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Umweltspiegel Ausgabe 6 I 29.06.2017

Sehr geehrter Herr Do,

Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Newsletters Umweltspiegel.

Wir wünschen eine angenehme Lektüre
Ihre IHK Berlin

Themen

Aktuelle IHK Informationen

TAG DER BERLINER ENERGIEWIRTSCHAFT 2017

Energie trifft Gesundheit

Energie trifft Gesundheit – der diesjährige Tag der Energiewirtschaft 2017 legt, gemeinsam mit dem Schaufenster für intelligente Energie „WindNODE“, den Fokus auf zwei Wirtschaftszweige die mehr Verbindungen offenbaren als vermutet. Gesucht werden Synergien und quergedachte Lösungen für die Energiewende. Anmeldungen sind noch bis zum 3. Juli 2017 möglich.  mehr 

VERANSTALTUNG

Gesprächskreis der Umweltbeauftragten

Am 6. Juli 2017 findet der nächste Gesprächskreis der Umweltbeauftragten bei der IHK Berlin statt. Der Gesprächskreis informiert über Neuigkeiten im Umweltrecht, präsentiert Tipps für die Praxis im Arbeitsalltag und diskutiert aktuelle Fragen der Umweltpolitik in Berlin. Am 6. Juli stehen Vorträge zu folgenden Themen auf dem Programm: Nachhaltige Produkte durch Ökodesign, Störfallverordnung, Gewerbeabfallverordnung, AwSV und aktuelles aus der Umweltpolitk.
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EXPORT

Umfrage Ausfuhranmeldungen unter 1.000 EUR Warenwert

Derzeit können Sendungen bis zu einem Wert von € 1.000 mündlich angemeldet werden. Diese Vereinfachung stand schon einmal zur Diskussion. Die Europäische Kommission wollte alle Sendungen unabhängig von deren Wert einer Risikoanalyse unterziehen und beabsichtigte generell eine schriftliche (elektronische) Zollanmeldung verpflichtend einzuführen. Die genannte Vereinfachung konnte in den neuen Zollkodex übernommen werden. Nunmehr scheint es aber wieder Bestrebungen zu geben, diese Erleichterung für Sendungen bis € 1.000 Warenwert abzuschaffen. Dies hätte für Unternehmen einen enormen Mehraufwand und eine unnötige finanzielle Belastung zur Folge. Um den Nutzungsgrad und die Bedeutung für unsere Mitglieder ermitteln zu können, führen wir wieder in Kooperation mit dem DIHK eine bundesweite Umfrage durch, um mit Zahlen unsere Forderung nach Beibehaltung der Vereinfachung untermauern zu können. Wir bedienen uns dabei eines Umfragedienstes der EU. Wenn Sie diese Vereinfachung nutzen, wäre es hilfreich, Ihre Meinung zu erfahren. Bitte nehmen Sie sich einige Minuten für die Beantwortung der Fragen Zeit. mehr 

Neues aus Berlin

BERLINER LUFT

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge?

Berlin kann den Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht einhalten und steht deshalb unter Handlungsdruck. In einer Antwort des Berliner Senates werden unterschiedliche Fragestellungen hinsichtlich der Belastung der Berliner Bevölkerung durch Luftschadtstoffe beantwortet. Die IHK-Berlin führt zu diesem Thema eine Online-Unternehmensumfrage zur gewerblichen Fahrzeugflotte mit Bezug zur blauen Plakette durch. mehr 

Abfall

POP-ABFALL-ÜBERWACHUNGS-VERORDNUNG

Rechtssichere Regeln für HBCD-halitge Abfälle

Am 7. Juni 2017 hat das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung und zum Umgang mit POP beschlossen. Die Verordnung soll den Entsorgungsengpässen im Bereich der HBCD-Abfälle entgegenwirken. Die endgültige Verabschiedung der Verordnung durch den zustimmungspflichtigen Bundesrat ist für den 7. Juli 2017 vorgesehen. mehr 

ABFALLBILANZ

Abfallaufkommen nahezu unverändert

Im Jahr 2015 sind in Deutschland einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes zufolge insgesamt 402,2 Mio. Tonnen Abfälle angefallen (2014: 401,0 Mio. Tonnen). Etwas über die Hälfte der insgesamt angefallenen Abfallmengen machen mit 209,0 Mio. Tonnen (52 %) die Bau- und Abbruchabfälle aus. Darauf folgen u.a. die übrigen Abfälle (vor allem aus Produktion und Gewerbe) mit 59,2 Mio. Tonnen (14,7 %) und die Siedlungsabfälle mit 51,6 Mio. Tonnen (12,8 %). 317,7 Mio. Tonnen und somit 79,0 % des gesamten Abfallaufkommens wurden verwertet.  mehr 

Wasser

WASSERECHT

AwSV: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zum 1. August 2017 tritt die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) vollständig in Kraft. Die 16 bislang unterschiedlichen Landesverordnungen (sog. VAwS) werden von der neuen AwSV abgelöst. Betroffen sind zahlreiche Industrie-, Lager- oder Umschlagsanlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Die Verordnung schreibt technische Anforderungen an Flächen oder Rückhalteeinrichtungen vor – etwa mit Blick auf die Dichtigkeit solcher Anlagen – legt den Anlagenbetreibern Genehmigungs- und Dokumentationspflichten auf und regelt für bestimmte Anlagen regelmäßige Sachverständigenprüfungen. mehr 

Chemikalien

REACH

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Die EU-Kommission hat den Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) der REACH-Verordnung um 12 zusätzliche, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) erweitert. Bei diesen SVHCs handelt es sich u.a. um fortpflanzungsgefährdende Stoffe. Demnach dürfen viele der Stoffe ab den Jahren 2020 / 2021 von Unternehmen nur noch nach Durchlaufen eines Zulassungsverfahren bei ECHA und EU-Kommission verwendet werden. mehr 

Immissionsschutz

42. BIMSCHV

Bundesrat beschließt Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Am 2. Juni hat der Bundesrat die 42. BImSchV beschlossen. Nach Bestätigung im Kabinett (voraussichtlich im Juni) tritt die Verordnung einen Monat nach formeller Verkündung in Kraft. Die Verordnung führt für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheidermehr erstmals umfangreichen Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflichten ein und fordert u.a. 14-tägig betriebsinterne Prüfungen sowie alle drei Monate externe Laboruntersuchungen. Der Bundesratsbeschluss sieht insgesamt 21 Änderungsanträge vor, so z.B. weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich für Nassabscheider (mit ausschließlich Frischwasser im Durchlaufbetrieb) oder Anlagen in Hallen. mehr 

Energie und Klimaschutz

ENERGIE- UND STROMSTEUER

Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

Am 30. Juni endet die Frist für Unternehmen zur Abgabe der Anzeige/ Erklärung über gewährte Steuerentlastungen und -rückerstattungen. Die betroffenen Entlastungstatbestände und das Verfahren sind in der Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) geregelt. Die für dieses Jahr erstmals abzugebende Anzeige / Erklärung erfolgt lediglich für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis 31.12.2016. Ab 2018 sind dann alle im Vorjahr erfolgten Entlastungen anzuzeigen / zu erklären. mehr 

GAS- UND STROMMARKT

Marktstammdatenregister

Am 3. Juli 2017 startet das von der Bundesnetzagentur administrierte Marktstammdatenregister. Das Register basiert auf der im März 2017 in Kraft getretenen sog. Marktstammdatenregisterverordnung. Das für jedermann zugängliche Register bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strom- und Gasbereich. Händler, Erzeuger, Netzbetreiber und Lieferanten müssen sich registrieren. Viele Unternehmen werden nach der Stromlieferantendefinition der Bundesnetzagentur melden müssen. Wer seine Daten in das Register eintragen muss und wer als Stromlieferant gilt, kann einem DIHK-Merkblatt entnommen werden. mehr 

ENERGIEWENDE

BMWi legt Ergebnispapier - Strom 2030 - vor

Das BMWi hat ein Ergebnispapier "Strom 2030 - Langfristige Trends, Aufgaben für die kommenden Jahre" vorgelegt. Soll das ambitionierte Ziel, in Deutschland bis zum Jahr 2050 Treibhausgasemissionen weitgehend zu vermeiden, erreicht werden, muss die Zeit bis 2030 entschieden genutzt werden. Im Ergebnispapier „Strom 2030“ zieht das BMWi in Texten und Grafiken Schlussfolgerungen aus der Diskussion in den Energiewende-Plattformen Strommarkt und Energienetze sowie der öffentlichen Konsultation. mehr 

Allgemeine Veranstaltungshinweise

VERANSTALTUNG

Moabiter Energietag

Der jährlich stattfindende Moabiter Energietag mit dem Label „Green Moabit“ ist mittlerweile ein Markenzeichen der Moabiter Wirtschaft. Am Donnerstag den 7. Septmeber 2017, bieten Unternehmen, Institutionen und lokale Projekte bereits zum sechsten Mal rund um das Rathaus Tiergarten in der Turmstraße Einblicke und Informationen zum Klimaschutz, zur Energieeffizienz oder zur nachhaltigen Mobilität.  mehr 

Impressum

Herausgeber:IHK Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
http://www.ihk-berlin.de
 
Redaktion und Inhalt:Katharina Schuhen
Außenwirtschaft & Recht
Tel.: +49 30 31510-381
Fax: +49 30 31510-441
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Vertretungsberechtigte
Präsidentin
Dr. Beatrice Kramm
Hauptgeschäftsführer
Jan Eder

USt.-IdNr.: DE 136630417

Aufsichtsbehörde
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Telefon: +49 30 9013-0
Telefax: +49 30 9013-8455
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de

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