Sehr geehrte Damen und Herren, weil zuletzt die Inzidenzahlen wieder angestiegen sind, gilt in Nordrhein-Westfalen ab sofort landesweit die "Inzidenzstufe 1". Deshalb gibt es wieder mehr Einschränkungen, auch in Kreisen und Städten, die so niedrige Inzidenzwerte aufweisen, dass sie eigentlich unter die "Inzidenzstufe 0" fallen. Mehr erfahren Sie auf der Internetseite des Landes. Außerdem gibt es Neues in Sachen Finanzhilfen: Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst den Förderzeitraum Juli bis September 2021. Alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler können ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent eine Fixkostenhilfe beantragen. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, zum Beispiel Steuerberaterinnen und -berater. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Bei November- und Dezemberhilfe sind Änderungsanträge und Korrekturen der IBAN nur noch bis zum 31. Juli 2021 möglich. Falls Sie mittlerweile den Überblick über die verschiedenen Hilfsprogramme verloren haben sollten, empfehlen wir Ihnen übrigens diese grafische Übersicht der IHK Bonn. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote |