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Herr Achternaam Voornaam

Newsletter Begutachtung









Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:

Gesetz vom ..., mit dem das Steiermärkische Naturschutzgesetz, StNSchG Novelle 2019, geändert wird

Sie ist auf der der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „Externe Verknüpfung Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Fachabteilung Verfassungsdienst

8010 Graz, Burgring 4
Tel.: +43 316 / 877-4035
verfassungsdienst@stmk.gv.at
www.landesrecht.steiermark.at

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Plattform Landesrecht (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.

 

Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.












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