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Herr Achternaam Voornaam

Newsletter Begutachtung









Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:

Gesetz vom ..., mit dem das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017, geändert wird

Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „Externe Verknüpfung Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Fachabteilung Verfassungsdienst

8010 Graz, Burgring 4
Tel.: +43 316 / 877-4035
verfassungsdienst@stmk.gv.at
www.landesrecht.steiermark.at

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Plattform Landesrecht (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.












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