Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf das Ausland | Blog-Beitrag: Ist zur Ablehnung eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle eine Begründung notwendig? (Grimm)
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In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) 04.04.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
die Anforderungen, die an die Ausstrahlung eines inländischen Betriebes an einen ausländischen Arbeitnehmer gestellt werden, müssen im Interesse eines effektiven Arbeitnehmerschutzes herabgesetzt werden. Das hat das LAG Niedersachsen jetzt entschieden.

Im ArbRB-Blog stellt Detlef Grimm die Frage, ob zur Ablehnung eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle eine Begründung notwendig ist.

Beste Grüße aus Köln

Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)
 
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MELDUNGEN
Keine hohen Anforderungen an Ausstrahlungswirkung eines inländischen Betriebs auf einen im Ausland tätigen Arbeitnehmer
Urlaubserteilung: Genehmigungsvorbehalt bis eine Woche vor Urlaubsantritt ist unwirksam
Zustimmung des Betriebsrats bei Chefarzteinstellung nicht automatisch entbehrlich
Kein Arbeitsunfall auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb
Renten steigen zum 1.7.2018 um 3,2 Prozent im Westen und 3,4 Prozent im Osten
 

 
BLOG
Ist zur Ablehnung eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle eine Begründung notwendig? (Grimm)
 

 
AUS DEM HEFT
Informationspflicht und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang (ArbRB 2018, 86)
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MELDUNGEN
 
LAG Niedersachsen 9.11.2017, 5 Sa 1006/16
Keine hohen Anforderungen an Ausstrahlungswirkung eines inländischen Betriebs auf einen im Ausland tätigen Arbeitnehmer
In Anbetracht der Globalisierung der Rechts- und Wirtschaftsordnung sowie der zunehmenden Konzernstrukturen und Maxistrukturen von Unternehmen müssen die Anforderungen, die an die Ausstrahlung eines inländischen Betriebes auf einen ausländischen Arbeitnehmer gestellt werden, im Interesse eines effektiven Arbeitnehmerschutzes herabgesetzt werden. Die Dauer des Auslandseinsatzes darf bei der Frage der Betriebszugehörigkeit keine entscheidende Rolle spielen. Vielmehr muss drauf abgestellt werden, ob die Auslandstätigkeit dem Betriebszweck des inländischen Betriebs dient und eine Weisungsgebundenheit existiert.
 
[Justizportal Niedersachen online]
 
ArbG Chemnitz 29.1.2018, 11 Ca 1751/17
Urlaubserteilung: Genehmigungsvorbehalt bis eine Woche vor Urlaubsantritt ist unwirksam
Erstellt ein Arbeitgeber zu Beginn des Jahres einen Urlaubsplan auf Basis der Urlaubswünsche der Arbeitnehmer, muss er in angemessener Zeit dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers widersprechen, wenn er den Urlaub nicht gewähren will. Anderenfalls darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub als gewährt gilt. Als angemessen ist ein Zeitraum von einem Monat anzusehen. Eine Regelung, die den Urlaub unter einen Genehmigungsvorbehalt bis eine Woche vor Urlaubsantritt stellt, ist nicht mit gesetzlichen Urlaubsregelungen vereinbar und daher unwirksam.
 
[Justiz Sachsen online]
 
ArbG Hamburg 21.4.2016, 5 BV 24/15
Zustimmung des Betriebsrats bei Chefarzteinstellung nicht automatisch entbehrlich
Ein Chefarzt ist nicht immer automatisch leitender Angestellter. Er ist es nur dann, wenn er laut Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung in der Klinik der Leitungs- und Führungsebene zuzurechnen ist und zudem auch als Unternehmens- oder Betriebsleiter Entscheidungen entweder selbst trifft oder maßgeblich vorbereitet. Daher kommt es auf die Einzelfallumstände an, ob eine Zustimmung des Betriebsrats entbehrlich ist oder nicht.
 
[DAV PM ArbR Nr. 1/2018 vom 20.3.2018]
 
SG Dortmund 28.2.2018, S 36 U 131/17
Kein Arbeitsunfall auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb
Erleidet ein Arbeitnehmer nach einem knapp einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall, liegt kein entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall vor.
 
[SG Dortmund PM vom 23.3.2018]
 
 
Renten steigen zum 1.7.2018 um 3,2 Prozent im Westen und 3,4 Prozent im Osten
In Westdeutschland steigen die Renten zum 1.7.2018 um 3,22 Prozent, in den neuen Bundesländern um 3,37 Prozent. Die Anpassung im Osten liegt damit leicht über dem gesetzlich festgesetzten Anpassungsschnitt. Der aktuelle Rentenwert Ost steigt damit auf 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,7 Prozent).
 
[BMAS PM vom 20.3.2018]

BLOG
 
 
Ist zur Ablehnung eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle eine Begründung notwendig? (Grimm)
Oftmals besteht Streit um die Personen des Vorsitzenden einer Einigungsstelle, der im Verfahren gem. § 100 ArbGG zu klären ist. Zwischen den - hier letztinstanzlich zuständigen - LAG"en besteht Uneinigkeit, ob bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung  die Ablehnung durch einen Betriebspartner mit oder ohne nähere Begründung genügend ist. Interessant ist eine aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 28.09.2017.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Informationspflicht und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang (ArbRB 2018, 86)

Licht am Ende des Tunnels?!
von RA & Mediator Dr. Ralf Steffan

Erfüllt bei einem Betriebsübergang das Informationsschreiben gem. § 613a Abs. 5 BGB die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an eine "ordnungsgemäße Unterrichtung" nicht, beginnt die einmonatige Widerspruchsfrist nicht zu laufen; das Widerspruchsrecht kann allenfalls verwirken. Der Beitrag stellt das Bemühen der neueren Rechtsprechung dar, dem ausufernden Widerspruchsrecht systematische und teleologische Konturen zu verleihen.

 
 
 

 
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Verantwortlich für den Inhalt:
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Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-153
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