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Forum Elektronische Steuerprüfung

Newsletter Ausgabe 4-2024 vom 3. Mai 2024



Inhalt:


MAGAZIN

Editorial: Startschuss zum fiskalischen Meldesystem

Aus dem BMF: Er­geb­nis­se der Lohn­steu­er-Au­ßen­prü­fung und Lohn­steu­er-Nach­schau im Ka­len­der­jahr 2023

Aus dem BMF: Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2023 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,52 Mrd. Euro

Aus der Finanzverwaltung: Wirtschaft und Verwaltung in Sachsen wollen Betriebsprüfungen weiter optimieren

Rechtsprechung: BFH zu Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerabzug)

Rechtsprechung: BFH zu Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt

Elektronische Rechnungen: ZDH-Praxishilfe und Umfrage zum Thema elektronische Rechnung

Veranstaltungen: E-Rechnungs-Gipfel in Berlin: Countdown zur obligatorischen E-Rechnung

IT-Sicherheit: Web-Talk-Reihe: "Gewappnet sein für einen Cyberangriff"

Pressespiegel / Linktipps

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate


MESSE

DATEV: Ihre Geschäftsunterlagen im individuellen Kanzleilayout

hmd-software: Kanzleiportal - Mandantenportal - Schaltstelle für Mandanten

Caseware: Neues rund um GoBD und Betriebsprüfung aus der Finanzbehörde und dem IDW




Editorial: Startschuss zum fiskalischen Meldesystem

Wenn ein Leichtathlet nach dem Schuss die Startlinie überquert, weiß er nicht nur, dass er die Ziellinie erreichen muss, sondern auch wie lang die Strecke ist und ob dabei Hürden oder Hindernisse zu bewältigen sind. Beim Startschuss zum fiskalischen Meldesystem, der im Wachstumschancengesetz mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung gegeben wurde, ist das etwas anders. Die nun startenden Unternehmen – Frühstarts waren möglich – wissen zwar, dass sie in einigen Jahren die Ziellinie überqueren müssen, doch die Ziellinie ist noch nicht gezogen. Das fiskalische Meldesystem ist noch nicht konzipiert, geschweige denn implementiert. Viele Fragen dazu und zum Weg dorthin sind noch offen. Gibt es Sanktionen, wenn Zwischenziele nicht erreicht werden? Tun sich auf der Strecke unerwartete Hürden und Hindernisse auf? Wie breit muss die Ziellinie ausgelegt sein, dass sie viele gleichzeitig überqueren können, ohne im Gedränge ins Straucheln zu geraten? Dass Antworten auf diese Fragen noch ausstehen, ist für die Unternehmen einerseits unbefriedigend. Andererseits erlaubt es der der Finanzverwaltung flexibel zu agieren. Bei Sanktionen etwa, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Oder das Meldesystem technisch so auszulegen, dass es für die Wirtschaft zu keiner neuen technischen oder Bürokratiebelastung wird. Das Thema Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs durch Einführung eines elektronischen Meldesystems wird uns also noch einige Jahre begleiten.

Ihr Gerhard Schmidt


Gerhard Schmidt




Aus dem BMF: Er­geb­nis­se der Lohn­steu­er-Au­ßen­prü­fung und Lohn­steu­er-Nach­schau im Ka­len­der­jahr 2023

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2023 zu einem Mehrergebnis von 733,9 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.597.318 Arbeitgebern wurden 67.318 Arbeitgeber in 2023 abschließend geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2023 wurden durchschnittlich 1.842 Prüferinnen und Prüfer eingesetzt.
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BMF




Aus dem BMF: Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2023 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,52 Mrd. Euro

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2023 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,52 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
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BMF




Aus der Finanzverwaltung: Wirtschaft und Verwaltung in Sachsen wollen Betriebsprüfungen weiter optimieren

Die Präsidenten der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, des Steuerberaterverbandes Sachsen, der sächsischen Wirtschaftsprüferkammer und des Landesamtes für Steuern und Finanzen haben am 26.03.2024 ein gemeinsames Strategiepapier zum Steuervollzug unterzeichnet. Die vier Partner erklären darin, dass eine moderne Betriebsprüfung mit den Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft Schritt halten muss. Betriebsprüfungen und damit der Steuervollzug sollen einfacher, effizienter und fairer werden.
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Sachsen




Rechtsprechung: BFH zu Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerabzug)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt vielmehr dem örtlichen Finanzamt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.12.2023 – I R 21/21 entschieden hat.
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BFH




Rechtsprechung: BFH zu Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt

Die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems stellt grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, da in einem solchen Fall systembedingt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenaufzeichnungen gegeben ist. Das Gewicht dieses Mangels kann sich in Anwendung des Verhältnismäßigkeits- und Vertrauensschutzgrundsatzes im Einzelfall auf ein geringeres Maß reduzieren. Das gilt insbesondere dann, wenn das Kassensystem zur Zeit seiner Nutzung verbreitet und allgemein akzeptiert war und eine tatsächliche Manipulation unwahrscheinlich ist. Der in der Verwendung einer solchen objektiv manipulierbaren elektronischen Registrierkasse einfacher Bauart liegende formelle Mangel begründet keine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bieten.
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BFH




Elektronische Rechnungen: ZDH-Praxishilfe und Umfrage zum Thema elektronische Rechnung

