Sehr geehrte Damen und Herren, zum "Redaktionsschluss" dieses Corona-Newsletters verhandelten Bund und Länder noch über eine Verlängerung des Lockdowns. Trotzdem haben wir zwei wichtige Nachrichten für Sie: Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte müssen ab morgen, dem 23. März wie andere Einzelhandelsgeschäfte auch die 40-Quadratmeter-Regel beachten und „Click-and-Meet“ anbieten. Außerdem hat die Stadt Köln wegen der zuletzt wieder angestiegenen Infektionszahlen am 19. März eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie sieht unter anderem vor, dass Besucherinnen und Besucher von Museen und Zoos sowie diejenigen, die eine körpernahe Dienstleistung in Anspruch nehmen, einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Wer körpernahe Dienstleistungen erbringt, muss zudem selbst alle zwei Tage einen Schnell- oder Selbsttest durchführen. Die Allgemeinverfügung mit den Details finden Sie auf dieser Seite der Stadt Köln. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote |