DSGVO - Jetzt Betriebsvereinbarungen anpassen! | Neue Betriebsübergangsentscheidung des BAG | Praktische Konsequenzen aus der neuen Rechtsprechung zum Weisungsrecht
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In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) 31.01.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
aufgepasst: Die meisten IT-Betriebsvereinbarungen genügen nicht den Anforderungen der DSGVO und es drohen hohe Bußgelder. Dr. Detlef Grimm empfiehlt deshalb im ArbRB-Expertenblog den Abschluss von Rahmenbetriebsvereinbarungen zum Beschäftigtendatendatenschutz.

Außerdem in diesem Newsletter: eine aktuelle BAG-Entscheidung zum Betriebsübergang, der danach einen Wechsel der verantwortlichen (juristischen oder natürlichen) Person voraussetzt, ein Beitrag von Dr. Oliver Fröhlich zur neuen Rechtsprechung zum Weisungsrecht und weitere aktuelle Nachrichten aus dem Arbeitsrecht.

Einen schönen Tag wünscht Ihnen




Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)

 

 
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MELDUNGEN
Kein Betriebsübergang i.S.v. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel der verantwortlichen Person
Zeiten vorhergehender ärztlicher Tätigkeit für andere Arbeitgeber sind bei der Einstellung nach dem TV-Ärzte Hessen uneingeschränkt zu berücksichtigen
Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im Straßentransportsektor dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden
Über 5.000 Verfahren wegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet
beA-Scheitern & erste Ergebnisse des Sicherheitsdialogs beAthon
 

BLOG
Rahmenbetriebsvereinbarungen als beschäftigtendatenschutzrechtliche Hilfe nach dem In-Kraft-Treten der DSGVO am 25.5.2018 (Grimm)
 

AUS DEM HEFT
Neues zum Umgang mit unbilligen Weisungen (ArbRB 2018, 20)
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MELDUNGEN
 
BAG 25.1.2018, 8 AZR 338/16
Kein Betriebsübergang i.S.v. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel der verantwortlichen Person

Ein Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die insoweit die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt. Hieran fehlt es, wenn ein Dritter mit Generalvollmacht des bisherigen Arbeitgebers ausschließlich für dessen Rechnung und in seinem Namen die Produktion weiterführt und die Betriebsführung übernimmt.

 
[BAG PM Nr. 4 vom 25.1.2018]

 
BAG 21.12.2017, 6 AZR 863/16
Zeiten vorhergehender ärztlicher Tätigkeit für andere Arbeitgeber sind bei der Einstellung nach dem TV-Ärzte Hessen uneingeschränkt zu berücksichtigen

Findet auf das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen) vom 30.11.2006 Anwendung, sind bei der Einstellung Zeiten vorhergehender ärztlicher Tätigkeit, die bei anderen Arbeitgebern unternommen worden sind, uneingeschränkt zu berücksichtigen. Darauf, ob und welche Unterbrechungen zwischen den einzelnen Arbeitsverhältnissen liegen, kommt es nicht an.

 
[BAG, PM Nr. 57/17 vom 21.12.2017]

 
EuGH 20.12.2017, C-102/16
Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im Straßentransportsektor dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden

Die im Straßentransportsektor tätigen Fahrer dürfen die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Ihre reduzierte wöchentliche Ruhezeit sowie ihre tägliche Ruhezeit dürfen sie hingegen unter bestimmten Voraussetzungen im Fahrzeug unternehmen.

 
[EuGH, PM Nr. 145/17 vom 20.12.2017]

 
 
Über 5.000 Verfahren wegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll hat in der Zeit vom 1.1.2017 bis zum 30.11.2017 über 5.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. 2.348 dieser Verfahren betreffen Fälle, in denen der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Die übrigen Verfahren beziehen sich auf Verstöße gegen die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit.

 
[Bundesregierung, PM vom 21.12.2017]

 
 
beA-Scheitern & erste Ergebnisse des Sicherheitsdialogs beAthon

Am 26.1.2018 hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wegen einer weiteren gravierenden Sicherheitslücke allen Anwältinnen und Anwälten empfohlen, ihre bisherige Client Security zu deaktivieren. Die beA-Problematik ist in aller Munde - angefangen mit der Warnung vor dem beA von Bergt im CRonline Blog bis hin zu Next Steps im Legal Tech Blog findet sich hier eine kleine Übersicht zu den Ereignissen, Analysen, Diskussionen und natürlich auch den Versuchen, Antworten zu finden auf die Frage, wie es mit dem beA weitergehen wird:

 
[CRonline Blog + Legal Tech Blog]


BLOG
 
 
Rahmenbetriebsvereinbarungen als beschäftigtendatenschutzrechtliche Hilfe nach dem In-Kraft-Treten der DSGVO am 25.5.2018 (Grimm)
Betriebsvereinbarungen sind eine wichtige datenschutzrechtliche Rechtfertigung gemäß § 4 BDSG. Dies gilt glücklicherweise ab dem 25.5.2018 auch unter Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. der ab diesem Tag ebenfalls geltenden Neufassung des § 26 BDSG, die den 2009 eingeführten § 32 BDSG ersetzt, fort. Ein massives Problem wird ab dem 25.5.2018 bestehen: Die meisten "alten", also aktuell in Kraft befindlichen IT-Betriebsvereinbarungen genügen den Anforderungen der DSGVO sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht nicht. Zudem sind ab dem 25.5.2018 die gesetzlichen Vorgaben des (neuen) § 26 Abs. 4 BDSG zu beachten.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Neues zum Umgang mit unbilligen Weisungen (ArbRB 2018, 20)

Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechungsänderung des BAG
von RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich

Der 5. und der 10. Senat des BAG haben sich nunmehr darauf verständigt, dass Arbeitnehmer unbillige Weisungen nicht - auch nicht vorläufig - befolgen müssen. Von dieser Rechtsprechungsänderung ausgehend stellt der Beitrag die Voraussetzungen einer rechtmäßigen Weisung dar. Er befasst sich zudem mit den Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung sowie den hieraus folgenden praktischen Problemen.

 
 
 

 
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Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Petra Rülfing
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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Tel.: 0221-93738-153
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