Flexible Beschäftigungsmodelle bei Taxifahrern - SG setzt Grenzen | Kölner Tage Arbeitsrecht zum Thema "Flexibles Arbeiten als neue Herausforderung für die Personalpraxis" | Blog-Beitrag von Axel Groeger
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In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) 11.04.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
mehr Flexibilität ist inzwischen ein großer Wunsch nicht mehr nur aus dem Arbeitgeberlager. Welche Gestaltungsmöglichkeiten sich insoweit bieten, ist Thema der Kölner Tage Arbeitsrecht am 26. und 27.4.2018. Melden Sie sich hier an.

Flexibilität birgt allerdings auch Risiken, insb. wenn Arbeitnehmer in eine (Schein-)Selbständigkeit gedrängt werden. Eine solche Konstellation hat das SG Dortmund jetzt bei Taxifahrern im Mietmodell angenommen und die Sozialversicherungspflicht bejaht.

Außerdem in diesem Newsletter: ein Experten-Blog-Beitrag von Axel Groeger über das Verbot der Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern durch eine überhöhte Mehrarbeitsvergütung und weitere aktuelle Nachrichten.

Es grüßt Sie freundlich aus Köln
 

Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)
 
Verlagsangebot
Kölner Tage Arbeitsrecht - 26.-27.-04.2018
MELDUNGEN
Ablehnung eines Bewerbers der Polizei wegen des Motivs einer Tätowierung kann gerechtfertigt sein
Keine Benachteiligung wegen Behinderung eines externen Bewerbers bei Vorrang von internen Bewerbern im gestuften Verfahren
Taxifahrer im Mietmodell sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - EU-Kommission schlägt neue Grenzwerte für krebserzeugende Chemikalien vor
Strukturreform: Im Saarland gibt es jetzt nur noch ein Arbeitsgericht
 

 
BLOG
Nichtige Vereinbarung über Mehrarbeitsvergütung für Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 3 BetrVG (Groeger)
 

 
AUS DEM HEFT
Neues zur Befristung wegen der Eigenart der Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG (ArbRB 2018, 93)
Verlagsangebot
Neuauflage: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar.Jetzt bestellen!
MELDUNGEN
 
ArbG Berlin 23.3.2018, 58 Ga 4429/18
Ablehnung eines Bewerbers der Polizei wegen des Motivs einer Tätowierung kann gerechtfertigt sein
Eine Unterarm-Tätowierung, die als sexistisch wahrgenommen werden kann, kann die Ablehnung einer Bewerbung für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei rechtfertigen.
 
[ArbG Berlin PM Nr.4/2018 vom 3.4.2018]
 
ArbG Lübeck 19.12.2017, 3 Ca 2041 b/17
Keine Benachteiligung wegen Behinderung eines externen Bewerbers bei Vorrang von internen Bewerbern im gestuften Verfahren
Bei interner und externer Ausschreibung erscheint ein gestuftes Verfahren zulässig, nachdem Bewerber auf die externe Ausschreibung erst nach erfolglosem internen Bewerbungsverfahren überhaupt berücksichtigt werden. In einem solchen Fall liegt wohl keine ungünstigere Behandlung eines externen Bewerbers wegen seiner Behinderung vor, wenn er wie alle anderen externen Bewerber nicht berücksichtigt wird. Jedenfalls ist die Vermutung des § 22 AGG durch den Arbeitgeber widerlegt, wenn er sich auf den Vorrang der internen Bewerber bezieht, da dieser Grund  weder Bezug zur Behinderung noch zur fachlichen Eignung aufweist.
 
[Justiz Schleswig-Holstein online]
 
SG Dortmund 5.2.2018, S 34 BA 1/18 ER
Taxifahrer im Mietmodell sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Mieten Taxifahrer von einer Taxizentrale gegen ein kilometerabhängiges Entgelt die Fahrzeuge und werden sie ansonsten aber wie festangestellte Fahrer bei der Auftragsvergabe und -abwicklung eingesetzt, hat die Taxizentrale für sie aufgrund einer abhängigen Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
 
[SG Dortmund PM vom 22.3.2018]
 
 
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - EU-Kommission schlägt neue Grenzwerte für krebserzeugende Chemikalien vor
Die EU-Kommission hat am 5.4.2018 vorgeschlagen, neue Grenzwerte für fünf krebserzeugende Chemikalien in die bereits bestehende EU-Richtlinie zur Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmer vor solchen Risiken aufzunehmen. Ziel ist es, Arbeitnehmer und deren Gesundheit noch besser zu schützen. Der Vorschlag ist bereits die dritte Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie). Er soll die Exposition gegenüber fünf krebserzeugenden Stoffen begrenzen.
 
[EU-Kommission PM vom 5.4.2018]
 
 
Strukturreform: Im Saarland gibt es jetzt nur noch ein Arbeitsgericht
Zum 1.4.2018 hat die Arbeitsgerichtsbarkeit des Saarlandes eine neue Struktur erhalten: Die bisherigen kleineren Arbeitsgerichte Saarbrücken, Neunkirchen und Saarlouis sind zu einem Arbeitsgericht Saarland zusammengefasst worden.
 
[Justizministerium Saarland online]

BLOG
 
 
Nichtige Vereinbarung über Mehrarbeitsvergütung für Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 3 BetrVG (Groeger)
Eine Vereinbarung über eine pauschale Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit nach § 37 Abs. 3 S. 3 BetrVG kann nach § 78 S. 2 BetrVG i.V.m. § 134 BGB nichtig sein. Dennoch gezahlte überhöhte Pauschalvergütungen kann der Arbeitgeber nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB zurückfordern. Der Anspruch ist nicht durch § 814 BGB ausgeschlossen. Die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB, wonach die Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn auch dem Leistenden ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt, ist einschränkend auszulegen. Der Schutzzweck des Begünstigungsverbots verlangt eine einschränkende Auslegung dahin, dass die Rückforderung nicht ausgeschlossen ist.
 
AUS DEM HEFT
 
 
Neues zur Befristung wegen der Eigenart der Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG (ArbRB 2018, 93)

Was gilt für Fußballer und andere "Künstler"?
von RA FAArbR Dr. Wienhold Schulte

Der für Befristungen zuständige 7. Senat des BAG hatte in letzter Zeit über einige Befristungen wegen der Eigenart der Arbeitsleistung im Fußballsport, in Fernsehserien und auf der Bühne zu entscheiden. Der Beitrag analysiert die in diesen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden Grundsätze und untersucht, welche Erkenntnisse sich hieraus für vergleichbare Bereiche ergeben.

 
 
 

 
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verlag@otto-schmidt.de
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Ass.-iur. Petra Rülfing
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Gustav-Heinemann-Ufer 58
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Tel.: 0221-93738-153
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