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In eigener Sache

Liebe Freunde des Lebensrechts,

Augsburg (ALfA). Der Abgabeschluss für die von der „Jugend für das Leben“ organisierte Fotoausstellung zur Eröffnung der „Woche für das Leben“ ist um vier Wochen verlängert worden. Bilder, die die Würde des Menschen sichtbar machen sollen, können nun bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.Alle Infos und Teilnahmebedingungen gibt es unter www.jugend.alfa-ev.de

Ihre ALfA









Inhaltsangabe

Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil zu Suizidhilfe an
Termine 
Wegen Aufruf zum „Marsch für das Leben“: Linksradikale fackeln Journalistenauto ab
Liese bezeichnet „One of Us“ als „indirekt trotzdem erfolgreich”

Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil zu Suizidhilfe an

Karlsruhe (ALfA). Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am Mittwoch den, 26. Februar sein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verkünden. Das teilte das Gericht am 8. Januar in Karlsruhe mit.Am 6. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag den von einer Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Michael Friese (CSU) erarbeiteten „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (Bundestagsdrucksache 18/5373) beschlossen. Auf den Entwurf, der sich zuvor gegen drei konkurriende Gesetzentwürfe im sogenannten Stimmzettelverfahren durchsetze, entfielen am Ende 360 von 602 gültig abgegeben Stimmen. 233 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf, neun enthielten sich.Der zweitplatzierte „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ (Bundestagsdrucksache 18/5374), der von einer Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach eingebracht worden war, hatte zuvor nur 128 Ja-Stimmen erhalten. Durch das beschlossene Gesetz wurde dem Strafgesetzbuch (StGB) ein neuer, im Dezember 2015 in Kraft getretener Paragraf 217 hinzugefügt. Dieser lautet: „(Absatz 1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Absatz 2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.“

Unter „geschäftsmäßigem Handeln“ verstehen Juristen, „das nachhaltige (…) Betreiben oder Anbieten (gegenüber Dritten mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“. Vor dem Inkrafttreten des neuen § 217 StGB waren sämtliche Formen der Beihilfe zum Suizid erlaubt.

Nach der Bundestagsentscheidung kündigte Hamburgs ehemaliger Justizminister Roger Kusch, Gründer des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Insgesamt gingen bei dem Gericht ein Dutzend Verfassungsbeschwerden ein, von denen die Karlsruher Richter sechs zur Entscheidung annahmen, darunter die von Kusch. Zu den von den Karlsruher Richtern zur Entscheidung angenommenen Beschwerden zählen auch die von suizidwilligen Personen, die sich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, sowie von Ärzten, die sich in ihrer Gewissens- und Berufsfreiheit beeinträchtigt sehen. Mitte April 2018 hatte der Zweite Senat diese Beschwerden zwei Tage lang mündlich verhandelt.

Termine


7.3.2020 | ALfA-Patinnen-Seminar (Leipzig)


27. – 29.3.2020 | vitaL-Jahresseminar (Bad Laer)


24. – 26.4.2020 | vitaL-Beraterinnenfortbildung (Bad Laer)
Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung (Sandra Sinder)
Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de


25.4.2020 | Eröffnung der Woche für das Leben (Augsburg)
Fachtagung des BVL, www.bundesverband-lebensrecht.de


8.–9.5.2020 | Ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der ALfA und Fachtagung (Fulda)


Messen/Kongresse mit ALfA-Ständen:
3.–6.1.2020 Mehr-Konferenz (Augsburg) | 24.–28.3.2020, didacta (Stuttgart)


Weitere Informationen: www.alfa-ev.de/kalender


Wegen Aufruf zum „Marsch für das Leben“: Linksradikale fackeln Journalistenauto ab

Berlin (ALfA). Der Chefkolumnist der Berliner Boulevardzeitung B.Z., Gunnar Schupelius ist Opfer eines Brandanschlags geworden. Bislang unbekannte Täter zündeten am 31. Dezember das Fahrzeug des evangelischen Christen an. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Zu dem Anschlag bekannte sich die „Feministische Autonome Zelle“. Auf der Internetplattform de.indymedia.org veröffentlichte die Gruppe ein Bekennerschreiben. Darin heißt es unter anderem: „Er mobilisiert alljährlich zum ,Marsch fürs Leben‘ von Abtreibungs*gegnerinnen und macht immer wieder deutlich, was er von Frauen und ihren Aufgaben und Pflichten hält.

“Der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Christian Stäblein, und der Erzbischof des Erzbistums Berlin, Heiner Koch, verurteilen die Tat. „Wir sind schockiert und empört über die gewalttätigen Angriffe gegen den Journalisten Gunnar Schupelius und über die Drohungen gegen seine Familie.“ Meinungsfreiheit und Menschenrechte seien höchstes Gut im Land. „Wir verurteilen aufs Schärfste alle Akte der Einschüchterung und Gewalt gegen Andersdenkende“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Bischöfe.


Liese bezeichnet „One of Us“ als „indirekt trotzdem erfolgreich”

Brüssel (ALfA). Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese bedauert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rechtstreit, den die bisher erfolgreichste europäische Bürgerinitiative „One of Us“ gegen die Entscheidung der EU-Kommission, menschliche Embryonen verbrauchende Forschung mit Steuergeldern der EU-Bürger zu fördern, angestrengt hatte. Das berichtet das Online-Portal der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“.

Wie bereits berichtet (vgl. ALfA-Newsletter v. 23.12.2019), hatte der EuGH entschieden, die EU-Kommission sei nicht verpflichtet, sich eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative zu eigen zu machen und einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der dem Anliegen einer solchen Initiative Rechnung trägt (AZ: C-417/18 P). Wie Liese der „Tagespost“ sagte, sei mit diesem Urteil jedoch zu rechnen gewesen. Aus dem EU-Vertrag von Lissabon ergebe sich „leider keine Verpflichtung der Europäischen Kommission einer erfolgreichen Bürgerinitiative zu folgen“. Auch bedeute eine große Zahl von Unterschriften nicht, dass ein Anliegen auch tatsächlich von einer Mehrheit der Bevölkerung geteilt werde.

„Ich glaube aber auch, dass die Bürgerinitiative indirekt trotzdem erfolgreich war“, sagte Liese, der erklärte, „inhaltlich voll hinter One of Us“ zu stehen. So würden etwa die ethisch begründeten Begrenzungen im EU-Recht derzeit nicht attackiert. Auch würden Eingriffe in die menschliche Keimbahn sowie solche, bei denen menschliche Embryonen zu Forschungszwecken geklont werden, im nächsten Forschungsrahmenprogramm der EU nicht finanziert. Weiterhin gelte, dass menschliche Embryonen und embryonale Stammzellen nicht patentierbar seien. Liese: „Ich denke deswegen, dass sich alle, die sich an der Bürgerinitiative One of us beteiligt haben, nicht nur des enttäuschende EuGH Urteil, sondern auch die Erfolge vor Augen führen.“




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