime

Aus der Finanzverwaltung: NRW schafft Landesfinanzkriminalamt

IT-Sicherheit: Management von Cyber-Risiken

Literatur: Tax Compliance: Anforderungen an ein innerbetriebliches Kontrollsystem (Magnus Hindersmann, Gregor Nöcker)

Verfahrensdokumentation-Community: Wer ist der „Sachverständige Dritte“?

Aus dem BMF: Verlängerung und Ausdehnung der Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision

Pressespiegel / Linktipps

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate


MESSE

DATEV: DATEV Fachtagung: Kasse und Online-Handel im Fokus der Betriebsprüfung

GISA: GISA erneut nach ISO/IEC 27001 zertifiziert

hmd-software: Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) in hmd.orga

FibuNet: Die Autohaus Wallner KG und die Wallner Landtechnik KG starten erfolgreich Digitalisierung mit FibuNet-Software

Audicon: Wird die Finanzverwaltung zukünftig Betriebsprüfungsfeststellungen auf Basis der Beurteilung von Tax Compliance Managementsystemen treffen?




Editorial: Abwehr und Verfolgung von (steuerlichem) Cybercrime

Kennen Sie ein Symbolbild, das auf den ersten Blick erkennbar für einen Hackerangriff steht, mit dem Informationen aus einer Organisation erbeutet werden? Ich nicht. Eine wahre Bilderflut dagegen lieferte unlängst der chinesische mutmaßliche Spionageballon, der schließlich über den USA abgeschossen und aus dem Meer geborgen wurde. Ein Griff in die offene Ladenkasse lässt sich leicht visualisieren, nicht so eine Zappersoftware in der elektronischen Kasse (in Zeiten, bevor diese mit einer TSE ausgerüstet sein musste). Elektronische Angriffe und Manipulationen sind unsichtbar, daher schwierig kommunizierbar, im Potenzial ihrer Auswirkungen jedoch wesentlich gravierender als Vergehen unter Nutzung analoger Hilfsmittel.
     Von daher ist es naheliegend, die Bekämpfung steuerlicher Delikte dieser Art aus einer konventionellen Behörde herauszulösen und in einer auf Cybercrime spezialisierten zu konzentrieren, so wie es Nordrhein-Westfalen gerade mit der Gründung eines Landesfinanzkriminalamts getan hat.
     Was Unternehmen tun können, um sich vor Gefahren aus dem Internet zu schützen, erfahren Sie im Handbuch „Management von Cyber-Risiken".

Ihr Gerhard Schmidt


Gerhard Schmidt




Aus der Finanzverwaltung: NRW schafft Landesfinanzkriminalamt

Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen stellt sich neu auf und wird noch schlagkräftiger. Die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität und Cybercrime sowie die Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung soll künftig zentral im neuen Landesfinanzkriminalamt (LFK) erfolgen bzw. von dort koordiniert werden. „In unserem neuen LFK bündeln wir die besondere Expertise und die erforderlichen Kompetenzen um landesweit schnell und effektiv gegen die ,großen Fische' vorgehen zu können und ihnen das Handwerk zu legen", sagte Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk heute bei der Vorstellung der künftigen Organisation der NRW-Steuerfahndung. „Wer den Fiskus betrügt, betrügt die Masse der redlichen Steuerzahler."
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Cybercrime

Bild von Alexa auf Pixabay




IT-Sicherheit: Management von Cyber-Risiken

Das von der Allianz für Cybersicherheit herausgegebene Handbuch „Management von Cyber-Risiken" richtet sich an die Unternehmensleitung. Es bietet einen Überblick sowie Handlungsempfehlungen zum Umgang und der Bewertung von Cyber-Risiken. Das Handbuch basiert auf dem „Cyber Risk Oversight Handbook", das von der US-amerikanischen Internet Security Alliance (ISA) im Auftrag der National Association of Corporate Directors (NACD) entwickelt wurde. In Workshops und in enger Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft, IT-Sicherheitsforschung und Staat wurde das Handbuch in der vorliegenden, aktualisierten Version ins Deutsche übertragen und an deutsche bzw. europäische Rahmenbedingungen angepasst.
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Management von Cyber-Risiken




