Sehr geehrte Damen und Herren,

das Kabinett der Bundesregierung hat heute beschlossen, die Corona-Arbeitsschutzverordnung zu verlängern. Die Bestimmungen werden dafür stellenweise angepasst. So muss z.B. vollständig Geimpften kein Testangebot mehr gemacht werden. Mehr erfahren Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums sowie zur Interpretation der neuen Bestimmungen auf unserer Überblicksseite in der Rubrik "Prävention und Arbeitsrecht" unter dem blauen Reiter "Wie kann und muss ich in meinem Betrieb Vorsorge gegen das Coronavirus treffen?"

Auf der Seite der Test- und Impfinitiative der deutschen Wirtschaft gibt es indes neue Informationen zu Impfstoffzuteilungen und -bestellungen.

Darüber hinaus hat zuletzt die Bundesregierung die Sonderregeln zur Kurzarbeit über den Juni hinaus verlängert. Auch Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge sind weiterhin möglich (Antrag).

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