Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben es vielleicht schon mitbekommen - die Anforderungen für Unternehmen in der Pandemie werden noch einmal verschärft. So müssen zukünftig alle Unternehmen ihren Beschäftigen, die nicht ausschließlich Zuhause arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests in der Woche anbieten. Eine entsprechende Verordnung will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Änderung tritt dann nach Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig hat der Bundestag heute, Mittwoch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Ziel ist die einheitliche Umsetzung der Maßnahmen der "Notbremse" bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Das heute verabschiedete Gesetz sieht für diesen Fall unter anderem eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr vor. Außerdem enthält das Gesetz eine Home-Office-Pflicht für Beschäftigte, die im Home-Office arbeiten können. Wie diese und weitere Bestimmungen des Gesetzes in der Praxis umgesetzt und mit den derzeit noch geltenden Regelungen in Einklang gebracht werden sollen, ist noch offen. Zwei Beispiele: So gilt bislang ja nur in Teilen unseres Bezirks eine Ausgangssperre, die zudem schon um 21 Uhr beginnt (die "Passierscheinvorlage" haben wir übrigens noch aktualisiert). Außerdem sieht das neue Gesetz vor, dass Buchhandlungen auch bei höherer Inzidenz weiterhin geöffnet bleiben dürfen, während sie in unserem Bundesland nach einem Gerichtsurteil bekanntlich vor einiger Zeit wieder hatten schließen müssen. Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, sondern morgen, Donnerstag noch Thema im Bundesrat, der noch den Vermittlungsausschuss anrufen könnte. Abschließend noch ein Blick nach vorn. Wir als IHK und viele von Ihnen setzen darauf, dass bald auch die Betriebsärztinnen und -ärtze in den Unternehmen mit dem Impfen beginnen können. Das, was hierzu bereits bekannt ist, haben wir auf dieser Seite zusammengefasst. Ihre IHK Köln Aktuelles Hilfs- und Unterstützungsangebote |