Literatur: Tax Compliance: Anforderungen an ein innerbetriebliches Kontrollsystem (Magnus Hindersmann, Gregor Nöcker)

Wer über ein Tax Compliance-System verfügt, hat künftig bessere Karten im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerstrafverfahren. Aber wie muss ein internes Kontrollsystem aussehen, damit es die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt und auch von der Betriebsprüfung akzeptiert wird? Der Band zeigt, welche Abläufe und Strukturen in Unternehmen implementiert werden müssen, damit steuerrelevante Sachverhalte einer angemessenen Kontrolle unterliegen. Dabei geht es beispielsweise um Instrumente zur Überprüfung der Einhaltung von Fristen oder der Verfahrensdokumentation, damit komplexe steuerliche Entscheidungen auch später nachvollziehbar sind.
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Tax Compliance




Verfahrensdokumentation-Community: Wer ist der „Sachverständige Dritte“?

Eine Verfahrensdokumentation muss für einen „sachverständiger Dritter" in „angemessener Zeit" lesbar sein. Bei analogen Verfahren ergibt sich ein ziemlich klares Bild von Verfasser und Leser. Verfasser ist die Person Unternehmer (ggf. unter Mitwirkung der Person seines Steuerberaters), Leser ist die Person Betriebsprüfer. Sachverstand bedeutet hier steuerlicher Sachverstand. Bei digitalen Verfahren kommt zum steuerlichen Sachverstand noch technischer Sachverstand dazu. Da taugt das Bild, dass es sich bei Verfasser und Leser um Personen handelt, nicht mehr. Stattdessen muss von Personen abstrahiert werden zu Rollen, die von mehreren Personen wahrgenommen werden können oder müssen.
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Aus dem BMF: Verlängerung und Ausdehnung der Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16. März 2023 bezogen auf ein vorhergehendes Schreiben vom vom 13. Oktober 2022 ergänzend mitgeteilt: Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist spätestens ab der Zertifizierung der TSE Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen. Soweit die Übergangsregelung in Anspruch genommen und dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch angezeigt wurde, werden für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE, gezogen. Auch bei TSE, die nach dem 7. Juli 2022 erworben oder eingebaut worden sind, kann die Übergangsregelung in Anspruch genommen werden.
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BMF




Pressespiegel / Linktipps

* Schätzung eines Unsicherheitszuschlags bei Betriebsausgaben (IWW, 30.03.23)
* Vorbild Baden-Württemberg: Länder wollen anonyme Meldeportale für Steuerbetrug (Handelsblatt, 28.03.23)
* Eigenverbrauch: Welche Entnahmen sind durch die Pauschbeträge abgedeckt? (Steuertipps.de, 27.03.23)
* Wenn Nachweise zu Betriebsausgaben fehlen: Das können Sie tun (Deutsche Handwerks Zeitung, 15.03.23)
* Zuschätzung des Finanzamts: In vielen Fällen lohnt jetzt Einspruch (Deutsche Handwerks Zeitung, 14.03.23)
* Krypto, NFT, Metaverse und Co. – Finanzverwaltung rüstet auf (KMLZ, 28.02.23)
* Tax Compliance: Mit mehr Steuertransparenz zum Erfolg? (Haufe, 10.02.23)
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Pressespiegel




Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 19.04. Webinar: Der Umgang mit Betriebsprüfer:innen und Steuerfahndern - Verhaltensregeln für die Betriebsprüfung (Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt)
* 06.04. Webinar: IDEA 12 - what's new? (Audicon)
* 12.06.-13.06. Berlin: E-Rechnungsgipfel 2023 (Vereon)
* 15.06. Köln: Kasse und Online-Handel im Fokus der Betriebsprüfung (Datev)
* 22.06. Hannover: Kasse und Online-Handel im Fokus der Betriebsprüfung (Datev)
* 29.06. Berlin: Kasse und Online-Handel im Fokus der Betriebsprüfung (Datev)
* 06.07. Frankfurt: Kasse und Online-Handel im Fokus der Betriebsprüfung (Datev)
* 13.07. München: Kasse und Online-Handel im Fokus der Betriebsprüfung (Datev)
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Veranstaltungen







