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In eigener Sache

Liebe Freunde des Lebensrechts,

Augsburg (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. wünscht allen Beziehern des ALfA-Newsletters und ihren Familien ein frohes, glückliches und erfolgreiches Neues Jahr!

Ihre ALfA









Inhaltsangabe

Kardinal Woelki dankt Lebensrechtlern und kritisiert Bluttest auf Down-Syndrom und Werbung für Abtreibung
Termine 
Genom-Editing: Chinesische Forscher zu Haft- und Geldstrafen verurteilt
Organspende: Kirchen lehnen Widerspruchsregelung ab

Kardinal Woelki dankt Lebensrechtlern und kritisiert Bluttest auf Down-Syndrom und Werbung für Abtreibung

Köln (ALfA). Der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, hat allen gedankt, „die für den Schutz des Lebens, insbesondere gerade auch für den Schutz des ungeborenen Lebens eintreten, die beten und opfern, die sich politisch oder wie auch immer für den Lebensschutz engagieren“. In seiner Predigt am „Fest der Unschuldigen Kinder“ (28. Dezember) im Kölner Dom sagte Woelki: „Wo sich Menschen zu Herren über Leben und Tod aufwerfen, haben sie den Weg der Menschlichkeit bereits verlassen.“ Das gelte „auch für die Gesellschaft, auch für unseren Staat“. Christen würden sich „nie damit abfinden, dass in unserem Land von nicht wenigen die tausendfache Abtreibung als die Normalität einer liberalen, humanen und aufgeklärten Gesellschaft ausgegeben“ werde. Menschenwürde und Schutz des Lebens seien „allgemeingültige und unveräußerliche Grundrechte eines jeden Menschen“. Diese zu verteidigen sei daher auch „keine katholische Sonderlehre“.

Ausgehend von dem von König Herodes befohlenen Kindermord in Bethlehem, dessen Opfern die katholische Kirche am „Fest der unschuldigen Kinder“ gedenkt, bemängelte Woelki, dass sich in der unsere heutigen Gesellschaft „ein Bild vom Menschen“ durchgesetzt habe, „in dem Behinderung und Gebrechlichkeit als Schaden – als vermeidbarer Schaden – angesehen“ werde. In diesem Zusammenhang kritisierte Woelki auch die Aufnahme von Bluttests auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) bei Risikoschwangerschaften in den Leistungskatalog der Krankenkassen. Wörtlich sagte der Kardinal: „Wir wissen alle, worauf dieser Bluttest hinaus läuft: ein positives Ergebnis wird in den meisten Fällen das endgültige Lebens-Negativ für Kinder mit Down-Syndrom sein. Ihre gottgewollte Zukunft wird vernichtet“.

In seiner Predigt ging Woelki auch auf den Streit um das „Werbeverbot für Abtreibungen“ (§ 219a StGB) ein. Viele wüssten „augenscheinlich gar nicht mehr, dass Abtreibung weiterhin strafbar ist und der Abbruch einer Schwangerschaft allenfalls nur in Ausnahmefällen und nach einer erfolgten Pflichtberatung straffrei bleibt.“ Sollte künftig im Internet oder anderweitig in offener oder kommerzialisierender Weise für Abtreibungen geworben werden dürfen, käme dies einer weiteren Verharmlosung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gleich. Woelki: „Werbung für Abtreibung, liebe Schwestern und Brüder, ist Werbung für einen Straftatbestand! Und das ist kriminell! Hier entkriminalisieren zu wollen, bedeutet einen weiteren Dammbruch. Nicht für das Töten ist Werbung angesagt! Angesagt ist Werbung für das Leben! Niemand, habe das Recht, „über menschliches Leben zu verfügen, auch nicht in den ersten 12 Wochen“.


