Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die am Freitag, 28. Mai in Kraft tritt. Sie sieht weitere Erleichterungen für verschiedene Bereiche vor und definiert eine neue Öffnungsstufe für Regionen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert unter 35. Mehr lesen Sie in der Pressemitteilung  des Landes, die auch eine Tabellendarstellung der unterschiedlichen Öffnungsschritte enthält.

Außerdem haben wir noch einen Hinweis für alle, die eine TSE-fähige Registrierkasse anschaffen wollen. Wenn Sie bis Ende Juni eine solche kaufen, können Sie diese Ausgaben bei der Überbrückungshilfe III geltend machen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Internetseite unter dem Reiter "Neuanschaffung einer Registrierkasse".

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