Fragwürdige Kündigungspraktiken und Union-Bashing | Auswirkungen der Reform der Leiharbeit auf das BetrVG | BAG-Entscheidung zum "Schienenkartell"-Verfahren
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   In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) 05.07.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

im ArbRB-Blog beschäftigt sich Dr. Stefan Sasse mit einer ARD-Doku über "Rausschmeißer", die sich auf die Kündigung langjähriger und eigentlich unkündbarer Mitarbeiter spezialisiert haben - ein Einzelfall oder allgemeines Phänomen? 

Seit drei Monaten gelten neue Regeln für die Leiharbeit. Die Gesetzesänderung betrifft nicht nur das AÜG, sondern wirkt sich in vielerlei Hinsicht auch auf das Betriebsverfassungsgesetz aus. Lesen Sie hierzu einen Aufsatz von Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink (frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos) sowie unsere Aufsatzsammlung zur Reform.

Außerdem in diesem Newsletter: Entscheidungen der letzten Tage - u.a. des BAG zum "Schienenkartell"-Verfahren und des BVerfG zum Kopftuch-Verbot für Rechtsreferendarinnen in der hessischen Justiz.

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen
Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)


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Meldungen:

Rechtsreferendarin scheitert mit Eilantrag gegen das Kopftuchverbot in der hessischen Justiz
 
Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei kartellrechtlichen Vorfragen i.S.v. § 87 Satz 2 GWB ("Schienenkartell")
 
Tätigkeiten im Beamtenverhältnis können nicht als Beschäftigungszeit i.S.v. § 34 Abs. 3 TV-L angerechnet werden
 
Side-by-side-Coaching ist nicht mitbestimmungspflichtig
 
Aufsatzsammlung zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung (Stand: Juli 2017)
 
Blog Unter falscher Flagge (Sasse)
 
Aus dem HeftWichtige Änderungen im BetrVG durch die Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung - Schwellenwerte, Auskunftspflichten und Personalplanung (Kleinebrink)
 


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BVerfG 27.6.2017, 2 BvR 1333/17

Rechtsreferendarin scheitert mit Eilantrag gegen das Kopftuchverbot in der hessischen Justiz

Der Eilantrag gegen das Kopftuchverbot während bestimmter repräsentativer Tätigkeiten in der juristischen Ausbildung im Land Hessen ist erfolglos. Da in die Grundrechte der Beschwerdeführerin nur zeitlich und örtlich begrenzt eingegriffen wird, kann kein für den Erlass notwendiges Überwiegen ihres Rechtschutzinteresses festgestellt werden.
[BVerfG PM Nr.55/2017 vom 4.7.2017]


BAG 29.6.2017, 8 AZR 198/15

Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei kartellrechtlichen Vorfragen i.S.v. § 87 Satz 2 GWB ("Schienenkartell")

Stellen sich in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kartellrechtliche Vorfragen i.S.v. § 87 Satz 2 GWB und kann das Arbeitsgericht ohne Beantwortung dieser Vorfragen zu keiner Entscheidung des Rechtsstreits kommen, ist das Arbeitsgericht für die Entscheidung nicht (mehr) zuständig. Die ausschließliche Zuständigkeit liegt vielmehr bei den Kartellspruchkörpern der ordentlichen Gerichte.
[BAG PM Nr.30/17 vom 29.6.2017]


BAG 29.6.2017, 6 AZR 364/16

Tätigkeiten im Beamtenverhältnis können nicht als Beschäftigungszeit i.S.v. § 34 Abs. 3 TV-L angerechnet werden

Tätigkeiten im Beamtenverhältnis können nicht als Beschäftigungszeit i.S.v. § 34 Abs. 3 TV-L angerechnet werden. TV-L und TVöD wurden aus dem früheren BAT/BAT-O heraus entwickelt. Dabei wurde bewusst auf eine § 19 Abs. 3 BAT/BAT-O entsprechende Regelung, die Beamtenverhältnisse erfasste, verzichtet. Es handelt sich somit um eine planvolle, nicht analogiefähige Regelungslücke.
[BAG PM Nr. 29/17 vom 29.6.2017]


LAG Köln 16.1.2017, 9 TaBV 77/16

Side-by-side-Coaching ist nicht mitbestimmungspflichtig

Side-by-side-Coaching von Mitarbeitern stellt keine Durchführung einer betrieblichen Bildungsmaßnahmen i.S.v. § 98 Abs. 1 BetrVG dar. Es ist daher mitbestimmungsfrei.
[Justiz NRW online]


Aufsatzsammlung zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung (Stand: Juli 2017)

Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" ist am 1.4.2017 in Kraft getreten. Zu den verschiedenen Facetten der Neuregelung sind im Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) einige Aufsätze veröffentlicht worden, die wir für einen besseren Überblick hier für Sie zusammengestellt haben.

[ArbRB-Redaktion]


BlogUnter falscher Flagge (Sasse)

Gestern habe ich in der ARD-Mediathek die aktuellen Dokumentationen durchgeschaut. Dabei stieß ich auf diesen Text: "Die Rausschmeißer: Feuern um jeden Preis - Wie schwierig ist es, langjährige und eigentlich unkündbare Mitarbeiter aus einem Unternehmen loszuwerden? Einige Arbeitgeber-Anwälte haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert."
 


Aus dem HeftWichtige Änderungen im BetrVG durch die Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung - Schwellenwerte, Auskunftspflichten und Personalplanung (Kleinebrink, ArbRB 2017, 190)

Am 1.4.2017 ist das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft getreten. Dieses Artikelgesetz enthält nicht nur wichtige Änderungen im AÜG, sondern betrifft sowohl unmittelbar als auch mittelbar durch neue Verweise Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Aufsatz stellt die wichtigsten Änderungen in diesem Gesetz mit ihren Folgen für die Beratungspraxis dar
 


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Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Ass.-iur. Petra Rülfing
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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50968 Köln

Tel.: 0221-93738-153
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