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Herr Achternaam Voornaam

Newsletter Begutachtung









Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:

Gesetz vom ..., mit dem das Zukunftsfondsgesetz geändert wird

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Mit freundlichen Grüßen

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Fachabteilung Verfassungsdienst

8010 Graz, Burgring 4
Tel.: +43 316 / 877-4035
verfassungsdienst@stmk.gv.at
www.landesrecht.steiermark.at

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Plattform Landesrecht (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.

 

Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.

 

 












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