Newsletter 5/2019 der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

1) Neues von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

  • 100.000 Beratungen am Alzheimer-Telefon

Mehr als 100.000 Anrufe und E-Mails haben die Beraterinnen und Berater des Alzheimer-Telefons der DAlzG seit dem Start des Angebots im Januar 2002 beantwortet. Unter der Rufnummer 030 - 259 37 95 14 berät montags bis freitags ein multiprofessionelles Team die Ratsuchenden. Mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr wird auch Beratung in türkischer Sprache angeboten. Jedes Jahr melden sich zwischen 5.000 und 6.000 Menschen. Die Zahl der Anfragenden hat in den vergangenen Jahren ebenso kontinuierlich zugenommen wie die Dauer der einzelnen Gespräche.

Das Alzheimer-Telefon ist ein bundesweites Angebot. Es wird sowohl von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen als auch von beruflich oder ehrenamtlich Engagierten genutzt. Die häufigsten Fragen (rund 20 Prozent) der Anrufenden betreffen den Umgang mit demenzerkrankten Menschen und die eigene Belastung der Angehörigen durch die Pflegesituation (ca. 14 Prozent). Das Spektrum der Themen betrifft aber auch den Verlauf und die Behandlung von Demenzen, Regelungen zu Vorsorgeverfügungen und zur rechtlichen Betreuung konkrete Entlastungsangebote vor Ort und deren Finanzierung über die Pflegeversicherung.

Die Beratung ist kostenlos und kann auf Wunsch anonym erfolgen. Das Alzheimer-Telefon wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell unterstützt. Darüber hinaus wird das Angebot aus Spenden finanziert.

Weitere Informationen auf unserer Homepage

  • Neue Broschüre „Fortgeschrittene Demenz und Lebensende“

Die neue Broschüre „Fortgeschrittene Demenz und Lebensende“ informiert über die Veränderungen am Lebensende und über die Möglichkeiten der Palliativ- und Hospizversorgung bei Menschen mit Demenz.

Menschen mit einer Demenz leben oft viele Jahre mit ihrer Krankheit. Angehörige, die sie betreuen und pflegen, müssen sich im Lauf dieser Zeit immer wieder auf Veränderungen einstellen. Doch das nahende Lebensende bei einer fortgeschrittenen Demenz bringt noch einmal neue Fragestellungen und Unsicherheiten mit sich. Welche Symptome weisen beispielsweise auf den Beginn der Sterbephase hin? Haben Sterbende Hunger oder Durst? Wie können Schmerzen und andere Beschwerden gelindert werden? Welche Unterstützung bietet die Palliativ- und Hospizversorgung den Erkrankten und den Angehörigen?

Antworten auf diese Fragen gibt die neue Broschüre, die die Deutsche Alzheimer Gesellschaft mit freundlicher Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in ihrer Schriftenreihe veröffentlicht hat. Der Ratgeber wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes von einem Expertenteam unter Koordination von Prof. Dr. Janine Diehl-Schmid, Leiterin des Zentrums für kognitive Störungen an der Psychiatrischen Klinik und Poliklinik der TU München, und unter Beteiligung der DAlzG erarbeitet.

Die Broschüre „Fortgeschrittene Demenz und Lebensende. Informationen zu Zielen und Möglichkeiten der Palliativ- und Hospizversorgung“; 1. Auflage 2019, 48 Seiten, ist für 4 Euro erhältlich im
Online-Shop der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

  • Neu aufgelegt: Broschüre „Miteinander aktiv“

Die Broschüre „Miteinander aktiv“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft gibt Anregungen für Aktivitäten und Beschäftigungen im Alltag für Menschen mit Demenz. Die Broschüre, die jetzt in 7. aktualisierter Auflage neu gedruckt wurde, richtet sich insbesondere an Angehörige, die einen Menschen mit Demenz zu Hause betreuen. Vielen Demenzerkrankten fällt es schwer, sich selbst zu beschäftigen. Um Langeweile, Unzufriedenheit und Unruhe zu vermeiden, helfen Impulse von außen, die Körper und Geist anregen, die vorhandenen Fähigkeiten anregen und Spaß machen. Hierzu gibt die Broschüre vielfältige Anregungen.

Die Vorschläge kommen aus der Praxis, von Angehörigen, Ehrenamtlichen und Profis, die große Erfahrungen bei der Begleitung Demenzkranker haben.

Die Broschüre wendet sich an Angehörige, die Menschen mit Demenz zu Hause betreuen und pflegen, sowie Freunde, Bekannte und Ehrenamtliche, die dabei unterstützen.

Die Broschüre „Miteinander aktiv. Alltagsgestaltung und Beschäftigungen für Menschen mit Demenz. 7. Auflage 2019, 96 Seiten, ist für 4 Euro erhältlich im Online-Shop der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

  • Infoblätter zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgeverfügungen überarbeitet

Das im Grundgesetz festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht beinhaltet das Recht, das Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. In dieses Recht darf nur in engen gesetzlich geregelten Grenzen eingegriffen werden. Eine fortschreitende Demenz führt zu einer Beeinträchtigung des freien Willens. Wenn dann Dritte Entscheidungen für sie treffen, die nicht ihrem Willen entsprechen, können sie dadurch erheblich beeinträchtigt werden. Das Verfassen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung ist ein Weg, um einer solchen Fremdbestimmung vorzubeugen. Informationen zu den Bedingungen und der Wirksamkeit von solchen Vorsorgeverfügungen enthält das Informationsblatt 10 „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, ist bei einer fortschreitenden Demenz in der Regel die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung über das Gericht unumgänglich. Betreuer werden in der Regel nahe Angehörige, in einigen Fällen auch neutrale Dritte. Die rechtliche Betreuung wird nur für die Bereiche („Aufgabenkreise“) eingerichtet, für die sie erforderlich ist. Welche Regelungen hier gelten und was ein rechtlicher Betreuer zu beachten hat, erklärt das Informationsblatt 9 „Das Betreuungsrecht“.

Beide Informationsblätter wurden von der Juristin Bärbel Schönhof überarbeitet und können kostenlos heruntergeladen werden im
Downloadbereich unserer Homepage

2) Angehörigen-Entlastungsgesetz

Am 7. November hat der Deutsche Bundestag das so genannte Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2020 gilt somit, dass Kinder von Pflegebedürftigen, die "Hilfe zur Pflege" über das Sozialamt erhalten, erst dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden, wenn sie ein jährliches Einkommen von über 100.000 € haben. Diese Einkommensgrenze gilt sowohl bei stationärer Pflege in einem Pflegeheim, als auch bei Pflege im häuslichen Bereich, wenn das eigene Einkommen der Betroffenen dafür nicht ausreicht.

Viele ältere Menschen nehmen keine Unterstützung vom Sozialamt in Anspruch, weil sie nicht möchten, dass ihre Kinder damit belastet werden - auch durch Offenlegung ihrer finanziellen Verhältnisse. Das führt immer wieder zu einer Unterversorgung.

Im Gesetz heißt es, dass das Sozialamt grundsätzlich davon ausgehen soll, dass die unterhaltspflichtigen Kinder ein geringeres Einkommen als 100.000 € haben (wenn keine expliziten Hinweise darauf vorliegen, dass das Einkommen doch höher ist). Das heißt, dass auch die standardmäßige Überprüfung der Unterhaltsverpflichtung der Kinder wegfällt, wenn ein pflegebedürftiger Mensch Hilfe zur Pflege beantragt. Die Gesetzesänderung könnte dazu beitragen, dass mehr Menschen auch im ambulanten Bereich bedarfsgerechte Pflegeleistungen in Anspruch nehmen und es seltener zu einer Unterversorgung kommt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des
Deutschen Bundestages.

Fragen und Antworten zum neuen Gesetz sind zusammengestellt auf der Seite des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

3) Umfrage

  • Umfrage zu Demenz-Initiativen an Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen in Deutschland

Die Arbeitsgruppe Demenz der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG)will erfassen, wie viele Spezialstationen für kognitiv eingeschränkte Patienten es aktuell in Deutschland gibt und an welchen Projekten zum Thema demenzsensibles Krankenhaus derzeit gearbeitet wird.

Nach der letzten Erhebung 2018 gab es in Deutschland 44 sogenannte "Special Care Units", die besonders auf die Behandlung kognitiv eingeschränkter Patienten eingerichtet sind. Sie zeichnen sich durch separate Räume aus, die wohnlich eingerichtet sind und durch geschultes Personal, welches die Bedürfnisse der Patienten auch unter Berücksichtigung geriatrischer Besonderheiten im Blick hat. Ein deutschlandweit einheitliches Konzept für die Stationen gibt es bisher nicht. Für einen erleichterten Austausch zwischen Einrichtungen, die Projekte zur besseren Betreuung von Menschen mit Demenz etabliert haben oder sich auf den Weg machen, soll eine neue Liste weiterer demenzbezogener Projekte veröffentlicht werden. Diese ist auch für Betroffene und Angehörige interessant.

Melden Sie Aktivitäten in Ihrem Umfeld gerne direkt an die AG-Leiterin Prof. Dr. Tania Zieschang per E-Mail an: Zieschang.Tania@klinikum-oldenburg.de

Die aktuelle Liste ist zu finden auf der
Homepage der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie

4) Ausschreibungen und Wettbewerbe

  • Lohfert-Preis 2020

Das Ausschreibungsthema für den Lohfert-Preis 2020 lautet „Messbare Innovationen zur Verbesserung der Patientensicherheit“.

Bewerben können sich alle Teilnehmer der stationären Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum sowie Management- und Beratungsgesellschaften, Krankenkassen oder sonstige Experten, die Konzepte und Projekte entwickelt und bereits implementiert haben. Das Konzept soll grundlegend neue Ansätze und patientenorientierte, qualitätsverbessernde Impulse beinhalten.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 29. Februar 2020. Online-Bewerbung und weitere Informationen unter www.christophlohfert-stiftung.de. 

5) Termine

  • 34. Internationaler Kongress von Alzheimer’s Disease International vom 19. bis 21. März 2020 in Singapur

Der 34. Kongress des internationalen Dachverbands steht unter dem Motto: "Hope in the age of dementia: New science; New knowledge; New solutions".

Weitere Informationen unter
https://adi2020.org 

  • 11. Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft vom 8. bis 10. Oktober in Mülheim an der Ruhr

Weitere Informationen folgen unter
www.demenz-kongress.de

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Selbsthilfe Demenz

mailto:info@deutsche-alzheimer.de
www.deutsche-alzheimer.de 

Friedrichstr. 236, 10969 Berlin,
Tel: 030 - 259 37 95 0, Fax: 030 - 259 37 95 29

Alzheimer-Telefon: 030 - 259 37 95-14; Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-15 Uhr

Wenn Sie Lob oder Kritik am Newsletter äußern wollen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung! mailto:susanna.saxl@deutsche-alzheimer.de

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

© Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz 2019

Texte aus diesem Newsletter dürfen gerne auf anderen Web-Seiten und in Druckform zitiert werden. Ein Hinweis auf die Quelle inkl. der URL https://www.deutsche-alzheimer.de ist jedoch notwendig. Wir bitten um Zusendung eines Beleges.

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

Informationen zum Datenschutz der Deutschen Alzheimer Gesellschaft finden Sie hier: Datenschutz

 

Falls Sie sich von der Empfängerliste austragen wollen, folgen Sie bitte diesem Link.

 

Probleme bei der Darstellung des Newsletters? Dann klicken Sie hier für die Webansicht