Checkliste zur DSGVO für kleine und mittlere Unternehmen | BAG-Entscheidungen der letzten Woche | Änderung der Ensende-RL | Überraschendes aus dem Koalitionsvertrag
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht
 
In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) 28.03.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
schade, dass dieser Newsletter keine Geräusche machen kann. Sonst würde nämlich jetzt eine laute Fanfare ertönen: für den 500. Blog-Beitrag. Herzlichen Dank, liebe ArbRB-Experten-Blogger!

Heute lesen Sie einen Beitrag von Dr. Detlef Grimm über eine erstaunliche Regelung im Koalitionsvertrag. Deutet der Gesetzgeber hiermit etwa an, dass das deutsche Kündigungsschutzrecht ein Standortnachteil ist?

Außerdem in diesem Newsletter: eine Checkliste zur DSGVO für kleine und mittlere Unternehmen (frei abrufbar im Rahmen eines Probe-Abonnements oder Datenbank-Tests), die BAG-Entscheidungen der letzten Wocheund Neues zur Änderung der EU-Ensenderichtlinie.

Schöne Grüße und frohe Ostern


Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)
 
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DATEV Anwaltsforum 2018
MELDUNGEN
Abschluss eines Aufhebungsvertrags führt i.d.R. zu keiner unzulässigen Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
Erfüllung eines titulierten Beschäftigungsanspruchs trotz Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes
Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe sind wirksam
Approbation als Apotheker ist für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht entscheidend
EU-Entsenderichtlinie: Einigung der EU-Abgeordneten und des Rats auf gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit am gleichen Ort
 

 
BLOG
Erleichterter Kündigungsschutz für Finanzinstitute im Koalitionsvertrag (Grimm)
 

 
AUS DEM HEFT
Checkliste zum neuen Datenschutzrecht für kleinere und mittlere Unternehmen (ArbRB 2018, 83)
Verlagsangebot
Neuauflage: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar.Jetzt bestellen!
MELDUNGEN
 
BAG 21.3.2018, 7 AZR 590/16
Abschluss eines Aufhebungsvertrags führt i.d.R. zu keiner unzulässigen Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied aufgrund verhaltensbedingter Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen er und das Betriebsratsmitglied nach Einleitung eines Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung, so liegt darin regelmäßig keine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglied.
 
[BAG PM Nr. 15/2018 vom 21.3.2018]
 
BAG 21.3.2018, 10 AZR 560/16
Erfüllung eines titulierten Beschäftigungsanspruchs trotz Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes
Ein Arbeitgeber kann in einem Vollstreckungsabwehrklageverfahren nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfall unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte.
 
[BAG PM Nr. 17/2018 vom 21.3.2018]
 
BAG 21.3.2018, 10 ABR 62/16
Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe sind wirksam
Die Allgemeinverbindlicherklärungen vom 6.7.2015 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV), des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) sind rechtswirksam. Die nach § 5 TVG geforderten Voraussetzungen lagen vor; insbesondere bestand ein öffentliches Interesse.
 
[BAG PM Nr. 16/2018 vom 21.3.2018]
 
BSG 22.3.2018, B 5 RE 5/16 R
Approbation als Apotheker ist für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht entscheidend
Ein Apotheker ist nicht nur dann von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit, wenn er als approbierter Apotheker tätig ist. Eine andere, nicht berufsfremde Tätigkeit kann ebenso ausreichen.
 
[BSG PM Nr. 19/2018 vom 22.3.2018]
 
 
EU-Entsenderichtlinie: Einigung der EU-Abgeordneten und des Rats auf gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit am gleichen Ort
Am 19.3.2018 einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates informell darauf, dass Arbeitnehmer, die zeitweise in ein anderes EU-Land entsandt werden, zukünftig die gleiche Bezahlung wie einheimische Arbeitnehmer der Branche erhalten.
 
[EU-Parlament PM vom 20.3.2018]

BLOG
 
 
Erleichterter Kündigungsschutz für Finanzinstitute im Koalitionsvertrag (Grimm)
Der Koalitionsvertrag hat eine "Bombe" in den Zeilen 3202 ff. versteckt, weil er Deutschland nach dem Brexit für Finanzinstitute attraktiver machen möchte: "Dazu werden wir es möglich machen, Risikoträger i.S.v. § 2 Abs. 8 Institutsvergütungsverordnung, deren jährliche regelmäßige Grundvergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet, im Kündigungsschutz leitenden Angestellten gleichzustellen."
 
AUS DEM HEFT
 
 
Checkliste zum neuen Datenschutzrecht für kleinere und mittlere Unternehmen (ArbRB 2018, 83)

Was ist zu beachten?
von RA FAArbR Dr. Florian Wortmann

Zum 25.5.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie bringt einige erhebliche Veränderungen mit sich, die es notwendig machen, dass sich auch kleinere und mittlere Unternehmen auf die neuen Regeln und Anforderungen vorbereiten. Dies betrifft insbesondere den Datenschutz der Beschäftigten. Der Beitrag skizziert den konkreten Handlungsbedarf bei der Umsetzung der DSGVO.

 
 
 

 
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verlag@otto-schmidt.de
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Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Petra Rülfing
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-153
ruelfing@otto-schmidt.de
 

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