Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Änderungen im Beschäftigtendatenschutz Das neue Jahr ist für die arbeitsrechtliche Praxis mit einigen wichtigen Änderungen verbunden. Besonders hervorzuheben sind neben den Änderungen im Betriebsrentenrecht und beim Mutterschutz die datenschutzrechtlichen Neuerungen. Ab dem 25.5.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Gleichzeitig tritt auch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) in Kraft. Mit letzterem ist das BDSG neu gefasst worden, um Widersprüche zur DSGVO zu vermeiden. Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Änderungen im Betriebsrentenrecht und bei der Zusatzversorgung Zum 1.1.2018 treten einige wichtige Neuerungen im Betriebsrentenrecht in Kraft. Diese beruhen großenteils auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Des Weiteren zu beachten sind aber auch die Änderungen aufgrund des EU-Mobilitäts-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Reform des Mutterschutzgesetzes Zum 1.1.2018 tritt das "Gesetz zur Neuerung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)" in Kraft. Ziel der Neuregelung ist die Sicherstellung eines zeitgemäßen und verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Mutterschutz. Zudem wollte der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz verständlicher und klarer strukturieren und damit seine Anwendbarkeit erleichtern. Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Änderungen im Schwerbehindertenrecht Mit Wirkung zum 1.1.2018 tritt gem. Art. 26 BTHG die Neufassung des SGB IX in Kraft. Rechtsanwender müssen sich insbesondere an eine neue Nummerierung der einzelnen Paragrafen gewöhnen. Eine Synopse der für Arbeitsrechtler einschlägigen Normen finden Sie im ArbRB-Experten-Blog. Ebenfalls zum 1.1.2018 tritt die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Fernsehübertragung von Gerichtsprozessen Am 19.4.2018 treten die auf dem Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG, BGBl. I 2017, 3546) beruhenden Änderungen im GVG und im ArbGG in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist es, gerichtliche Verfahren und Verhandlungen einer größeren (Medien-)Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung Ab dem 1.1.2018 beträgt der Rentenbeitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten. |