Sehr geehrte Damen und Herren! Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt: Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017 geändert wird Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar. Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Stmk. Volksrechtegesetz). Mit freundlichen Grüßen Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Verfassungsdienst 8010 Graz, Burgring 4 (0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.
Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035. Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen. |