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Forum Elektronische Steuerprüfung

Newsletter Ausgabe 11-2022 vom 3. Dezember 2022



Inhalt:


MAGAZIN

Editorial: Betriebsprüfer sollen in wirtschaftlichen Krisenzeiten sensibel agieren

Gesetzgebung: Gesetz zur Modernisierung der Außenprüfung

Aus dem BMF: Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht

Aus dem BMF: Begleitschreiben zur Anwendung der Richtsatzsammlung in Krisensituationen

Rechtsprechung: Wann ist ein Schreiben des Finanzamts ein Verwaltungsakt?

Digitalisierung: Reifegradmodell Digitale Prozesse 2.0

Verfahrensdokumentation-Community: Ist GoBD-zertifizierte Software von Vorteil?

Pressespiegel / Linktipps


MESSE

hmd-software: Korrespondenz und Dokumentenmanagement

Audicon: Umgang mit IT-Altsystemen nach Fusion oder Übernahme - Delete all?

FibuNet: Gruppengesellschaften im europäischen Ausland auf einer Buchhaltungslizenz mitbuchen

GISA: GISA gehört erneut zu „Besten IT-Dienstleistern 2023“

DATEV: Nutzen Sie unser Experten-Know-how




Editorial: Betriebsprüfer sollen in wirtschaftlichen Krisenzeiten sensibel agieren

BMF-Schreiben sind als Verwaltungsanweisungen für die Mitarbeiter der Finanzverwaltung bindend. Für Unternehmen sind sie unverbindliche Empfehlungen. Wollen sie Auseinandersetzungen mit dem Fiskus aus dem Weg gehen, werden auch sie die BMF-Schreiben ernst nehmen. Außergewöhnlich ist ein BMF-Schreiben, dessen einziger Zweck ist, den Betriebsprüfern ins Gewissen zu reden. In der jüngst veröffentlichten „Anwendung der Richtsatzsammlung in wirtschaftlichen Krisensituationen" wird den Betriebsprüfern angeordnet: Es ist unabdingbar, den Grundsatz der individuellen Betrachtung der Steuerpflichtigen in besonderem Maße zu beachten. Sollte das nicht eine Selbstverständlichkeit sein, auch in „normalen" Zeiten?

Ihr Gerhard Schmidt


Gerhard Schmidt




Gesetzgebung: Gesetz zur Modernisierung der Außenprüfung

Der Bundestag hat am 10.11.2022 das Gesetz zur nationalen Umsetzung der DAC7 Regelungen sowie zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechtes in der Fas­sung der Be­schluss­emp­feh­lung sei­nes Fi­nanz­aus­schus­ses vom 09.11.2022 verabschiedet. Der Regierungsentwurf wurde unter anderem um eine Frist, ab der das qualifizierte Mitwirkungsverlangen angewandt werden kann, erweitert, sowie um eine Re­ge­lung zur Er­pro­bung al­ter­na­ti­ver Prüfungs­me­tho­den, wo­nach bei Be­triebsprüfun­gen Er­leich­te­run­gen gewährt wer­den, wenn zu­vor ein in­ner­be­trieb­li­ches Steu­er­kon­troll­sys­tem überprüft wurde.
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Bundestag




Aus dem BMF: Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht

Die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2021 mit den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben stehen auf den Seiten des BMF seit Kurzem zum Download zur Verfügung. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden.
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BMF




Aus dem BMF: Begleitschreiben zur Anwendung der Richtsatzsammlung in Krisensituationen

In wirtschaftlichen Krisenzeiten (zum Beispiel aufgrund einer Pandemie oder eines Krieges), welche sowohl negative als auch positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von vielen oder einzelnen Betrieben haben können, ist es unabdingbar, den Grundsatz der individuellen Betrachtung der Steuerpflichtigen in besonderem Maße zu beachten. Es gilt aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklung, wie bisher auf einen sensiblen Umgang mit der Richtsatzsammlung gegenüber den Steuerpflichtigen zu achten.
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BMF




Rechtsprechung: Wann ist ein Schreiben des Finanzamts ein Verwaltungsakt?

Das Finanzgericht Münster urteilte zur Frage, ob ein während einer Betriebsprüfung vom Finanzamt gegenüber dem Steuerpflichtigen erlassenes Schreiben mit rechtlichen Hinweisen sowie Vorlage- und Auskunftsersuchen einen Verwaltungsakt darstellt.
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Gericht




Digitalisierung: Reifegradmodell Digitale Prozesse 2.0

Das Reifegradmodell Digitale Prozesse 2.0 des IT-Branchenverbandes Bitkom ist ein branchenübergreifender Ansatz, um unter Anwendung eines eigens dafür entwickelten Modells, den Reifegrad von Prozessen zu ermitteln. Die Ergebnisse aus der Anwendung können dann zielgerichtet in Maßnahmen zur Umsetzung der zunehmenden Anforderungen an Digitalisierung und Automatisierung einfließen. Das Reifegradmodell umfasst die Dimensionen Technologie, Prozessdaten, Prozessqualität, Kundinnen und Kunden sowie Skills und Kultur. Es verfolgt den Anspruch, einen möglichst einfachen Einstieg in die Prozessdigitalisierung zu ermöglichen, bietet aber gleichzeitig fortgeschrittenen Expertinnen und Experten die Möglichkeit, Automatisierungspotenziale zu erkennen oder ein organisationsinternes Benchmarking zu entwickeln.
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Reifegradmodell Digitale Prozesse 2.0




Verfahrensdokumentation-Community: Ist GoBD-zertifizierte Software von Vorteil?

