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Infobrief Ausbildung Ausgabe 2 | 29.06.2017

Sehr geehrter Herr Do,

Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Newsletters Infobrief Ausbildung.

Wir wünschen eine angenehme Lektüre
Ihre IHK Berlin

Themen

ÄNDERUNG DES BERUFSBILDUNGSGESETZES BZGL. AUSBILDUNGSNACHWEISE (BERICHTSHEFT)

Berichtshefte können jetzt auch elektronisch geführt werden

Nach Änderung des Berufsbildungsgesetzes im Mai dieses Jahres ist nun jeder Auszubildende verpflichtet, die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) zu führen, unabhängig vom erlernten Beruf. Die Neuerungen betreffen alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Oktober 2017 abgeschlossen werden. Neu ist auch, dass die Berichtshefte zukünftig nicht nur schriftlich sondern elektronisch geführt werden können und das möglichst am Arbeitsplatz.
Im Ausbildungsvertrag muss festgehalten werden, auf welche Form sich verständigt wurde. Die IHK Berlin plant den Ausbildungsbetrieben ein eigenes digitales Berichtsheft zur Verfügung zu stellen. Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen die vom Ausbilder und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweise bei der IHK vorgelegt werden.
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ERGEBNIS DES "RUNDEN TISCHES SPRACHBILDUNG"

Sprachbildung für Auszubildende - Maßnahmen am OSZ Gastgewerbe

Der auf Initiative des OSZ Gastgewerbe mit Vertreterinnen und Vertretern der IHK, des DEHOGA, der Ausbildungsbetriebe, des Landesprogramms Mentoring, der ausbildungsbegleitenden Hilfen und Lehrkräften des OSZ durchgeführte „Runde Tisch Sprachbildung“ brachte erste, konkrete Ergebnisse. So leitet das OSZ Gastgewerbe ab dem Schuljahr 2017/18 die nachstehenden unterstützenden Maßnahmen zur Sprachbildung von Auszubildenden mit gravierenden sprachlichen Defiziten ein:
- die Auszubildenden mit sprachlichen Defiziten werden in kleineren Lerngruppen unterrichtet.
- zusätzlich wird in drei weiteren Turnussen ein je vier Stunden umfassender Sprachunterricht angeboten.
Die Ausbildungsbetriebe sind gehalten, die entsprechenden Auszubildenden zu diesem Zusatzangebot des OSZ regelmäßig freizustellen.
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AUSBILDUNG BAUZEICHNER/-IN

Bauzeichner/-in - Änderungsverordnung reduziert die Anzahl der Prüfungsvarianten

Ab dem 01. August 2017 kann der Prüfungsteilnehmer die praktischen Aufgaben in den Schwerpunkten Architektur und Ingenieurbau nur noch aus zwei statt aus drei Bereichen wählen. Beim Schwerpunkt Architektur sind dies ''Erstellen von Planungsunterlagen zur Baueingabe nach Entwurfsskizzen'' und ''Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Rohbau und Ausbau''.
Im Schwerpunkt Ingenieurbau sind es die Varianten ''Erstellen einer Rohbauzeichnung für ein Tragwerk'' und ''Erstellen einer Bewehrungszeichnung''.
Der Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau ist davon unberührt. Die Änderungsverordnung tritt am 01. August 2017 in Kraft. Bestehende Ausbildungsverhältnisse werden unverändert fortgeführt, sofern nicht Ausbildungsunternehmen und Auszubildende die Umschreibung des Vertrages vereinbaren.
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RECHTSFRAGEN - INFORMATION FÜR BILDUNGSTRÄGER

Verkürzung und vorzeitige Zulassung bei vollschulischen Maßnahmen und Umschulungen

Immer wieder gehen Anträge auf Verkürzung der Ausbildungszeit oder vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung von Umschülern und Teilnehmern vollschulischer Maßnahmen bei der IHK Berlin ein. Die Regelungen zur Verkürzung und vorzeitigen Zulassung aus dem Berufsbildungsgesetz gelten nur für Auszubildende im Rahmen einer Berufsausbildung im Sinne des § 1 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz und sind deswegen auf Teilnehmer vollschulischer Maßnahmen nicht anwendbar. Bei Umschülern kommt aus diesen Gründen eine vorzeitige Zulassung ebenfalls nicht in Betracht, eine Verkürzung der Umschulungszeit lediglich in besonderen Einzelfällen, z.B. bei besonderen beruflichen Vorkenntnissen.  mehr 

VERANSTALTUNG DES ARRIVO-SERVICEBÜRO FÜR UNTERNEHMEN IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEM NETZWERK UNTERNEHMEN INTEGRIEREN FLÜCHTLINGE

Zukunftsfrühstück: Geflüchtete erfolgreich integrieren

Betriebe, die Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen, die (noch) keine ausreichende Qualifikation mitbringen oder andere Startschwierigkeiten aufweisen, können finanzielle Förderungen und weitere Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Die Veranstaltung informiert über:
- Welche Angebote der finanziellen Förderung für die Ausbildung Geflüchteter gibt es?
- Wie sind die Antragsvoraussetzungen und wer sind die richtigen Ansprechpartner?
- Welche weiteren Unterstützungsangebote der Kammern stehen dem Betrieb, den Auszubildenden und Beschäftigten zur Verfügung?
Donnerstag, 06. Juli, 08:30 – 10:30 Uhr
Anmeldung über:
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Impressum

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Martin-Luther-Straße 105
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Telefon: +49 30 9013-0
Telefax: +49 30 9013-8455
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