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Forum Elektronische Steuerprüfung

Newsletter Ausgabe 5-2022 vom 31. Mai 2022



Inhalt:


MAGAZIN

Editorial: Bald Kassennachschau auf dem Schulhof?

Rechtliches: EU-Kommission stellt klar: EU-Recht ermöglicht einfachen Kuchenverkauf in Schulen

Literatur: Quantitative Verprobungsmethoden in der Betriebsprüfung (Jana Sell)

Rechtsprechung: Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

Rechtsprechung: Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen

Rechtsprechung: Keine Hinzuschätzung wegen abstrakter Möglichkeit zur Löschung bzw. Änderung von Rechnungen

IT-Sicherheit: Praxisreport: 42 Prozent im Mittelstand melden IT-Angriffe

Pressespiegel / Linktipps

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate


MESSE

DATEV: Ihr strukturierter Weg zur effizienten Abschlussprüfung

Audicon: Erfolgsfaktoren Technologie und Mensch: Compliance ist weit mehr als gesetzliche Regelungen

GISA: GISA und enviaM etablieren IT-Plattform zur Digitalisierung und Archivierung der Geschäftspost

hmd-software: Software Finanzbuchhaltung - In Echtzeit

FibuNet: FibuNet beschleunigt Rechnungsbearbeitung bei Autohandelsgruppe Hülpert




Editorial: Bald Kassennachschau auf dem Schulhof?

Diese Frage ging mir sofort durch den Kopf, als in den letzten Wochen Medienberichte darüber erschienen, dass einzelne Landesregierungen planen, Regelungen zu schaffen, auf den Kuchenverkauf an Schulen (zur Finanzierung von beispielsweise Klassenreisen) Umsatzsteuer zu erheben. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die verlangt, dass Kommunen immer dann umsatzsteuerpflichtig werden, wenn Geschäfte, Tätigkeiten, Veranstaltungen oder Leistungen von Eigenbetrieben grundsätzlich auch von privaten Unternehmen angeboten werden könnten. Und Kuchen auf dem Schulhof verkaufen könnte eben auch ein Bäcker. Bekommt nun jede Schule eine Steuernummer, muss Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und mit einer Kassennachschau rechnen? Können die spendierfreudigen Eltern Vorsteuern auf das verbackene Mehl geltend machen? Viele solche Fragen können da schnell in den Sinn kommen.
     „Brüssel verbietet keiner Kita und keiner Schule den Kuchenverkauf", stellt Jörg Wojahn, der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland in einer Pressemitteilung (siehe Newslettermeldung) klar. Und ergänzt: „Ein klassischer Fall von Goldplating. Oder, auf gut Deutsch, päpstlicher sein als der Papst."
     Da sind also wieder einmal engstirnige, praxisferne Ministerialbürokraten weit über das Ziel hinausgeschossen.

Ihr Gerhard Schmidt


Gerhard Schmidt




Rechtliches: EU-Kommission stellt klar: EU-Recht ermöglicht einfachen Kuchenverkauf in Schulen

Das eine Bundesland plant Kuchensteuern in der Schule, das andere Bundesland nicht: „In einer solchen Situation ist es offensichtlich, dass es nicht die EU sein kann, die eine solche Steuer vorschreibt", kommentiert der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Jörg Wojahn, Medienberichte, wonach aufgrund von EU-Regeln Kuchenverkauf an öffentlichen Bildungseinrichtungen künftig der Mehrwertsteuer unterliegen solle.
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EU-Kommission




Literatur: Quantitative Verprobungsmethoden in der Betriebsprüfung (Jana Sell)

Im Rahmen der digitalen Betriebsprüfung werden vermehrt mathematisch-statistische Verfahren eingesetzt. Sie versprechen eine kosten- und zeiteffiziente Überprüfung großer Datenmengen. Ihr Einsatz wird in der Fachliteratur kontrovers diskutiert.Im Fokus stehen in dieser Untersuchung die auf der Wahrscheinlichkeitstheorie beruhenden mathematisch-statistischen Testverfahren in Form von Stichprobenverfahren und Verteilungstests.
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Quantitative Verprobungsmethoden in der Betriebsprüfung




Rechtsprechung: Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

Der BFH urteilte zu Hinzuschätzungen von Umsätzen in der Gastronomie: Es ist Sache des FG als Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode es sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen. Um es der Revisionsinstanz ‑‑beschränkt auf die Überprüfung von Rechtsfehlern‑‑ zu ermöglichen, die Schätzung nachzuvollziehen, hat das FG darzulegen, dass und wie es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat.
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BFH




Rechtsprechung: Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen

Mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid vom 23. März 2022 (Az. 5 K 2093/20 U) hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.
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Gericht




Rechtsprechung: Keine Hinzuschätzung wegen abstrakter Möglichkeit zur Löschung bzw. Änderung von Rechnungen

Allein der Umstand, dass die zum Schreiben der Rechnungen eingesetzte Software ausweislich der Programmbeschreibung die Rechnungen zwar automatisch fortlaufend nummeriert, jedoch die Löschung bzw. Änderung einzelner Rechnungen ermöglicht, ohne dies zu dokumentieren, rechtfertigt für sich noch keine Hinzuschätzung nach § 162 AO. Die Grundsätze, die für Kassensysteme entwickelt worden sind, sind insoweit nicht übertragbar. So urteilte das Finanzgericht Niedersachsen.
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Gericht




