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| | ausländische Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmevereinbarung zu den Sozialabgaben für ihre in Deutschland tätigen Arbeitnehmer. Das hat das BSG aktuell entschieden. Was die häufigsten Fehlerquellen sind, wenn deutsche Unternehmen Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, hat Christian Moderegger für Sie zusammengefasst (ArbRB 2017, 245 ff.). Sie sind noch kein Abonnent oder Datenbank-Kunde? Dann greifen Sie jetzt im Rahmen eines kostenlosen Tests unseres Berater-Moduls Arbeitsrecht auf den Beitrag zu. Außerdem in diesem Newsletter: eine neue Mindestlohn-Entscheidung des BAG, ein interessantes Urteil aus der Taxi-Branche und ein Experten-Blog-Beitrag von Dr. Wienhold Schulte zur Berufungsbegründung, die sich meist nicht "einfach mal so" anfertigen lässt. Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen Petra Rülfing Redaktion ArbRB (verantw.) |
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Verlagsangebot BAG 22.3.2017, 5 AZR 424/16 Eine vom Arbeitgeber für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde gezahlte Treueprämie und Schichtzulage sind mindestlohnwirksam. Neben der Grundvergütung werden sie auf den Mindestlohnanspruch angerechnet. |
ArbG Berlin 10.8.2017, 41 Ca 12115/16 Eine Regelung, wonach ein Taxifahrer alle drei Minuten durch Drücken einer Taste seine Arbeitsbereitschaft anzeigen muss, damit die Standzeit als Arbeitszeit und nicht als unbezahlte Pausenzeit erfasst wird, ist unzulässig. Sie verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das eine unverhältnismäßige Erfassung von Daten verbietet. [LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 15/17 vom 15.8.2017] | |
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LAG Hamm 14.8.2017, 17 Sa 1540/16 Für eine wirksame Verdachtskündigung (hier: einer Sparkassenangestellten) müssen anders als bei einem erwiesenem Fehlverhalten des Arbeitnehmers enge Voraussetzungen zum Schutz des Arbeitnehmers erfüllt sein, damit die Kündigung gerechtfertigt ist. Es muss insbesondere eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass der Betroffene das fragliche Fehlverhalten wirklich unternommen hat (dringender tatverdacht). Außerdem muss eine Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers zu den Vorwürfen im Vorfeld der Kündigung stattgefunden haben. [Justiz NRW PM vom 16.8.2017] | |
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BSG 16.8.2017, B 12 KR 19/16 R Unternehmen aus der Europäischen Union haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen, durch welche die sozialrechtlichen Regelungen des Landes ihres Unternehmenssitzes für dessen Arbeitnehmer gelten, die jahrelang in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten. Die Ablehnung der Vereinbarung ist allerdings gerichtlich überprüfbar. [Bundessozialgericht PM Nr. 39/2017 vom 16.8.2017] | |
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 1.8.2017 eine Verordnung zur Änderung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld erlassen. Der Umlagesatz für 2018 beträgt danach nur noch 0,06 Prozent gegenüber 0,09 Prozent in diesem Jahr. Mit der Absenkung reagiert das BMAS auf gestiegene Rücklagen zur Finanzierung des Insolvenzgelds. |
Post vom Gericht steigert immer die anwaltliche Aufmerksamkeit, bisweilen auch die "Erregungskurve". Das gilt z.B. im Berufungsverfahren vor dem LAG, wenn ein Hinweis eingeht, dass die Berufung wegen unzulänglicher Berufungsbegründung unzulässig sein könnte. Wenn ein solcher Hinweis kommt, ist es für eine Nachbesserung in aller Regel zu spät. Noch unangenehmer wird es, wenn erst das Revisionsgericht zu der Erkenntnis kommt, dass die Berufung unzulässig war. | | |
Grenzüberschreitende Einsätze von Arbeitnehmern gewinnen verstärkt an Bedeutung. Durch den damit verbundenen Wechsel des Arbeitsortes wird eine Vielzahl rechtlicher Fragen - vor allem arbeitsvertraglicher, kollektivrechtlicher sowie sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Art - aufgeworfen, die in Grundzügen nachfolgend beantwortet werden sollen. | | |
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