Sehr geehrte Damen und Herren, die "Testpflicht" für Unternehmen kommt. Die Bundesregierung will die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängern und darin die Unternehmen verpflichten, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, grundsätzlich mindestens einmal in der Woche einen Corona-Test anzubieten. Mehr erfahren Sie in einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Wichtig: Selbsttests anzubieten, ist ausreichend. Auch müssen Arbeitgeber nicht dokumentieren, wer wie getestet worden ist. Die entsprechende neue Verordnung soll in der kommenden Woche in Kraft treten. Auf dieser Seite beantworten wir allgemeine Fragen rund um Selbst- und Schnelltests. Übrigens: Wenn Sie bereits in Ihrem Unternehmen durch fachkundiges Personal Tests durchführen lassen und ihren Beschäftigten darüber einen Nachweis ausstellen wollen, zum Beispiel für einen Einzelhandelsbesuch in Leverkusen, Oberberg oder im Rhein-Erft-Kreis, können Sie sich dafür beim Land registrieren. Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis benötigt man ab morgen, Mittwoch für den Besuch von jenen Einzelhandelsgeschäften und Einrichtungen, die sonst wegen der "Notbremse" komplett schließen müssten, einen tagesaktuellen, negativen Corona-Schnelltest. Denn auch hier ist die 7-Tage-Inzidenz mittlerweile nachhaltig über 100 gestiegen. Möglicherweise entfällt diese nordrhein-westfälische Ausnahmeregelung jedoch demnächst. Schließlich plant die Bundesregierung, mithilfe des Infektionsschutzgesetzes neben einer Ausgangssperre auch einheitliche Ladenschließungen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 100 durchzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren steht jedoch nach dem heutigen Kabinettsbeschluss erst noch am Anfang (bundesregierung.de, tagesschau.de). Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ihre IHK Köln Aktuelles Hilfs- und Unterstützungsangebote |