Fehler im Anzeigeverfahren beschäftigen wieder den EuGH | Klage gegen Tariflohn nicht erfolgversprechend (Kleinebrink) | Verhältnis von Entgeltdiskriminierung und Vertragsfreiheit (Hartmann)
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In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) 07.02.2024

Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
welche Folgen haben Fehler im Anzeigenverfahren bei Massenentlassungen? Das bleibt weiter offen. Nach der Divergenzanfrage des 6. an den 2. BAG-Senat hat dieser jetzt den EuGH angerufen.

Einen starken EU-Bezug hat auch das BAG-Urteil v. 16.2.2023 - 8 AZR 450/21 (ArbRB 2023, 67 [Marquardt], s. auch Reufels/Loewke, ArbRB 2023, 317 ff.), wonach das bessere Verhandlungsgeschick eines Mannes keine höhere Vergütung rechtfertigt.

Hiervon ausgehend untersucht Prof. Dr. Felix Hartmann in der neuen Ausgabe des ZFA wissenschaftlich vertieft das Verhältnis von Entgeltdiskriminierung und Vertragsfreiheit - unbedingte Leseempfehlung!

Einen schönen Fastelovend wünscht Ihnen

RAin Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)
 
PS: Alle ArbRB- und ZFA-Beiträge sind gratis abrufbar im Test unseres Aktionsmoduls Arbeitsrecht.
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Ändert das BAG seine Rechtsprechung zu den Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung? Zweiter Senat ruft EuGH an
EuGH-Vorlage zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche
Obstbauer kann Beitragspflicht für Erntehelfer nicht umgehen
Geschäftsmodell "2.0": Keine Entschädigung wegen rechtsmissbräuchlicher Bewerbung als Sekretärin
Festsetzung des Gegenstandswerts bei Streit über Zwischen- und Endzeugnis sowie Entfernung von Abmahnungen
Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren


 
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Entgeltdiskriminierung und Vertragsfreiheit (ZFA 2024, 4)


 
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Ein Arbeitnehmer kann sich nicht erfolgreich gegen die Festlegung der Höhe von Arbeitsentgelten in Tarifverträgen wehren (Kleinebrink)


 
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Neue Vorgaben - neue Haftungsrisiken

Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler stehen vor den vielfältigen Herausforderungen: Anforderungen des HinSchG, Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, Digitalisierung und Transparenz in der Lohngestaltung. Die Kölner Tage Arbeitsrecht 2024 informieren am 18./19. April in Köln und online über ein breites Spektrum hochaktueller Themen.

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BAG v. 1.2.2024 - 2 AS 22/23 (A)
Ändert das BAG seine Rechtsprechung zu den Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung? Zweiter Senat ruft EuGH an
Der Sechste Senat des BAG hatte am 14.12.2023 angefragt, ob der Zweite Senat des BAG an seiner Rechtsauffassung festhält, dass eine im Rahmen einer Massenentlassung erklärte Kündigung nichtig ist, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs keine oder eine fehlerhafte Anzeige nach § 17 Abs. 1 und Abs. 3 KSchG vorliegt. Der Zweite Senat des BAG hat nun das Anfrageverfahren ausgesetzt und den EuGH um die erforderliche Beantwortung von Fragen zur Auslegung der den §§ 17 ff. KSchG zugrundeliegenden Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ersucht.

[BAG PM Nr. 4 vom 1.2.2024]

BAG v. 1.2.2024 - 2 AZR 196/22 (A)
EuGH-Vorlage zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche
Das BAG hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr 2022 eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren mit einem ähnlichen Gegenstand ist durch ein Anerkenntnis der Arbeitgeberin gegenstandslos geworden.

[BAG PM Nr. 3 vom 1.2.2024]

LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
Obstbauer kann Beitragspflicht für Erntehelfer nicht umgehen
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat den koordinierten Beschäftigtentausch als Sparmodell für Sozialversicherungsbeiträge für unzulässig erklärt. Infolgedessen hat ein niedersächsischer Obstbauer rd. 58.000 € an Sozialversicherungsbeiträgen nachzuentrichten.

[LSG Niedersachsen-Bremen PM vom 5.2.2024]

LAG Hamm v. 5.12.2023 - 6 Sa 896/23
Geschäftsmodell "2.0": Keine Entschädigung wegen rechtsmissbräuchlicher Bewerbung als Sekretärin
Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u.a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als "Sekretärin" im Sinne eines durch ihn weiterentwickelten Geschäftsmodells "2.0" bewirbt, mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach dem AGG durchzusetzen und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

[Justiz NRW]

LAG Berlin-Brandenburg v. 26.1.2024 - 26 Ta (Kost) 6005/24
Festsetzung des Gegenstandswerts bei Streit über Zwischen- und Endzeugnis sowie Entfernung von Abmahnungen
Wird zugleich über ein Zwischen- und - ggf. auch nur hilfsweise - über ein Endzeugnis gestritten und wird zu beiden Zeugnisvarianten eine inhaltlich korrespondierende oder überhaupt nur eine Regelung getroffen, so betrifft der Gesamtkomplex das Zeugnisinteresse insgesamt nur einmal. Der Gegenstand "Entfernung von unmittelbar vor einer verhaltensbedingten Kündigung ausgesprochenen Abmahnungen aus der Personalakte" in einem Vergleich ist mit dem Wert für den die verhaltensbedingte Kündigung betreffenden Kündigungsschutzantrag abgegolten.

[Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank]

Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Am 2.2.2024 fasste er auf Initiative von Bayern eine entsprechende Entschließung und übersandte sie der Bundesregierung.

[BR PR vom 2.2.2024]

AUFSATZ-HIGHLIGHT
Entgeltdiskriminierung und Vertragsfreiheit (ZFA 2024, 4)
Zugleich Besprechung der BAG-Entscheidung v. 16.2.2023 - 8 AZR 450/21

von Prof. Dr. Felix Hartmann, LL.M. (Harvard), Berlin

Nach einer aktuellen BAG-Entscheidung kann im Rahmen von Entgeltdiskriminierungsklagen die Vermutung des § 22 AGG nicht allein unter Hinweis auf die privatautonome Vereinbarung eines höheren Lohns mit einer Vergleichsperson des anderen Geschlechts widerlegt werden. Der Autor setzt sich kritisch mit dem Urteil auseinander und ordnet es in die Entwicklung des Entgeltgleichheitsrechts ein.



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Ein Arbeitnehmer kann sich nicht erfolgreich gegen die Festlegung der Höhe von Arbeitsentgelten in Tarifverträgen wehren (Kleinebrink)
Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, müssen darauf vertrauen können, dass die in Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen bestehen bleiben, bis ein neuer Tarifabschluss erfolgt. Nur dies ermöglicht ihnen eine zuverlässige finanzielle Kalkulation. Dieses Interesse hat das BAG in einer Entscheidung vom 5.10.2023 - 6 AZR 333/22 - berücksichtigt.

Die Klägerin hatte die Höhe des für sie geltenden tarifvertraglichen Arbeitsentgelts mit der Begründung beanstandet, die entsprechende Tarifnorm beeinträchtige sie in der durch Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit. Dem widerspricht das höchste deutsche Arbeitsgericht mit deutlichen Worten.

 


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Frühjahrstagung 2024 in Köln

Wann: 15. - 16. März 2024

Wo: Köln

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