DATEV eG

DATEV: DATEV Fachtagung: Kasse und Online-Handel im Fokus der Betriebsprüfung

Unternehmen setzen verstärkt auf das Thema E-Commerce der beispiellos - und das nicht erst seit der Coronavirus-Krise - boomt. Die diesjährige eintägige Fachtagung greift brisante Themen aus den Bereichen Online-Handel und Kassensysteme auf und setzt folgenden Fokus: Herausforderungen bei einer digitalen Außenprüfung, Prozesse von Online-Handel, Kassenführung bis hin zur Finanzbuchführung, Vorsorge und Abwehr im digitalen Prüfungsprozess, aktuelle Rechtsprechung. Fachleute aus der Gesetzgebung, der Finanzverwaltung und aus der Praxis berichten über ihre Erfahrungen und schaffen Raum zur Diskussion.
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GISA

GISA: GISA erneut nach ISO/IEC 27001 zertifiziert

Digitale Transformation ist, wie der Name schon suggeriert, mit einer tiefgreifenden Veränderung im Unternehmen verbunden und sollte deshalb auch mit passender Relevanz bemessen werden. Sich im Vorhinein einen Überblick über relevante Digitalisierungsthemen zu verschaffen, kann in der Umsetzung sehr viel Zeit einsparen. Sie haben Interesse an konkreten Use Cases? Dann lesen Sie unsere Blogbeiträge: „Ganzheitlich gedacht: So erfolgt die technische und methodische Unterstützung in ECM-Projekten“ und „Ganzheitlich gedacht: So verarbeiten Sie eingehende Dokumente konsequent digital.“ 
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hmd Solftware

hmd-software: Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) in hmd.orga

Ohne umständliche Verschlüsselung über E-Mail-Postfächer und deren Verwaltung kann jeder Teilnehmer seine Nachrichten, Daten oder Dokumente rechtssicher an sein digitales Ziel versenden und nachverfolgen. Direkt aus unserer Anwendungssoftware. Damit ist sichergestellt, dass nicht nur nach extern die Daten und Nachrichten rechtssicher ankommen, sondern auch in der Steuerkanzlei der gesamte digitale Bearbeitungsprozess eingehalten wird. Von der Erstellung des Schriftstückes, der digitalen Belege, der Nachricht und der Verwaltung des Postein- und Ausganges.
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fibunet

FibuNet: Die Autohaus Wallner KG und die Wallner Landtechnik KG starten erfolgreich Digitalisierung mit FibuNet-Software

Bereits seit über 12 Jahren nutzen die beiden Gesellschaften Autohaus Wallner KG und Wallner Landtechnik KG die FibuNet-Finanzbuchhaltungssoftware. Das FibuNet-Lösungspaket deckt mit seinem Funktionsspektrum die Anforderungen von VW-Händlern und VW-Servicebetrieben umfassend und präzise ab. Die FibuNet-Software erfordert im Rahmen einer typischen Einführung in diesem Branchenumfeld keine Softwareanpassungen bzw. Programmerweiterungen.
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Logo Audicon

Audicon: Wird die Finanzverwaltung zukünftig Betriebsprüfungsfeststellungen auf Basis der Beurteilung von Tax Compliance Managementsystemen treffen?

Mit dem sogenannten DAC7-Umsetzungsgesetz* wurden auch diverse Maßnahmen zur Modernisierung der Betriebsprüfung verabschiedet. Bemerkenswert ist hier der neugefasste § 38 EGAO, der zukünftig die Grundlage für einen zeitgemäßen Betriebsprüfungsansatz bilden könnte. Der mit „Erprobung alternativer Prüfungsmethoden" überschriebene neue Art. 97 § 38 EGAO erlaubt der Finanzverwaltung, bis 2029 einen „Feldversuch" durchzuführen, ob durch die Prüfung eines vom Steuerpflichtigen eingerichteten Tax Compliance Managementsystems (Tax CMS) bzw. Steuerkontrollsystems andere Beleg- und Einzelprüfungen ersetzt oder reduziert werden können. Damit soll zur Verschlankung und Beschleunigung der Betriebsprüfung beigetragen werden. Gerhard Krapp, Fachreferent für Prüfungswesen, Steuern und Rechnungswesen im Bereich Datenanalyse, Audicon GmbH, hat sich den neugefassten § 38 EGAO genauer angeschaut.
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