Sehr geehrte Damen und Herren, seit unserem jüngsten Newsletter hat sich noch einiges getan in Sachen "Notbremse": Nicht nur der Rhein-Erft-Kreis, sondern auch die Stadt Leverkusen und der Oberbergische Kreis haben erfolgreich die Test-Ausnahmeregelung für ihren Zuständigskeitsbereich beantragt. "Click-and-meet" ist hier also mit einem tagesaktuellen, negativen Coronatest weiterhin in den zuletzt wieder geöffneten Bereichen des Einzelhandels möglich. Gleiches gilt unter anderem für nicht medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen und Museen. Anders ist die Lage in Köln: Hier hat sich die Stadt entgegen zunächst anderslautender Meldungen entschieden, für die nicht medizinisch notwendigen "körpernahen Dienstleistungen" und den Einzelhandel keine Test-Ausnahme zu beantragen. Dort ist in den betroffenen Teilen des Einzelhandels seit heute, Montag, nur noch die Abholung erlaubt. Eine Ausnahme soll es für Museen geben. Das berichtet der Kölner-Stadt Anzeiger. Nach unseren Informationen soll die entsprechende Allgemeinverfügung noch heute veröffentlicht werden. Erst einmal weiter wie bisher mit "Click-and-meet" ohne Testpflicht geht es dagegen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Auf unserer Internetseite haben wir alles nochmal für Sie mit den entsprechenden Links zusammengefasst. Auswirkungen hat die "dritte Welle" natürlich auch auf das Reisen. Informationen zu neuen Entwicklungen finden Sie auf unserer Infoseite zu Geschäftsreisen. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote |