| MELDUNGEN |
Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem SGB XII: [BMAS PM vom 14.12.2017] | |
| Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem SGB XII. Zudem tritt zum 1.1.2018 die Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III für das Jahr 2018 in Kraft. [BMAS PM vom 14.12.2017] | |
| Im Frühjahr 2018 ist es wieder so weit: Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden statt. Damit Sie sich optimal auf die Wahl vorbereiten und vor allem Fehler in der Durchführung vermeiden können, haben wir ein großes Informationspaket rund um das Thema Betriebsratswahlen für Sie zusammengestellt. [ArbRB Redaktion] | |
| Seit dem 1.1.2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i.H.v. 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde ohne jegliche Einschränkung. Der Pflegemindestlohn steigt auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. [BMAS PM vom 14.12.2017] | |
| BMF-Schreiben Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 21.12.2017 die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht. [BMF online] | |
| Die EU-Kommission hat am 21.12.2017 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU angenommen. Damit möchte sie die bestehende Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung aktualisieren und ersetzen. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind die Ausweitung der Informationspflichten des Arbeitgebers auf alle Arbeitnehmer im Sinn der EuGH-Rechtsprechung sowie auf atypische Arbeitsverhältnisse und die Einführung neuer Mindestrechte. Im nächsten Schritt müssen das EU-Parlament und der Rat den Vorschlag prüfen. [EU-Kommission PM vom 21.12.2017] | |
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