Wenn ein Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass mit einer Software die in den GoBD genannten Ordnungsmäßigkeitskriterien erfüllt werden, dann muss ich weniger dokumentieren. Eine nahe liegende Überlegung. Doch was sagt ein GoBD-Zertifikat wirklich aus? Ziemlich wenig. Denn es handelt sich nicht um ein Positiv-Zertifikat (jede Anwendung ist GoBD-konform), sondern ein Nicht-negativ-Zertifikat (es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Anwendung in jedem Fall nicht GoBD-konform ist). So wie die Straßenzulassung eines Kraftfahrzeugs kein Schutz vor Strafzetteln ist. Die korrekte Anwendung ist entscheidend.
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Pressespiegel / Linktipps

* Steuerhinterziehung: Restaurants in vier Bundesländern durchsucht (Tageskarte, 23.11.22)
* Frankreich: Finanzbeamter bei Betriebsprüfung erstochen (Zeit online, 22.11.22)
* BKA warnt vor mehr Cyberkriminalität (CIO.de, 17.11.22)
* Elektronische Rechnung – „Das Thema wird alle beschäftigen" (Datev Trialog, 14.11.22)
* Wir beschleunigen Betriebsprüfungen (SPD Franktion im Bundestag, 09.11.22)
* Rechnung rückwirkend berichtigen, Vorsteuerkürzung verhindern (Deutsche Handwerks Zeitung, 08.11.22)
* Compliance-Regeln und -Richtlinien im Unternehmen einführen (Haufe, 08.11.22)
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Pressespiegel







hmd Solftware

hmd-software: Korrespondenz und Dokumentenmanagement

„Wer suchet, der findet" lautet ein alter Spruch. Dieses Motto hat jedoch längst ausgedient. Mit hmd.mandant zeigen wir Ihnen, wie die Aufbereitung von Informationen heute funktioniert - so sieht Ihr Dokumentenmanagement der Zukunft aus! Mit hmd.mandant können Sie klein anfangen und sich ganz langsam der Digitalisierung annähern. Durch die absolut variable und individuelle Struktur ist der Einsatz an allen Stellen möglich.
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Logo Audicon

Audicon: Umgang mit IT-Altsystemen nach Fusion oder Übernahme - Delete all?

Die GoBD erlauben im Zusammenhang mit Systemwechseln explizit den Einsatz eines alternativen Systems – des sogenannten „auswertbaren Archivs“. Die Akzeptanz eines solchen Systems ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft: Die Daten aus den Altsystemen müssen quantitativ und qualitativ in das alternative IT-System übernommen werden. UJnd die relevanten Auswertungen müssen in dem Archiv quantitativ und qualitativ zur Verfügung gestellt werden können. Seit 2004 bietet Audicon ein solches System an und ermöglicht damit, den teuren und risikoreichen Weiterbetrieb von Altsystemen zu vermeiden.
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fibunet

FibuNet: Gruppengesellschaften im europäischen Ausland auf einer Buchhaltungslizenz mitbuchen

FibuNet hat mit dem Funktionspaket Ausländischer Mandant eine finanzbuchhalterische Lösung für Unternehmen entwickelt, die mit ihren Tochtergesellschaften in mehreren europäischen Ländern angesiedelt sind. Für Einsätze in Deutschland, Österreich und in der Schweiz sind die SEPA-Zahlungs- und USt.-Meldefunktionen bereits vorentwickelt. Diese wirtschaftliche und gleichzeitig effektive Lösung vermeidet die lokale Installation separater Buchhaltungssoftware in entsprechenden Ländern.
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GISA

GISA: GISA gehört erneut zu „Besten IT-Dienstleistern 2023“

GISA hat es erneut auf die Bestenliste des Wirtschaftsmagazins brand eins und des Statistik-Portals Statista geschafft und gehört zu den „Besten IT-Dienstleistern 2023". Für die zugrundeliegende Erhebung wurden mehr als 5.100 Personen befragt. Dazu zählen IT-Dienstleister und IT-Freelancer sowie Kunden von IT-Dienstleistern.
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DATEV eG

DATEV: Nutzen Sie unser Experten-Know-how

Entlasten Sie sich und Ihr Prüfungsteam. Lagern Sie Tätigkeiten sicher und mandatsgeschützt an DATEV aus. Erfahrene Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie in folgenden Aufgabengebieten: Digitale Datenanalyse – Daten in DATEV Datenprüfung importieren, Digitale Datenanalyse – Journalbuchungen prüfen, IT prüfen und Unterstützung bei der Qualitätssicherung.
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