Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung gemäß der jüngsten Vereinbarungen auf Bund-Länder-Ebene verlängert. Sie ist vorerst bis zum 21. Februar gültig. Nach der jüngsten Entscheidung des OVG NRW hat das Land dabei auch die Bestimmung zur Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften präzisiert.

Neues gibt es auch in Sachen Finanzhilfen. Die "Neustarthilfe" für Soloselbständige kann jetzt beantragt werden. In Nordrhein-Westfalen sollen die Bezirksregierungen nach unseren Informationen bei fehlerhaften Anträgen zukünftig mithilfe einer neuen Softwareanwendung die betroffenen Soloselbstständigen direkt kontaktieren können.

Außerdem hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier nach einem Austausch mit Wirtschaftsverbänden, darunter auch unserem Dachverband DIHK, Verbesserungen bei den Hilfen und Empfehlungen für eine "Öffnungsstrategie" angekündigt (Tagesschau.de).

Zuletzt ist wie zu Beginn der Coronakrise wieder die Situation für den Wirtschaftsverkehr an den internationalen Ländergrenzen in den Fokus geraten. Nach unseren Informationen sind Unternehmen aus unserer Region durch die jüngsten Einschränkungen an den Grenzen zu Tschechien und Österreich zum Glück (noch) nicht beeinträchtigt. Sollte das in Ihrem Fall anders sein, möchten wir Sie bitten, uns auch im Hinblick auf unsere politische und Öffentlichkeitsarbeit zu informieren. Mitglieder, die angesichts dieser Entwicklungen ihre Lieferketten stärken wollen oder von Einschränkungen betroffen sind, unterstützen wir.

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