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt zur Unterstützung der Handwerksunternehmen bei der Einführung der E-Rechnung die Praxishilfe "Elektronische Rechnungen" zur Verfügung, die bei Handwerkskammern und Fachverbänden kostenfrei erhältlich ist.
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ZDH-Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“




Veranstaltungen: E-Rechnungs-Gipfel in Berlin: Countdown zur obligatorischen E-Rechnung

Im 10. Jahr des E-Rechnungs-Gipfels ist es so weit: Die verpflichtende E-Rechnung für den B2B Bereich wird zum 1. Januar 2025 eingeführt. Es hat sich ein politischer Grundkonsens entwickelt, dass Deutschland in diesem Digitalisierungs-Feld mit den Nachbarländern mithalten sollte. Die Formate und die übrigen Rahmenbedingungen sind nun klar und es kann mit der Umsetzung begonnen werden. Denn allein die Vorteile der Automatisierung des Bestell- und Rechnungsprozesses sprechen schon für sich. Folglich steht die Agenda des diesjährigen E-Rechnungs-Gipfels am 10. und 11. Juni 2024 in Berlin mit zahlreichen Best-Practices und Lösungsstrategien ganz im Zeichen der Umsetzung.
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E-Rechnungs-Gipfel




IT-Sicherheit: Web-Talk-Reihe: "Gewappnet sein für einen Cyberangriff"

Das Horrorszenario für Unternehmen: nichts geht mehr in der IT, alle Systeme sind lahmgelegt. Wie kann ich meine wertvollen Daten gut vor Cyberangriffen oder Schäden absichern? Worauf muss ich mich vorbereiten und wie? Was ist bei einem Notfall sofort zu tun? Damit Sie bestens auf jedes Szenario vorbereitet sind, werden diese und weitere Fragen in drei verschiedenen Vorträgen beantwortet. Unter dem Motto „Gewappnet sein für einen Cyberangriff" informiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in drei Webinaren gemeinsam mit verschiedenen  Experten über Möglichkeiten zur Steigerung des Cyber-Sicherheit-Niveaus in Unternehmen.
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Cyberangriff




Pressespiegel / Linktipps

* Außenprüfung – Unterlagenanforderung „en bloc" nicht unkritisch hinnehmen (IKZ, 01.05.24)
* Schätzung durch die Hintertür (Datev Magazin, 25.04.24)
* Anwendung der Richtsatzsammlung des BMF als Schätzungsgrundlage (Haufe, 23.04.24)
* Anwendung der Richtsatzsammlung des BMF als Schätzungsgrundlage (Haufe, 23.04.24)
* Betriebsprüfung – Worauf sollten Unternehmen achten? (Rheinischer Spiegel, 17.04.24)
* Die Beweiskraft der Buchführung (Aachener Zeitung, 08.04.24)
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Pressespiegel




Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 16.05. Berlin: 5. FeRD-Konferenz (Forum elektronische Rechnung Deutschland)
* 10.06.-11.06. Berlin: E-Rechnungsgipfel 2024 (Vereon)
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Veranstaltungen







DATEV eG

DATEV: Ihre Geschäftsunterlagen im individuellen Kanzleilayout

Digitalisierung ist in aller Munde. Dennoch möchte man Geschäftsunterlagen, wie Jahresabschlüsse oder Berichte gerne persönlich an seine Mandantschaft übergeben, da sie nach wie vor das Aushängeschild der Kanzlei sind. DATEV bietet hierfür die Lösung „Bindung im Kanzleidesign". Diese garantiert ein professionelles Erscheinungsbild Ihrer Unterlagen und entlastet Ihre Mitarbeiter von mühsamen Druck- und Bindungsarbeiten, so dass sie sich voll und ganz auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Gleichzeitig profitieren Sie von einem geringeren Platzbedarf und reduzierten Hardwarekosten – ein klarer Gewinn für Ihre Kanzlei.
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hmd Solftware

hmd-software: Kanzleiportal - Mandantenportal - Schaltstelle für Mandanten

Mit unserem zentrale Kanzleiportal stellen wir für die Steuerkanzlei eine Sicherheitsumgebung zur Verfügung, die alle Kommunikationszugriffe und Aktionen, bzw. Informatinen zwischen Steuerkanzlei und Mandant koordiniert, verwaltet und sichert. Bei jeder Zugriffsaktion oder Einwahl in das Rechenzentrum oder Server, welche durch Ihre Mandanten oder Mitarbeiter ausgeführt wird, wird als erste Sicherheitsstufe der gültige Zugriff auf das Steuerkanzleiportal der überprüft.
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Caseware

Caseware: Neues rund um GoBD und Betriebsprüfung aus der Finanzbehörde und dem IDW

Ab diesem Jahr werden stufenweise immer mehr deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Vorbereitung darauf ist allerdings nur eine von vielen Herausforderungen, die Unternehmen aktuell zu bewältigen haben. Nicht nur das Verständnis und die Interpretation der neuen Vorgaben erweisen sich als schwierig, sondern auch die Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse sowie die Sammlung von Daten treiben viele Unternehmen an ihre Grenzen. Genau an diesem Punkt setzen wir mit unserer Lösung Caseware ESG an.
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Redaktion: Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Fon 030 / 893 45 42
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