Sehr geehrte Damen und Herren,

keine einzelnen Inzidenzstufen mehr, stattdessen nur noch der Schwellenwert 35, bei dessen Überschreitung aber alles mit Impfung oder Test zugänglich bleibt: Das Land hat die neue Corona-Schutzverordnung vorgestellt.

Außerdem sollen die Überbrückunghilfen bis Ende des Jahres verlängert werden. Wir beraten Betroffene natürlich weiterhin dazu, übrigens auch zur Frage, wie gleichzeitig flut- und coronageschädigte Unternehmen Flut- und Überbrückungshilfen vereinbaren können.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf unseren neuen Newsletter für flutgeschädigte Unternehmen hinweisen, den Sie auf unserer Internetseite abonnieren können

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