Depression nach vorangegangener Fehlgeburt darf nicht zu geringerem Elterngeld führen | Blog: Wenn der Streit um Zeugnisinhalte in das Vollstreckungsrecht hineinreicht | Videoüberwachung von Arbeitnehmern
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  In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) 22.03.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

für die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt eines Kindes macht es keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hatte, wenn die Schwangere im Anschluss daran arbeitsunfähig an einer Depression erkrankt war. Das hat das BSG in der zurückliegenden Woche entschieden.

Im Experten-Blog hat sich Dr. Detlef Grimm mit einer Entscheidung des BAG zum Thema Zeugnisstreitigkeiten auseinandergesetzt (BAG 14.2.2017, 9 AZB 49/16). Der Arbeitnehmer hatte dabei im Vollstreckungsverfahren einen bestimmten - von ihm vorformulierten - Zeugnisinhalt durchsetzen wollen.

Außerdem: BAG-Urteil zur Videoüberwachung von Arbeitnehmern zur Aufdeckung von Straftaten, Fortführung der BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen, die gegen das SchwarzArbG verstoßen, sowie eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zu den Auswirkungen der Regelung des § 22 Abs.4 MiLoG (Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose).

Mit den besten Grüßen aus Köln
Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)


Verlagsangebot
Tschöpe (Hrsg.), Arbeitsrecht Handbuch. 10. neu bearbeitete Auflage 2017


 

Meldungen:

Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose: Regelung hat kaum praktische Auswirkungen
 
Schon ein Anfangsverdacht kann eine Videoüberwachung von Arbeitnehmern zur Aufdeckung von Straftaten rechtfertigen
 
Depression nach vorangegangener Fehlgeburt darf nicht zu geringerem Elterngeld führen
 
Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
 
Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld nach Ende der Altersteilzeit möglich
 
BlogVollstreckbare Zeugnistitel (Grimm)
 
Aus dem HeftZoff im Betriebsrat - Wenn zwei sich streiten, freut sich der Arbeitgeber? (Korinth)
 


Verlagsangebot
Kölner Tage Arbeitsrecht 2017 - 27./28.04.2017


Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose: Regelung hat kaum praktische Auswirkungen

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) beinhaltet in § 22 Abs.4 eine Regelung, wonach für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unmittelbar vor Aufnahme einer Beschäftigung langzeitarbeitslos waren, der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der neuen Beschäftigung nicht gilt. Dies soll den betroffenen Personen den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtern.
[BT-Drs. 18/11118]


BAG 20.10.2016, 2 AZR 395/15

Schon ein Anfangsverdacht kann eine Videoüberwachung von Arbeitnehmern zur Aufdeckung von Straftaten rechtfertigen

Personenbezogene Daten von Beschäftigten können nach § 32 Abs.1 S.2 BDSG zur Aufdeckung von Straftaten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dafür reicht ein über Mutmaßungen und vage Anhaltspunkte hinausgehender Anfangsverdacht aus.
[BAG online]


BSG 16.3.2017, B 10 EG 9/15 R

Depression nach vorangegangener Fehlgeburt darf nicht zu geringerem Elterngeld führen

Für die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt eines Kindes macht es keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hatte, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an einer Depression erkrankt war. Das besondere gesundheitliche Risiko einer Schwangerschaft soll nicht dazu führen, dass Mütter ein geringeres Elterngeld erhalten.
[BSG PM Nr. 11 vom 17.3.2017]


BGH 16.3.2017, VII ZR 197/16

Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

Die Grundsätze aus den Urteilen seit 2013 gelten in gleicher Weise, wenn ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag nachträglich durch eine "Ohne-Rechnung-Abrede" so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird. Damit hat der VII. Zivilsenat des BGH seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen das SchwarzArbG verstoßen.
[BGH PM Nr. 37 vom 16.3.2017]


LSG Baden-Württemberg 24.2.2017, L 8 AL 3805/16

Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld nach Ende der Altersteilzeit möglich

Eine mit dem Ziel des Bezuges abschlagsfreier Altersrente hinausgeschobene Rentenantragstellung rechtfertigt nicht den uneingeschränkten Bezug von Arbeitslosengeld. Es ist damit zu rechnen, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit festlegt.
[LSG Baden-Württemberg PM vom 24.02.2017]


BlogVollstreckbare Zeugnistitel (Grimm)

Zeugnisstreitigkeiten werden von vielen als lästig empfunden. Das kann sich bis zum Vollstreckungsrecht fortsetzen, wie ein Beschluss des BAG vom 14.2.2017 (9 AZB 49/16) anschaulich macht.
 


Aus dem HeftZoff im Betriebsrat - Wenn zwei sich streiten, freut sich der Arbeitgeber? (Korinth, ArbRB 2017, 93)

Meist stehen sich im Beschlussverfahren Arbeitgeber und Betriebsrat gegenüber und manchmal machen auch einzelne Betriebsratsmitglieder ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend. Seltener hingegen ist die Konstellation, dass ein einzelnes Betriebsratsmitglied und das Gesamtgremium vor Gericht miteinander streiten. Der Beitrag beleuchtet verschiedene Aspekte dieser Problematik.
 


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