Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:
Gesetz vom ..., mit dem das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017, geändert wird
Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
Tel.: +43 316 / 877-4035
verfassungsdienst@stmk.gv.at
www.landesrecht.steiermark.at
Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Plattform Landesrecht (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.