Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:
Gesetz vom ..., mit dem das Zukunftsfondsgesetz geändert wird
Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt "Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
Tel.: +43 316 / 877-4035
verfassungsdienst@stmk.gv.at
www.landesrecht.steiermark.at
Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Plattform Landesrecht (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.
Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.