Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:
Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftengesetz geändert wird
Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Stmk. Volksrechtegesetz).
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „ Plattform Landesrecht"
(http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.
Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.