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| Newsletter Ausgabe 7-2019 vom 9. August 2019 |
Inhalt:
MAGAZIN
| Editorial: Erleichterte Aufbewahrung von Rechnungen nach GoBD-Neufassung | | Rechtliches: Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht | | Rechnungsprozesse: 5 gute Gründe für ein Rechnungseingangsbuch (Rolf Holicki) | | Aus dem Ferd: Ferd-Newsletter Ausgabe 2-2019 | | Öffentliche Verwaltung: Stadtverwaltung Trier führt elektronische Rechnung ein | | Öffentliche Verwaltung: Bekanntmachung des Standards XRechnung (Version 1.2.1) im Bundesanzeiger | | Pressespiegel / Linktipps | | Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate |
| SEEBURGER: E-Invoicing mit PEPPOL legt zu – ab November 2020 in Polen vorgesehen | | Basware: Blaupause für eine erfolgreiche e-Invoicing-Strategie in der Automobilindustrie | | GISA: PraxisForum Compliance & Digitalisierung 2019 - DSGVO, eRechnung und Verfahrensdokumentation |
| Editorial: Erleichterte Aufbewahrung von Rechnungen nach GoBD-Neufassung Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist mitverantwortlich für die Umsetzung der E-Rechnung auf Bundesebene. Einiger Umsetzungsprobleme entledigt hat sich das BMF mit der Neufassung der GoBD. Das betrifft insbesondere die Aufbewahrung von Rechnungen. War es bislang so, dass eine Rechnung in dem Format aufbewahrt werden musste, in dem sie empfangen wurde, gilt das nun nicht mehr, sofern eine Reihe von Bedingungen eingehalten werden. Die Verwaltung muss der EU-Rechnungsnorm entsprechende Rechnungen in zwei Syntaxen empfangen können, nutzt aber nur eine davon als Inhouse-Syntax. Kommt eine Rechnung in der anderen Syntax, dann muss nur noch die in die Inhouse-Syntax konvertierte Rechnung aufbewahrt werden, doch nicht mehr auch zusätzlich die Rechnung in der Originalsyntax. Kommt eine Rechnung an die Verwaltung als hybride Rechnung, also als inhaltlich identisches Rechnungspaar im PDF-Format und EU-Norm-Format, dann muss nur das EU-Norm-Format aufbewahrt werden, da es die höhere maschinelle Auswertbarkeit besitzt. Für die Verwaltung schafft die GoBD-Neufassung die einfachsten denkbaren Regelungen für die Aufbewahrung von Rechnungen. In der Wirtschaft ist es oft noch nicht so einfach. Ob nur ein Rechnungsformat oder mehrere aufbewahrt werden müssen, hängt vom Grad der Digitalisierung der Rechnungsprozesse ab. Einige zusätzliche Bedingungen bezüglich Formatumwandlungen und Auswertbarkeit sind hier noch zu berücksichtigen. Ihr Gerhard Schmidt
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| Rechtliches: Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht Am 11.07.2019 hat das BMF eine Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD )" veröffentlicht. Das um fünf auf nun 42 Seiten gewachsene BMF-Schreiben löst die erste Fassung vom 14.11.2014 ab. Es ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Mehr ...
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| Rechnungsprozesse: 5 gute Gründe für ein Rechnungseingangsbuch (Rolf Holicki) Unternehmen, die jeden Tag eine große Anzahl von Eingangsrechnungen zentral und/oder dezentral erhalten, brauchen einen guten Überblick. Das zentrale Rechnungseingangsbuch ermöglicht Ihnen die nötige Kontrolle. Mehr ...
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| Aus dem Ferd: Ferd-Newsletter Ausgabe 2-2019 Beiträge: 1. Deutsch-französische Zusammenarbeit bei Rechnungsdatenformaten bekräftigt. 2. Neue Einteilung in Competence Center: Jetzt mitmachen! 3. Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht neue GoBD. 4. Praxisnah, EU-konform und mit grenzüberschreitender Ausrichtung: ZUGFeRD 2.0 veröffentlicht. 5. Fünfter E-Rechnungsgipfel liefert spannende Vorträge und hochkarätige Beiträge. Mehr ...
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| Öffentliche Verwaltung: Stadtverwaltung Trier führt elektronische Rechnung ein Die Stadtverwaltung Trier geht einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Digitalisierung: Seit Anfang Juni 2019 werden die Rechnungen, die in zwei Ämtern eingehen, im Servicecenter eingescannt und elektronisch an die verantwortlichen Stellen weitergeleitet. Davor wurde jede Rechnung ausgedruckt und per Post auf den Weg quer durch die Verwaltung geschickt. Mindestens sieben Tage dauerte es, bis die ausstehenden Forderungen beglichen waren, erläutern Jörg Lamberti und Patrick Schmitt vom Informations- und Technologieamt der Verwaltung, die den Prozess begleiten. „Mit der elektronischen Rechnung dauert es jetzt nur drei Tage", sagt Schmitt. Mehr ...
| © Presseamt Trier
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| Öffentliche Verwaltung: Bekanntmachung des Standards XRechnung (Version 1.2.1) im Bundesanzeiger Das Bundesministerium des Innern hat den Standard XRechnung (Version 1.2.1) mit Stand 10. Juli 2019 im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Der geänderte Datenaustauschstandard ist ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Mehr ...
