Wenn Sie diesen Newsletter nicht richtig dargestellt sehen, können Sie ihn direkt unter https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12803122/74836499 abrufen.



Herr Achternaam Voornaam

Newsletter Begutachtung









Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:

Externe Verknüpfung Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992 geändert wird

Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „Externe Verknüpfung Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Stmk. Volksrechtegesetz).


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die
Externe Verknüpfung Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.

 


Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010  Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.












Sollten Sie keinen Newsletter mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.






Kontakt: redaktion@steiermark.at
System: icomedias

© Amt der Steiermärkischen Landesregierung