IT-Sicherheit: Praxisreport: 42 Prozent im Mittelstand melden IT-Angriffe

Der aktuelle DsiN-Praxisreport zeigt einen anstieg der Cyberangriffe in mittelständischen Unternehmen, die während der Pandemie verstärkt wurden. Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz stellt "Deutschland sicher im Netz" (DsiN) die neue Studie zu IT-Sicherheitslage im Mittelstand vor.
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DsiN-Praxisreport




Pressespiegel / Linktipps

* Wieder weniger hinterzogene Steuern entdeckt (Welt, 29.05.22)
* Steuerclouds als Austauschplattformen für größere Datenmengen (Haufe, 17.05.22)
* Praxisupdate zur zTSE in Kassensystemen (IWW, 06.05.22)
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Pressespiegel




Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 08.06. Webinar: Erfolgsfaktoren Technologie und Mensch: Compliance ist weit mehr als gesetzliche Regelungen (Audicon)
* 20.06.-21.06. Berlin: E-Rechnungs-Gipfel 2022 (Vereon)
* 21.06. Webinar: IDEA Tax Family - Fokus "SmartExporter directDART" (Audicon)
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Veranstaltungen







DATEV eG

DATEV: Ihr strukturierter Weg zur effizienten Abschlussprüfung

Für eine effiziente Abschlussprüfung sind mehrere Aspekte ausschlaggebend: der Einsatz und die effiziente Nutzung von IT und deren Schnittstellen ebenso wie die Standardisierung von Arbeitsweisen. Auch die Auslagerung von Teilen der Abschlussprüfung und die gezielte Schulung und Beratung spielen eine zentrale Rolle. Nutzen Sie das Potenzial und die heute schon vorhandenen Möglichkeiten für eine effiziente Abschlussprüfung und stellen Sie Ihre Kanzlei zukunftssicher auf. Der DATEV-Entwicklungspfad zur Abschlussprüfung hilft Ihnen dabei.
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Logo Audicon

Audicon: Erfolgsfaktoren Technologie und Mensch: Compliance ist weit mehr als gesetzliche Regelungen

Compliance, die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien und somit die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und des Erfolgs, ist das erklärte Ziel von Unternehmen. Doch wie können Sie eine Compliance-Kultur in Ihrem Unternehmen kreieren? Wie nehmen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Einführung eines solchen Programms oder neuer Technologien mit? Wie schaffen Sie den Spagat zwischen der Compliance-Kontrollbrille und der Motivation jedes einzelnen Mitarbeiters? Diese Fragen diskutieren wir in unserem kostenfreien Webinar “Erfolgsfaktor Mensch: Compliance als Spagat zwischen Motivation und Kontrolle” am 08.06.2022.
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GISA

GISA: GISA und enviaM etablieren IT-Plattform zur Digitalisierung und Archivierung der Geschäftspost

Ein digitaler Schritt, der zugleich die Unternehmenskultur verändert: GISA hat für die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM) eine IT-Plattform entwickelt, mit deren Hilfe jetzt die Geschäftspost des Energiedienstleisters digitalisiert und archiviert wird. Ziel des Energieversorgers war es, Prozesse deutlich effizienter zu gestalten und Unternehmenswissen standortunabhängig digital zur Verfügung zu stellen.
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hmd Solftware

hmd-software: Software Finanzbuchhaltung - In Echtzeit

Unsere voll digitalisierte Finanzbuchhaltung ist auf digitale Prozesse und praxisnahe Funktionen abgestellt. Die GoBD-konforme Verarbeitung in Echtzeit erzeugt eine hohe Transparenz im gesamten Rechnungswesen. Die hohe Funktionstiefe und das voll integrierte Dokumentenmanagement runden das Benutzererlebnis noch ab. Der hohe Automatisierungs- und Digitalisierungsgrad ist sofort in Echtzeit für den Anwender zu spüren.
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fibunet

FibuNet: FibuNet beschleunigt Rechnungsbearbeitung bei Autohandelsgruppe Hülpert

Der Einsatz moderner IT-Technologie zur Beschleunigung und Optimierung von Prozessen macht bei Hülpert auch in der Administration nicht halt. Im Rahmen der Digitalisierung ist es dabei naheliegend, den physischen Belegfluss so weit wie möglich zu reduzieren und die Erfassung und Bearbeitung von Eingangsrechnungen weitgehend zu automatisieren. Mit zwölf Betriebsstätten ist die Hülpert Unternehmensgruppe größter Automobilhändler für Volkswagen, Audi, Porsche, ŠKODA und SEAT im östlichen Ruhrgebiet. Die mit Eingangsrechnungen verbundenen Anforderungen hinsichtlich formeller und sachlicher Prüfung, Fristigkeiten sowie gesetzeskonformer Verbuchung machen die Digitalisierung der damit verbundenen Prozesse zu einer nicht zu unterschätzenden Herausforderung. Die Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung wurde bei Hülpert erfolgreich gemeistert. Seit Anfang dieses Jahres ist FibuNet webIC gruppenweit und standortübergreifend im Einsatz und hat die Rechnungsbearbeitung erheblich beschleunigt und optimiert.
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Redaktion: Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Fon 030 / 893 45 42
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