Sehr geehrte Damen und Herren, heute Nacht am frühen Morgen ist schließlich die Vereinbarung von Bund und Ländern veröffentlicht worden: Der Lockdown wird wie erwartet verschärft und verlängert. Die wichtigsten Punkte haben wir auf unserer Internetseite für Sie zusammengefasst. Verwirrung stiftete heute insbesondere die Ankündigung der beiden "Ruhetage" an Ostern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist leider nicht klar, wie insbesondere der Gründonnerstag (1. April) als "Ruhetag" genau definiert werden soll und ob es sich dabei tatsächlich um einen Feiertag handeln wird, der auch bislang nicht von Schließungsmaßnahmen betroffene Unternehmen betreffen wird. Die Entscheidung darüber ist rechtlich Ländersache. Wir informieren Sie, sobald wir mehr wissen und rechnen für morgen, Mittwoch damit. Abschließend noch der Hinweis, dass der Bund jüngst die Angebote zur Ausbildungsprämie für Ausbildungsbetriebe verlängert und ausgeweitet hat. Außerdem können Brauereien jetzt unabhängig von den sonstigen Umsätzen November- und Dezemberhilfe für die brauereeigene Gaststätte beantragen. Und: Ein wichtiger Hinweis zur Verlängerung der Gaststättenerlaubnis. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote |