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Herr Achternaam Voornaam

Newsletter Begutachtung









Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt:

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Kurabgabegesetz geändert wird

Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „Externe Verknüpfung Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar.


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

 

Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark.


Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010  Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035.
Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.












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