Termine


7.3.2020 | ALfA-Patinnen-Seminar (Leipzig)


27. – 29.3.2020 | vitaL-Jahresseminar (Bad Laer)


24. – 26.4.2020 | vitaL-Beraterinnenfortbildung (Bad Laer)
Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung (Sandra Sinder)
Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de


25.4.2020 | Eröffnung der Woche für das Leben (Augsburg)
Fachtagung des BVL, www.bundesverband-lebensrecht.de


8.–9.5.2020 | Ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der ALfA und Fachtagung (Fulda)


Messen/Kongresse mit ALfA-Ständen:
3.–6.1.2020 Mehr-Konferenz (Augsburg) | 24.–28.3.2020, didacta (Stuttgart)


Weitere Informationen: www.alfa-ev.de/kalender


Genom-Editing: Chinesische Forscher zu Haft- und Geldstrafen verurteilt

Shenzhen (ALfA). Der Biophysiker He Jiankui, der im November 2018 die Geburt von zwei Zwillingsmädchen bekannt gegeben und die eines weiteren Kindes angekündigt hatte, deren Erbgut er in Teilen umgeschrieben haben will, ist von einem chinesischen Gericht in Shenzhen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das meldete Anfang der Woche die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua. Demnach verurteilte das Gericht He zudem zur Zahlung einer Geldstrafe von drei Millionen Yuan. Das entspricht rund 384.000 Euro. Außer He verurteilte das Gericht mit Zhang Renli und Qin Jinzhou noch zwei andere an den Humanexperimenten beteiligte Wissenschaftler. Zhang muss für zwei Jahre ins Gefängnis und rund 184.000 Euro zahlen. Qin verurteilte das Gericht zu einer 18-monatigen Haftstrafe und zur Zahlung von rund 92.000 Euro.

Gegen alle drei Wissenschaftler verhängte das Gericht dem Bericht zufolge außerdem ein lebenslanges Berufsverbot. Keiner der drei Wissenschaftler darf nach Verbüßung der Strafen an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Das Gericht warf den Wissenschaftlern vor, sich nach „Ruhm und Reichtum“ gesehnt und gegen bestehende Gesetze verstoßen zu haben.

Laut Xinhua haben die Humanexperimente der Forscher zur Geburt von drei genmanipulierten Babys geführt. Der Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur stellt die erste offizielle Bestätigung dar, dass He und seine Kollegen tatsächlich das Erbgut dreier zuvor im Labor erzeugter Embryonen manipuliert und erfolgreich in die Uteri von zwei Frauen übertragen haben, die die Kinder anschließend gebaren. In Ermangelung einer Veröffentlichung, in denen He seine Experimente beschrieb, hatten einige Wissenschaftler bezweifelt, dass die genmanipulierten Kinder tatsächlich das Licht der Welt erblickt hätten.

Quelle: Daniel Rennen

Organspende: Kirchen lehnen Widerspruchsregelung ab

Berlin (ALfA). In einem Schreiben an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die katholische und die evangelische Kirche vor einer Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende gewarnt. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur epd. Unterzeichnet ist das Schreiben von dem Berliner Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Matin Dutzmann, und dem Leiter des Katholischen Büros in der Hauptstadt, Prälat Karl Jüsten.Nach Ansicht der Kirchen würde der Staat mit der Einführung einer Widerspruchregelung bei der Organspende „tief in den Kernbereich der menschlichen Existenz eingreifen“. Dagegen gäbe es „erhebliche, rechtliche, ethische und seelsorgerische Bedenken“.

Wie epd weiter berichtet, wurde dem Schreiben an alle 709 Bundestagsabgeordneten auch die achtseitige gemeinsame Stellungnahme beigefügt, welche die Kirchen für Öffentliche Anhörung im Bundestag im vergangenen September verfasst hatten. Darin hatten die Kirchen sich klar gegen die Widerspruchregelung ausgesprochen.

Wie im ALfA-Newsletter bereits berichtet, wird der Deutsche Bundestag am 16. Januar abschließend über die Neuregelung der Organspende entscheiden. Zur Wahl stehen zwei Gesetzentwürfe. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach vorgeschlagene Widerspruchsregelung würde jeden Bürger zu einem potentiellen Organspender machen, der einer Organentnahme zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die ehemaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Ulla Schmidt (SPD) wollen dagegen an dem bisherigen Prinzip der freiwilligen Zustimmung festhalten. Ihr Gesetzentwurf wird von den Kirchen unterstützt.



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