Falls Ihnen der Newsletter nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.



Forum Elektronische Steuerprüfung

Newsletter Ausgabe 3-2024 vom 28. März 2024



Inhalt:


MAGAZIN

Editorial: Von der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung

Aus dem BMF: GoBD aktualisiert

Leitfäden: GoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2

Aus dem BMF: Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Aus dem BMF: AEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst

Aus der Finanzverwaltung: Hamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro

Rechtsprechung: BFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Rechtsprechung: Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs

Pressespiegel / Linktipps

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate


MESSE

DATEV: Optimieren Sie Ihren Erstellungsprozess beim Jahresabschluss

hmd-software: Besuchen Sie uns am 18. April auf der StB EXPO in Köln

Caseware: Digitalisierung von Umsatzsteuerprozessen - ein klarer Wettbewerbsvorteil




Editorial: Von der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung

Seit über zwanzig Jahren kennen wir die Datenträgerüberlassung, den Z3-Zugriff der Finanzverwaltung auf die steuerlich relevanten Daten eines Unternehmens bei einer Außenprüfung. Nach der jüngsten Aktualisierung der GoBD müssen wir uns hier begrifflich etwas umgewöhnen. Einmal wurde aus der Finanzverwaltung die Finanzbehörde. Und bei der Überlassung wurden aus dem Datenträger schlicht Daten. Wer hat heute noch einen CD-Brenner im PC, mit dem er einen Datenträger bespielen könnte? Im Kern geht es ja darum, dem Prüfer einen Satz strukturierter Daten zur Verfügung zu stellen. Und das kann im Cloudzeitalter auch eine Datenaustauschplattform sein.

Ihr Gerhard Schmidt


Gerhard Schmidt




Aus dem BMF: GoBD aktualisiert

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst.
Mehr ...


BMF




Leitfäden: GoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2

Die Version 4.2 berücksichtigt die Neufassung der GoBD vom 11.03.2024. Diese beruht im Wesentlichen auf Änderungen, die im Rahmen des sog. „DAC7-Umsetzungsgesetzes" innerhalb der Abgabenordnung vorgenommen wurden. Der von der Peters, Schönberger & Partner mbB erstmals im April 2015 herausgegebene Leitfaden für die Unternehmenspraxis umfasst inzwischen 237 Seiten.
Mehr ...





Aus dem BMF: Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Mit dem BMF-Schreiben "Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen" werden die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler zusammengefasst.
Mehr ...


BMF




Aus dem BMF: AEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 (BGBl. S. 2730) ist § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung) neu gefasst worden. Ebenso nun der entsprechende Passus im AEAO.
Mehr ...


BMF




Aus der Finanzverwaltung: Hamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro

Die Hamburger Steuerfahndung hat im Jahr 2023 mehr als 98 Millionen Euro in insgesamt 2.812 durchgeführten Prüfungen an zusätzlichen Steuern ermittelt. Durch gezielte Fahndungsprüfungen, Vermögensarreste und Versteigerungen konnte das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg das Geld für die Allgemeinheit sichern.
Mehr ...


Hamburg




Rechtsprechung: BFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.
Mehr ...


BFH




Rechtsprechung: Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs

Das Finanzgericht Düsseldorf beschloss: Ein elektronisches Fahrtenbuch, bei dem nachträgliche Änderungen an bereits eingetragenen Daten nicht aus dem Fahrtenbuch selbst ersichtlich sind, kann nicht zur Anerkennung als ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs führen. Ein Fahrtenbuch wird nicht zeitnah geführt, wenn die Eintragungen nur erst mehrere Tage oder Wochen nach Abschluss der betreffenden Fahrten vorgenommen werden.
Mehr ...


Gericht







Pressespiegel / Linktipps

* Bei der Steuererklärung getrickst? Wie eine Selbstanzeige helfen kann (t3n, 20.03.24)
* Bei der Steuer getrickst? Hausdurchsuchung nicht abwendbar (Süddeutsche Zeitung, 20.03.24)
* Was tun bei einer Betriebsprüfung? (Lexware, 19.03.24)
* Betriebsprüfungen: Fast eine halbe Milliarde Mehreinnahmen in Rheinland-Pfalz (Zeit Online, 12.03.24)
* Formen der Schlussbesprechung nach einer Betriebsprüfung (Deutsche Handwerks Zeitung, 11.03.24)
* Über die Unsicherheiten bei der Betriebsprüfung (foodservice, 07.03.24)
* Neue Regelungen bei der Steuerprüfung ab 2025 (PT-Magazin, 04.03.24)
* Berlin gehen die Betriebsprüfer aus (taz, 03.03.24)
Mehr ...


Pressespiegel




Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 16.05. Berlin: 5. FeRD-Konferenz (Forum elektronische Rechnung Deutschland)
* 10.06.-11.06. Berlin: E-Rechnungsgipfel 2024 (Vereon)
Mehr ...


Veranstaltungen







DATEV eG

DATEV: Optimieren Sie Ihren Erstellungsprozess beim Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist angemessen zu dokumentieren – so IDW S7 und BStBK 04/2010. Die vorgenommenen Tätigkeiten und Beurteilungshandlungen müssen nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten werden. Hand aufs Herz: Wie dokumentieren Sie die Jahresabschlusserstellung? Verwenden Sie dabei verschiedene Programme, die nicht aufeinander abgestimmt sind? Passen sich die Arbeitspapiere an die Besonderheiten der Erstellung an? Das Zusatzmodul „Dokumentation Abschlusserstellung" hilft Ihre Dokumentationspflichten wirtschaftlich und sicher zu erfüllen.
Mehr ...

 

hmd Solftware

hmd-software: Besuchen Sie uns am 18. April auf der StB EXPO in Köln

Am 18. April 2024 findet die StB EXPO erneut in Köln statt. Nach bereits drei erfolg­reichen Messen in der XPost in Köln freut sich die StB EXPO auch im Jahr 2024 auf ein Wieder­sehen in der Domstadt. Unsere innovativen Lösungen führen wir Ihnen gerne an unserem Messestand vor - ein Besuch lohnt sich!
Mehr ...

 

Caseware

Caseware: Digitalisierung von Umsatzsteuerprozessen - ein klarer Wettbewerbsvorteil

Ab diesem Jahr werden stufenweise immer mehr deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Vorbereitung darauf ist allerdings nur eine von vielen Herausforderungen, die Unternehmen aktuell zu bewältigen haben. Nicht nur das Verständnis und die Interpretation der neuen Vorgaben erweisen sich als schwierig, sondern auch die Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse sowie die Sammlung von Daten treiben viele Unternehmen an ihre Grenzen. Genau an diesem Punkt setzen wir mit unserer Lösung Caseware ESG an.
Mehr ...

 



Redaktion: Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Fon 030 / 893 45 42
Email redaktion@compario.de
Internet www.elektronische-steuerpruefung.de
Herausgeber: Compario - Media-Edition-Consult
Inh. Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt
Mariannenstraße 15a, 12209 Berlin
Fon 030 / 893 45 42
Email compario@compario.de, Internet www.compario.de
Berlin

Copyright (c) Compario, Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Berlin

Abmelden



powered by webEdition CMS