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| Pressespiegel / Linktipps * Belege elektronisch richtig erfassen und aufbewahren (Springer Professional, 30.07.2019) * Umwandlung von Papier-und eMail-Rechnungen in X-Format (eGovernment Computing, 24.07.2019) * Steuertipp: Fit für die X-Rechnung (Creditreform Magazin, 15.07.2019) * Ineffiziente Verwaltungsabläufe kosten deutsche Wirtschaft 2019 rund 30 Milliarden Euro (WirtschafsWoche, 09.07.2019) * Interview mit FeRD-Leiter Ivo Moszynski (SERVICE.REPORT.IT, 05.07.2019) Mehr ...
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| Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate * 05.09. Berlin: Die Elektronische Rechnung und ihre Umsetzung in die Praxis (Kommunales Bildungswerk) * 04.09.-05.09. Leipzig: 14. PraxisForum - Compliance und Digitalisierung: DSGVO, eRechnung und Verfahrensdokumentation (Gisa) * 06.09. Webinar: Neufassung der GoBD amtlich – Was Sie jetzt wissen müssen! (PSP) * 30.09.-02.10. Wien: E-Invoicing Exchange Summit (Vereon) * 15.10.-16.10. München: Elektronischer Rechnungstag (Kongress Media) * 22.10. Berlin: Digital Office Conference (Bitkom) * 22.10.-24.10. Berlin: Smart Country Convention (Bitkom / Messe Berlin) Mehr ...
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| SEEBURGER: E-Invoicing mit PEPPOL legt zu – ab November 2020 in Polen vorgesehen Für das E-Procurement setzt die EU auf PEPPOL. In vielen Mitgliedsstaaten verbreitet sich PEPPOL immer weiter. Die Formate UBL 2.1, UN / CEFACT CII und PEPPOL BIS Billing 3.0 werden in Polen für Rechnungen an die Bundesregierung bereits heute anerkannt. Hier ist PEPPOL eine gute (wenn auch nicht die einzige) Option für das für Business-to-Government (B2G)-E-Invoicing. SEEBURGER stellt einen „Plug-and-Play" Cloud Service für Polen zur Verfügung, an den die Rechnungsdaten in einem Standardformat transferiert werden können. Die SEEBURGER E-Invoicing-Services weisen eine ERP-Systemunabhängigkeit auf und beinhalten zudem die in Polen gesetzlich erforderliche Archivierung. Mehr ...
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| Basware: Blaupause für eine erfolgreiche e-Invoicing-Strategie in der Automobilindustrie Für eine ganzheitliche e-Invoicing-Strategie sollten verschiedene Aspekte bedacht werden – von der Organisation der Buchhaltungsfunktionen und Optimierung der Prozesse über die schrittweise Implementierung von e-Invoicing bis zur Beachtung wichtiger Erfolgsfaktoren. Ein Beispiel aus der Automobilindustrie zeigt, wie eine erfolgreiche e-Invoicing-Strategie aussehen kann. Basware berät Sie gerne, um auch Ihre e-Invoicing Strategie zum Erfolg zu führen. Mehr ...
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| GISA: PraxisForum Compliance & Digitalisierung 2019 - DSGVO, eRechnung und Verfahrensdokumentation Das GISA PraxisForum Compliance & Digitalisierung geht in die 14. Runde. Mit der perfekten Mischung aus Best Practices, Networking und moderner Tagungslocation verbinden wir spannende Praxisberichte, interessante Lösungsansätze und aktuelle Themen aus der Finanzverwaltung zu einem besonderen branchenübergreifenden Event. Die Veranstaltung steht wie gewohnt im Fokus des Austausches der Anwender und Verantwortlichen aus den Bereichen kaufmännische Verwaltung, Steuern und Revision, Personal und Informationstechnologie. Mehr ...
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| Redaktion: Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Fon 030 / 893 45 42 Email redaktion@compario.de Internet www.rechnungsaustausch.org Herausgeber: Compario - Media-Edition-Consult Inh. Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt Mariannenstraße 15a, 12209 Berlin Fon 030 / 893 45 42 Email compario@compario.de, Internet www.compario.de Berlin Copyright (c) Compario, Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Berlin Abmelden
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