Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wird es leider etwas komplizierter als üblich. Das ist der Stand am frühen Freitagabend: Heute hat das Land die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie tritt am Montag in Kraft. In der Verordnung ist unter § 16 auch die "Notbremse" verankert, also die Rücknahme der jüngsten Öffnungsschritte in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Das Land hat heute Nachmittag in einer Allgemeinverfügung festgehalten, dass diese ab Montag unter anderem für die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis und im Oberbergischen Kreis gilt. Einzig der Rheinisch-Bergische-Kreis, dessen Inzidenzwert allerdings auch schon über 100 liegt, ist demzufolge in unserem IHK-Bezirk vorerst von der "Notbremse" ausgenommen.

Aber! Die Verordnung räumt unter § 16 (2) Kreisen und kreisfreien Städten unter Umständen die Möglichkeit ein, mit dem Land zu vereinbaren, dass auf ihrem Gebiet die bisherigen Regelungen ("Click-and-Meet") beibehalten werden dürfen, unter der Maßgabe, dass die jeweiligen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen, negativen Coronatest vorweisen müssen (§ 16 (2)).Rhein-Erft-Kreis und Stadt Köln haben mitgeteilt, eine solche Ausnahmeregelung von der "Notbremse" anzustreben. Der KSTA berichtet nun, dass das Land dem Rhein-Erft-Kreis die Test-Alternative ermöglicht. Zu Köln lagen uns zum Redaktionsschluss keine entsprechenden Meldungen vor.

Die Lage ist also etwas unübersichtlich. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sollten Sie von der angekündigten "Notbremse" betroffen sein, über das Wochenende die Medienberichterstattung sowie die entsprechenden Seiten Ihres jeweiligen Kreises bzw. der Stadt Köln oder der Stadt Leverkusen im Blick zu behalten, sowie die Mitteilungsseite des Landes.

Ein weiterer Tipp: Am kommenden Mittwoch können Sie Fragen, die sich zu den neuen Regelungen ergeben, mit unserem Handelsteam und Vertretern des Ordnungsamts Köln in einem Webinar besprechen

Außerdem berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Freitagsausgabe, Köln sei als "Modellstadt" für die Erprobung neuer Öffnungsstrategien vorgesehen. Die Stadt hat diesen Bericht bislang noch nicht bestätigt. Dem WDR hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Auswahl noch laufe (wdr.de). Sobald klar ist, ob Köln "Modellstadt" wird, werden wir Sie informieren. Wenn Köln tatsächlich ausgewählt werden sollte, werden wir auf unserer Internetseite möglichst zeitnah weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen dieses Projekts zusammentragen. Als Modellregion hatte sich auch der Oberbergische Kreis beworben (rp-online). 

Zu guter Letzt noch die Nachricht, dass die Stadt Wesseling auch in diesem Jahr auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie verzichten will.

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