Wählerliste für Betriebsratswahlen: hohe Sorgfaltsanforderungen | Fortsetzung unserer Serie über alle aktuellen Gesetzesänderungen im Arbeits- und Sozialrecht | Besteuerung der unentgeltlichen und verbilligten Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer
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In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) 10.01.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
im Frühjahr stehen die nächsten regulären Betriebsratswahlen an. Für den Wahlvorstand ist das keine einfache Aufgabe. Wie viel Sorgfalt er hinsichtlich der Wählerliste aufwenden muss, legt Axel Groeger im Expertenblog dar.

Vertiefende Informationen rund um die Betriebsratswahl finden Sie in unserem großen Informationspaket zum Thema.

Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen




Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)
 
PS: Mein Veranstaltungstipp der Woche: "Fremdpersonaleinsatz - ein Jahr nach der AÜG-Reform" am 11.4.2018 im Köln mit Dr. Oliver Bertram.
Verlagsangebot
ArbRB: Blättern oder browsen - Sie haben die Wahl.
MELDUNGEN
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Sozialhilfe
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Änderungen im SGB II sowie bei der Insolvenzgeldumlage
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Betriebsratswahl
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Weitere Gesetzesänderungen
Unentgeltliche und verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer
Arbeitsbedingungen in der EU sollen transparenter werden
 

BLOG
Sorgfaltspflichten bei der Betriebsratswahl beachten (Groeger)
 

AUS DEM HEFT
Bestandsaufnahme "Mindestlohn" (ArbRB 2017, 383)
Verlagsangebot
Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz. Neuauflage soeben erschienen!
MELDUNGEN
 
 
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Sozialhilfe

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem SGB XII:

 
[BMAS PM vom 14.12.2017]

 
 
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Änderungen im SGB II sowie bei der Insolvenzgeldumlage

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem SGB XII. Zudem tritt zum 1.1.2018 die Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III für das Jahr 2018 in Kraft.

 
[BMAS PM vom 14.12.2017]

 
 
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Betriebsratswahl

Im Frühjahr 2018 ist es wieder so weit: Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden statt. Damit Sie sich optimal auf die Wahl vorbereiten und vor allem Fehler in der Durchführung vermeiden können, haben wir ein großes Informationspaket rund um das Thema Betriebsratswahlen für Sie zusammengestellt.

 
[ArbRB Redaktion]

 
 
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Weitere Gesetzesänderungen

Seit dem 1.1.2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i.H.v. 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde ohne jegliche Einschränkung. Der Pflegemindestlohn steigt auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten.

 
[BMAS PM vom 14.12.2017]

 
BMF-Schreiben
Unentgeltliche und verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 21.12.2017 die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht.

 
[BMF online]

 
 
Arbeitsbedingungen in der EU sollen transparenter werden

Die EU-Kommission hat am 21.12.2017 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU angenommen. Damit möchte sie die bestehende Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung aktualisieren und ersetzen. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind die Ausweitung der Informationspflichten des Arbeitgebers auf alle Arbeitnehmer im Sinn der EuGH-Rechtsprechung sowie auf atypische Arbeitsverhältnisse und die Einführung neuer Mindestrechte. Im nächsten Schritt müssen das EU-Parlament und der Rat den Vorschlag prüfen.

 
[EU-Kommission PM vom 21.12.2017]


BLOG
 
 
Sorgfaltspflichten bei der Betriebsratswahl beachten (Groeger)
Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 WO ist ein Abdruck der Wählerliste vom Tag der Einleitung der Wahl bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. Ergänzend kann der Abdruck der Wählerliste nach § 2 Abs. 4 Satz 3 WO mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. Die ordnungsgemäße Anfertigung und Bekanntmachung der Wählerliste bis zum Abschluss der Stimmabgabe sind wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung der Betriebsratswahl.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Bestandsaufnahme "Mindestlohn" (ArbRB 2017, 383)

Welche Vergütungsbestandteile sind mindestlohnwirksam? Inwieweit ist der Mindestlohn selbst Bemessungsgrundlage?
von RA FAArbR Dr. Florian Wortmann

Das Mindestlohngesetz gilt seit dem 1.1.2015. Seitdem hat sich das BAG in mehreren Entscheidungen mit dem Mindestlohn und der Erfüllung des Mindestlohnanspruchs befasst, aktuell mit Entscheidung vom 20.9.2017. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung, insbesondere die Anrechnung von verschiedenen Vergütungsbestandteilen und die Berechnung von Zuschlägen und Leistungen, die sich aus dem Mindestlohn ableiten.

 
 

 
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Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Petra Rülfing
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-153
ruelfing@otto-schmidt.de
 

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