Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt eine ganze Reihe von Neuigkeiten. So hat die Stadt Köln die Verschärfungen, die in der Stadt bislang über die Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz hinaus galten, außer Kraft gesetzt. Das heißt: Die Ausgangsbeschränkung in Köln gilt ab sofort erst ab 22 Uhr. Außerdem dürfen Buchhandlungen mit einem negativen Coronatest ohne Termin besucht werden. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Ab Mittwoch, 19. Mai dürfen zudem bislang nicht-privilegierte Einzelhandelsgeschäfte für Besuche mit tagesaktuellem, negativem Coronatest öffnen, da die 7-Tage-Inzidenz den Grenzwert von 150 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten hat. Hier darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein. Die kritische Marke von 100, die weitere Öffnungen ermöglichen würde, hat die Stadt bislang allerdings noch nicht unterschritten.

Schon unter 100 ist dagegen der Rheinisch-Bergische-Kreis. Hier sind frühestens ab Freitag Lockerungen möglich. Für einen schnellen Überblick über die Inzidenz-Situation im IHK-Bezirk empfehlen wir Ihnen das Corona-Dashboard NRW. Maßgeblich für Lockerungen sind allerdings die offiziellen (Excel-)Zahlen des Robert-Koch-Instituts.

Stichwort Corona-Hilfen: Bund und Länder stellen für Unternehmen und Selbständige, "die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können", rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr Informationen zur "Härtefallhilfe" finden Sie auf dieser Internetseite.

Darüber hinaus hat das Land bekanntgegeben, dass es die Frist zur Rückzahlung möglicherweise nicht benötigter Soforthilfezahlungen bis Ende Oktober 2022 verlängert. Wichtig: Die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung will das Land Mitte Juni versenden. Die Hilfeempfänger erhalten dann bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Abrechnung. 

Mit Blick auf kommende Wiedereröffnungen hat die Stadt Köln bzw. die Kölner Wirtschaftsförderung indes 4.000 Lizenzen der Kontaktnachverfolgungssoftware  "recover" erworben und will diese betroffenen Betrieben aus Gastronomie und Einzelhandel sechs Monate lang kostenlos zur Verfügung stellen.

Abschließend noch der Hinweis, dass das Land ein neues Muster für Arbeitgeberbescheinigungen für Impfwillige veröffentlicht hat.

Ihre IHK Köln

Hilfs- und Unterstützungsangebote

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Internet: http://www.ihk-koeln.de
E-Mail: service@koeln.ihk.de
Ihr Newsletter-Abo verwalten
   
Newsletter abbestellen
Impressum