Sehr geehrte Damen und Herren,

Bund und Länder haben vereinbart, den Lockdown bis zum 28. März zu verlängern. Außerdem haben sie weitere Öffnungen vereinbart sowie einen Fahrplan für weitere Öffnungsschritte, abhängig vom Inzidenzniveau, beschlossen.

Zunächst wieder öffnen dürfen sollen ab dem 8. März bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Außerdem wieder möglich sind dann körpernahe Dienstleistungen sowie der Betrieb von Fahr- und Flugschulen

Die nächste, dritte Öffnungsstufe sieht bei einem dauerhaften Inzidenzwert von weniger als 100 je 100.000 Einwohner ab 8. März eine Öffnung des Einzelhandels für "Terminshopping" (Click & Collect) vor. Dann sollen auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten wieder öffnen dürfen. Dafür müssen Sie für die Kontaktnachverfolgung die Daten ihrer Gäste erfassen. 

Die drei Kreise und die beiden kreisfreien Städte Köln und Leverkusen in unserem IHK-Bezirk weisen derzeit alle einen Inzidenzwert auf, der (teilweise knapp) unter 100 liegt. Auf Landesebene beträgt die 7-Tage-Inzidenz bei 62,8.

Welche Hygieneanforderungen die Betriebe aus den oben genannten Bereichen erfüllen müssen und welche weiteren Öffnungsschritte vorgesehen sind, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Tipp für Mitglieder aus dem Einzelhandel: Zum "Terminshopping" bieten die "Digitalcoaches" des Handelsverbands NRW schon morgen, Freitag ein Webinar an.

Wichtig: Für alle Detailfragen letztlich maßgeblich wird die neue Corona-Verordnung sein, die das Land NRW in den kommenden Tagen erlassen wird. Die Bund-Länder-Konferenz ist kein offizielles Organ und nur ein informelles Gremium.

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