Neue Regeln für die Arbeitnehmer-Entsendung? EU-Kommission plant Reform der Entsende-Richtlinie
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  In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) 16.03.2016  
 

  Sehr geehrter Herr Prof. Do,
wichtige Änderungen im Bereich der Arbeitnehmer-Entsendung werfen ihre Schatten voraus: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Reform der Entsende-Richtlinie vorgelegt, der es in sich hat.

Verglichen damit geht es dem DGB eher um ein "Reförmchen", wenn er mehr Feiertage für Arbeitnehmer der nördlichen Bundesländer fordert. Lesen Sie hierzu einen Blog-Beitrag von Dr. Stefan Sasse

Außerdem in diesem Newsletter: aktuelle Urteile, u.a. zur Zulässigkeit von "Freiwilligenprogrammen", sowie ein Aufsatz zum Thema "Vertraulichkeit im Arbeitsverhältnis"

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen
Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)

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Meldungen:

Personalabbau: Unternehmen können neben Sozialplan "Freiwilligenprogramme" anbieten
 
Eigenmächtiger Urlaubsantritt durch Betriebsratsmitglied rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung
 
ZÖD: Auch geänderte Startgutschriftenregelung der VBL für rentenferne Versicherte unwirksam
 
EU-Kommission legt Vorschlag zur Reform der Entsende-Richtlinie vor
 
BlogWann waren Sie das letzte Mal in der Kirche? (Sasse)
 
Aus dem HeftProbleme und Reaktionsmöglichkeiten bei Verschwiegenheitsverletzungen des Arbeitnehmers (Reufels/Pier)
 


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LAG München 9.12.2015, 5 Sa 591/15

Personalabbau: Unternehmen können neben Sozialplan "Freiwilligenprogramme" anbieten

Ist ein Personalabbau geplant, so können die Betriebsparteien neben einem Sozialplan eine eigenständige kollektivrechtliche Regelung treffen, die im Interesse des Arbeitgebers Mitarbeiter motivieren soll, freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Sozialplan ausreichend dotiert ist und sich die freiwillige Regelung auch nicht i.Ü. als Umgehung der Beschränkungen der mit einem Sozialplan verfolgbaren Zwecke darstellt.
[Bayerische ARBEITSGERICHTSBARKEIT ONLINE]


ArbG Düsseldorf 10.3.2016, 10 BV 253/15

Eigenmächtiger Urlaubsantritt durch Betriebsratsmitglied rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung

Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt zwar grds. eine schwere Pflichtverletzung dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Etwas anderes gilt aber regelmäßig bei einem eigenmächtigen Urlaubsantritt von einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden, wenn der Vorwurf mit der besonders geschützten Betriebsratstätigkeit zusammenhängt (hier: Urlaubsantritt zum Besuch einer nicht genehmigten gewerkschaftlichen Schulungsmaßnahme).
[ArbG Düsseldorf PM vom 10.3.2016]


BGH 9.3.2016, IV ZR 9/15 u.a.

ZÖD: Auch geänderte Startgutschriftenregelung der VBL für rentenferne Versicherte unwirksam

Der BGH hat hinsichtlich der Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst (ZÖD) auch die geänderte Startgutschriftenregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rentenferne Versicherte für unwirksam erklärt. Die in dem BGH-Urteil vom 14.11.2007 (IV ZR 74/06) festgestellte Ungleichbehandlung wird auch durch die Neuregelung der Satzung für eine Vielzahl rentenferner Versicherter nicht beseitigt.
[BGH PM Nr. 53 vom 9.3.2016]


EU-Kommission legt Vorschlag zur Reform der Entsende-Richtlinie vor

Die Europäische Kommission hat am 8.3.2016 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem sie die 20 Jahre alten Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern in der EU (Entsende-Richtlinie - RL 96/71/EG) umfassend reformieren will. Die Änderungen betreffen die Entlohnung entsandter Arbeitnehmer, die Vorschriften für Leiharbeitnehmer und langfristige Entsendungen. Die Kommission hat u.a. vorgeschlagen, dass die durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegten Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige verbindlich werden.
[EU-Kommission PM vom 9.3.2016]


BlogWann waren Sie das letzte Mal in der Kirche? (Sasse)

Der Vorsitzende des DGB Nord plädiert für die Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertages in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein und schlägt den Reformationstag vor. Denn der Norden habe Nachholbedarf gegenüber Bayern und den katholisch geprägten Bundesländern. Unter der Pressemitteilung des DGB wird dann auch Art. 1 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage in Bayern wiedergegeben. Damit sehen wir dann alle, wie gut es die Bayern haben.
 


Aus dem HeftProbleme und Reaktionsmöglichkeiten bei Verschwiegenheitsverletzungen des Arbeitnehmers (Reufels/Pier, ArbRB 2016, 57 ff. [Heft 2/16])

Die Gewährleistung der Vertraulichkeit im Arbeitsverhältnis und die Bewahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sind für Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung. Pflichtverletzungen in diesem Bereich können im Verhältnis zu Dritten, dabei vor allem zu Wettbewerbern und Konkurrenten, zu erheblichen Nachteilen oder wirtschaftlichen Schäden führen. Dennoch findet das Thema "Verschwiegenheit" in vertragsgestalterischer Hinsicht oftmals eine eher randständige Beachtung und wird in vielen Arbeitsverträgen gar nicht oder allenfalls rudimentär behandelt. Prof. Dr. Martin Reufels und Julian Pier zeigen in ihrem Aufsatz die wichtigsten Problembereiche und praktischen Lösungsansätze auf.
 


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