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Forum Elektronische Steuerprüfung

Newsletter Ausgabe 6-2024 vom 5. Juli 2024



Inhalt:


MAGAZIN

Editorial: Lesbarkeit und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen

Aus dem BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025

Aus dem BMF: Beginn der Mitteilungsverpflichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

Rechtsprechung: BFH zur Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung

Rechtsprechung: BFH klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

Rechtsprechung: BFH zur Verletzung des Steuergeheimnisses in einem Prüfungsbericht

Literatur: Kooperative, zeitnahe und grenzüberschreitende Außenprüfung (Thomas Eisgruber, Ulrich Schallmoser)

Pressespiegel / Linktipps

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate


MESSE

DATEV: Effizienz- und Qualitätsberatung zur Abschlussprüfung

hmd-software: Initiative Cloud Services Made in Germany

Caseware: Caseware-Webinar “The EURO 2024 & the power of data analysis”




Editorial: Lesbarkeit und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen

In kaum einem Vortrag über die kommende E-Rechnungspflicht fehlt der Hinweis, dass nach GoBD elektronische Rechnungen auch elektronische aufbewahrt und unverzüglich lesbar gemacht werden müssen. Das sollte für alle Unternehmen in den letzten Jahren eigentlich zu einer nicht mehr erwähnenswerten Selbstverständlichkeit geworden sein. Wie sind wohl die, die sich jetzt Gedanken über die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen im XML-Format machen, in der Vergangenheit mit PDF-Rechnungen umgegangen? Ausdrucken und abheften? Die Lesbarkeit über die Dauer der steuerlichen Aufbewahrungsfrist sicherzustellen ist kein Problem. Einen Viewer für XML-Rechnungen nach europäischer Rechnungsnorm wird sich jedes Unternehmen spätestens dann besorgen, wenn es eine solche Rechnung bekommt. Ein XML-Viewer wird sehr schnell genauso selbstverständlich sein, wie heute ein PDF-Viewer. Und im Ernstfall einer Außenprüfung schaut sich ein Prüfer eine XML-Rechnung wohl lieber mit dem Viewer auf seinem Notebook an als mit einem unternehmenseigenen Viewer aus unklarer Quelle.

Ihr Gerhard Schmidt


Gerhard Schmidt




Aus dem BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Das BMF plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben hierzu zu veröffentlichen. Der Entwurf wurde am 13. Juni 2024 den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreiben ist für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.
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BMF




Aus dem BMF: Beginn der Mitteilungsverpflichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

Nach § 146a Abs. 4 AO besteht die Pflicht, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems (elektronische Kassensysteme, Registrierkassen, EU-Taxameter, Wegstreckenzähler) das zuständige Finanzamt darüber zu informieren. Diese Mitteilungsverpflichtung wurde durch das BMF-Schreiben vom 06.11.2019 bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt. Am 28.06.2024 hat das BMF nun in einem Schreiben mitgeteilt, dass die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung steht. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und die diesbezüglichen FAQ wurden entsprechend angepasst.
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BMF







Rechtsprechung: BFH zur Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die –wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt– zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.
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BFH




Rechtsprechung: BFH klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

Der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Er hat klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger vom FA grundsätzlich Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann. Dies gilt ungeachtet der Art der Aktenführung, der Art der Dokumente oder der Form der Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung. Auch ist der Auskunftsanspruch nicht davon abhängig, für welche Steuerart die Datenverarbeitung erfolgt. Grundsätzlich ist der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch darauf beschränkt, dass der Steuerpflichtige darüber informiert wird, welche ihn betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
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BFH




Rechtsprechung: BFH zur Verletzung des Steuergeheimnisses in einem Prüfungsbericht

Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlangen könnten.
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BFH




Literatur: Kooperative, zeitnahe und grenzüberschreitende Außenprüfung (Thomas Eisgruber, Ulrich Schallmoser)

Mit dem DAC7-Umsetzungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber sowohl innerhalb des vierten Abschnitts der AO als auch außerhalb der Bestimmungen über die Außenprüfung die bisher umfangreichste und strukturell weitreichendste Änderung in diesem Bereich umgesetzt. Diese werden die Außenprüfung in Deutschland grundlegend verändern. Die Reform enthält völlig neue Instrumente, um den effizienten Abschluss von Prüfungen zu verbessern, weitreichende Möglichkeiten der kooperativen Zusammenarbeit, aber auch Rechtsinstitute, die mangelnde Kooperation sanktionieren. Die neuen Regelungen, die der weiter fortschreitenden „Modernisierung der Außenprüfung" dienen sollen, sind von dem Gedanken „Kooperation statt Konfrontation" getragen. Mit dem vorliegenden NWB Brennpunkt erhalten alle Steuerpraktiker einen schnellen Gesamtüberblick und wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der Neuregelungen in der Praxis und in der Mandantenbetreuung.
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Kooperative, zeitnahe und grenzüberschreitende Außenprüfung




Pressespiegel / Linktipps

* Unterwegs mit der Steuerfahndung (SWR / YouTube, 20.06.24)
* Software zur Steuerhinterziehung verkauft? Mann in Oldenburg angeklagt (buten un binnen, 19.06.24)
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Pressespiegel




Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 14.08. Webinar: The EURO 2024 & the power of data analysis (Caseware)
* 21.10.-22.10. Berlin: E-Rechnungsgipfel 2024 (Vereon)
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Veranstaltungen







DATEV eG

DATEV: Effizienz- und Qualitätsberatung zur Abschlussprüfung

Mit DATEV EQ-Beratung Abschlussprüfung plus unterstützen wir Ihre Kanzlei dabei, in den Prozessen rund um die Abschlussprüfung, beim Software-Einsatz und der Nutzung der Funktionen effizienter zu werden. Nutzen Sie die Chance, Verbesserungspotenziale zu erkennen, die Ihre Kanzlei in jedem Fall weiterbringen werden und die Zukunft Ihrer Kanzlei absichern. Informieren Sie sich vorab in einem kostenlosen Online-Termin über die möglichen Inhalte von DATEV EQ-Beratung Abschlussprüfung plus.
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hmd Solftware

hmd-software: Initiative Cloud Services Made in Germany

Mit großer Freude und Stolz teilen wir mit, dass wir uns der Initiative Cloud Services Made in Germany angeschlossen haben! Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit starken Partnern die digitale Zukunft zu gestalten!
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Caseware

Caseware: Caseware-Webinar “The EURO 2024 & the power of data analysis”

Ab diesem Jahr werden stufenweise immer mehr deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Vorbereitung darauf ist allerdings nur eine von vielen Herausforderungen, die Unternehmen aktuell zu bewältigen haben. Nicht nur das Verständnis und die Interpretation der neuen Vorgaben erweisen sich als schwierig, sondern auch die Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse sowie die Sammlung von Daten treiben viele Unternehmen an ihre Grenzen. Genau an diesem Punkt setzen wir mit unserer Lösung Caseware ESG an.
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